Hier herrschen anscheinend ein paar Probleme mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten und somit auch damit, was genau das Eine mit dem Anderen zu tun hat, beziehungsweise in welchem Zusammenhang es zu betrachten wäre.
Der GdB (Grad der Behinderung) wird unabhängig vom Versorungsamt ermittelt und kann je nach Höhe einen Nachteilsausgleich mit sich bringen. So ermöglicht ein GdB ab 30 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen, der einem im Job oder bei drohendem Jobverlust vorteilhaft sein kann. Allerdings liegt die Entscheidung eben dann bei der AfA und wird nicht automatisch bewilligt, nur weil man den GdB hat.
Gleichstellung bedeutet auch nur, dass man im Unternehmen mit jemandem gleichgestellt ist, der einen GdB von 50 oder höher hat.
Mit einem GdB von 50 oder höher hat man im Job automatisch diesen Nachteilsausgleich und auch gegenüber dem Finanzamt, was einem Steuervorteile bringen kann. Bei einem GdB unter 50 aber mit körperlichen Einschränkungen kann das aber auch der Fall sein, beim Finanzamt. Daher ist die Feststellung des GdB eine gute Sache, wenn man chronische Erkrankungen hat und es ist somit auch ratsam, einen GdB zu beantragen.
Der GdB von 50 und höher ermöglicht es auch, früher abschlagsfrei in die ALTERSRENTE zu gehen. Dazu gibt es einen Rechner auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung, der ermittelt, wann das sein könnte und wie hoch die Altersrente dann sein kann.
Der Einfluss des GdB auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR) ist aber nicht der GdB als solcher, sondern dessen zugrunde liegendes Erkrankungsbild und nur dies wird in die Entscheidung einfließen, weil es wie alle anderen eingereichten Befunde behandelt wird. Es könnte dann eine Bewilligung mit sich bringen, ohne das die RV erst noch eine Reha oder einen Gutachter zur Entscheidungsfindung heranzieht. Aber eine Garantie gibt es nicht. Denn über eine Rente, besonders eine EM Rente, entscheidet nur die DRV. Denn die ist der alleinige Kostenträger.
Fazit: Ein GdB hat Vorteile wenn man nachweislich so Krank ist, dass der Alltag gravierend eingeschränkt ist und zwar der gesamte und nicht nur der berufliche.
Eine EM Rente bedeutet, dass man eben einen Ausgleich (finanziell) bekommt, weil man garnicht oder zum Teil nicht mehr Erwerbsfähig ist. Wobei es nur um eine generelle Erwerbsunfähigkeit geht, nicht um eine berufsbezogene. So kann ein Mensch der körperlich vielleicht nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ja trotzdem noch in einem Büro arbeiten, falls die RV dies so sieht und dann bewilligt sie eben keine EM Rente. Womöglich aber eine Umschulung vom Maurer zum Bürokaufmann. Das wäre dann im Rahmen einer LTA, deren kosten sie dann auch trägt.
Es ist also immer Einzelfall Abhängig, wer weswegen irgend Etwas bewilligt bekommen kann oder auch bekommen hat und daher kann man schwerlich behaupten, tu dies, dann bekommst du das. Allerdings sind die Wege zu den einzelnen möglichen Bewilligungen für jeden die gleichen. Es gilt Anträge zu stellen, bei den entsprechenden Institutionen und deren Entscheidungen dann abzuwarten und wenn sei einem nicht passen, dagegen zu widersprechen und in letzter Instanz vor dem Sozialgericht zu klagen.
Welche Chancen man wobei hat, weiß man ja selbst am besten, wenn man seine Erkrankung nachweislich belegen kann. (Also durch entsprechende Befunde, nicht nur durch das Gefühl, es stünde einem irgendwie zu) Da aber jegliche Anträge nur eines kosten, etwas Zeit und Mühe, ist es doch ratsam sie zu stellen. Denn im Idealfall bekommt man bewilligt, was man beantragt hat.
29.07.2024 07:53 •
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