Oh je, crazy, manchmal schreibst du wirklich crazy.
Zitat von crazy030:Zitat:Damit würdest du aber m.W. eben deine Einstufung als erwerbsunfähig riskieren.
Bei 5 Tage die Woche a 2 Stunden? Das sind unter 3 Stunden am Tag.
EBEN!
Lies einfach nochmal, was Beobachter geschrieben hatte und was ich dazu geschrieben habe.
Zitat:Was das mit dem 1. und 2. Arbeitsmarkt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
Zitat von crazy030:Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung
-nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente
Ja, genau das!
Zitat:Es ist doch wohl auch so, wenn ich mir als EU Rentner einen Job suche, wo ich 3 Tage die Woche 2 Stunden am Tag mache, dann ist es erstmal kein Job, wie er auf dem allgemeinen AM üblich ist.
Merlwürdige Aussage. Es gibt da kein normal und nicht normal. Wenn jemand mit 6 Wochenstunden = ca. 25 Monatsstunden überleben kann, dann kann und darf er sein Leben lang so arbeiten! Wenn jemand ein Honorar von 100 Euro pro Stunde nehmen kann, sind das 2.500 Euro brutto im Monat - damit kann man überleben, wenn man das will. (Die wenigsten wollen das so, aber es ist möglich und erlaubt und gehört selbstverständlich zum normalen Arbeitsmarkt.)
Zitat:Und wenn ich da nach 1 Woche merke, es geht für mich doch nicht, dann höre ich da völlig problemlos wieder auf und ohne Sanktionen oder ein Amt im Rücken. Und wenn ich das 30 Mal im Jahr mache, ich das auch noch meine Sache. In welchem normalen Job kann man das denn? Nirgends.
Das ist eine naive Sichtweise, crazy. In jedem Mini- oder Aushilfsjob, selbst wenn es nur 2 Wochenstunden wären, gibt es üblicherweise eine Kündigungsfrist. Da einfach wegzubleiben, wenn man keine Lust mehr hat, ist asozial.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist mind. 4 Wochen.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arb ... 03_03.html Natürlich kann man in jeder Arbeitsstelle kündigen und wechseln. Es ist nur heutzutage bei den meisten Vollzeit- und auch Halbtags-Tätigkeiten nicht leicht, wieder eine solche neue Arbeitsstelle zu finden, und außerdem braucht man bei einem solchen Job meistens eine längere Einarbeitunsgzeit; deswegen kündigt man eine solche Stelle nicht so leicht(fertig) wie einen klitzekleinen Aushilfsjob ohne große Einarbeitungszeit.
Womit du Recht hast, ist: Wenn man eine EU-Rente bezieht, dann bekommt man keine Sanktionen, wenn man eine solche - erlaubte - Arbeit wieder aufgibt.
Zitat:Wenn ich 1 Tage die Woche an einer Tanke Nachtkasse mache, selbst wenn es 6 Stunden sind, auch dann bedeutet das noch lange nicht, es 5-6 Tage die Woche machen zu können. Und das wären dann üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Das ist klar und niemand hat hier gesagt, dass es nicht so ist.
Zitat:Unter 3 Stunden bedeutet auch nicht, dass das an nicht einem Tag der Woche möglich sein soll. Also nie. Ferner ist auch hier gemeint, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und üblich sind 5-6 Tage die Woche und KONSTANT.
Unter 3 Stunden bedeutet unter 3 Stunden in einem normalen Arbeitsplatz - im Gegensatz zu einer geschützten Werkstätte = Behindertenwerkstätte o.ä. Die ALLERmeisten Jobs gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt - auch z.B. Putzjobs in einem Haushalt oder einem Büro oder Zeitungenaustragen, die üblicherweise nur einige Stunden in der Woche ausgeführt werden.
Ich habe den Eindruck, dass du da einiges miteinander vermengst.