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@-Hedwig-
Das tut mir leid! Bei mir sind es jetzt 3 Jahre. Schlimme Jahre. Und noch keine Besserung in Sicht. Alles psychisch bei mir.

@Sandy124
Die Dauer hat an sich ja auch nichts mit der Intensität zu tun. Man kann Menschen und deren Geschichten nur schwer miteinander vergleichen

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Erwerbsminderungsrente verlängern

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@-Hedwig-
ja das ist richtig
sehe ich auch so

Meine Rente wurde damals erst auf 3 Jahre, dann 2 Jahre, dann 1 Jahr, dann 3 Jahre und schließlich auf Dauerrente bewilligt. Trotzdem darf man ja arbeiten, wenn man volle EMR hat, dann unter 3 Stunden.

@-IchBins-
Danke für Deinen Beitrag. Ja stimmt man darf unter 3 Stunden arbeiten. Da muss man halt erst was finden und wird einem das nicht negativ auf die Zustimmung von der Rente ausgelegt? Im Moment könnte ich auch nicht unter 3 Stunden arbeiten, aber vielleicht wirds ja irgendwann besser.

Zitat von Sandy124:
Da muss man halt erst was finden und wird einem das nicht negativ auf die Zustimmung von der Rente ausgelegt?

Nein, nicht wenn du unter 3 Stunden arbeitest. Das bedeutet, dass man auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll integriert werden kann und nicht belastbar ist.
Bei mehr als 3 Stunden tritt dann die teilweise EMR in Kraft.
Auf der Seite vom DRV kannst du dich mal schlau machen, da gibt es jede Menge Infos über die Rente.

@-IchBins-
Ja da werde ich reinschauen in die Seite vom DRV. Gibt ja immer viel zu beachten usw.

Zitat von Sandy124:
@-IchBins- Ja da werde ich reinschauen in die Seite vom DRV. Gibt ja immer viel zu beachten usw.

Das stimmt, aber dann weißt du ganz sicher, was du darfst und was eher nicht.
Alles Gute für dich.

@-IchBins-

DANKE

Dir auch alles Gute!

@Sandy124 wie oft wurde bereits verlängert und wie hoch ist dein GdB?

@vaccine
Hallo, was ist ein GdB?

Hallo

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung hat aber nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob die EWR bewilligt wird.

Ok das weiss ich nicht.

@Violetta sehr wohl spielt das eine Rolle aber 50% Gdb bekommt nicht jeder.

@vaccine
Ich weiß. Ich habe einen GdB der Behinderung von 50 und konnte dadurch früher in Rente. Dem Arzt, zu dem ich musste, weil ich eine EWR beantragt habe, hat der Schwerbeschäditenausweis nicht interessiert. Bei meinem Mann war das leider genauso. Er hat die 50, der Antrag auf EWR wurde abgelehnt. Der Arzt vom medizinischen Dienst wollte den Schwerbeschädigtenausweis gar nicht sehen

Das mit dem GdB wusste ich gar nicht, ich habe meinen tatsächlich erst nach der Rentenbewilligung bekommen . Also ich hatte erst Rente und dann durch Anregung des SPDi noch GdB bekommen. Aber denke schon, dass es besser sein könnte einen zuhaben, aber nicht Voraussetzung.
Sponsor-Mitgliedschaft

Hier herrschen anscheinend ein paar Probleme mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten und somit auch damit, was genau das Eine mit dem Anderen zu tun hat, beziehungsweise in welchem Zusammenhang es zu betrachten wäre.

Der GdB (Grad der Behinderung) wird unabhängig vom Versorungsamt ermittelt und kann je nach Höhe einen Nachteilsausgleich mit sich bringen. So ermöglicht ein GdB ab 30 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen, der einem im Job oder bei drohendem Jobverlust vorteilhaft sein kann. Allerdings liegt die Entscheidung eben dann bei der AfA und wird nicht automatisch bewilligt, nur weil man den GdB hat.

Gleichstellung bedeutet auch nur, dass man im Unternehmen mit jemandem gleichgestellt ist, der einen GdB von 50 oder höher hat.

Mit einem GdB von 50 oder höher hat man im Job automatisch diesen Nachteilsausgleich und auch gegenüber dem Finanzamt, was einem Steuervorteile bringen kann. Bei einem GdB unter 50 aber mit körperlichen Einschränkungen kann das aber auch der Fall sein, beim Finanzamt. Daher ist die Feststellung des GdB eine gute Sache, wenn man chronische Erkrankungen hat und es ist somit auch ratsam, einen GdB zu beantragen.

Der GdB von 50 und höher ermöglicht es auch, früher abschlagsfrei in die ALTERSRENTE zu gehen. Dazu gibt es einen Rechner auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung, der ermittelt, wann das sein könnte und wie hoch die Altersrente dann sein kann.

Der Einfluss des GdB auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR) ist aber nicht der GdB als solcher, sondern dessen zugrunde liegendes Erkrankungsbild und nur dies wird in die Entscheidung einfließen, weil es wie alle anderen eingereichten Befunde behandelt wird. Es könnte dann eine Bewilligung mit sich bringen, ohne das die RV erst noch eine Reha oder einen Gutachter zur Entscheidungsfindung heranzieht. Aber eine Garantie gibt es nicht. Denn über eine Rente, besonders eine EM Rente, entscheidet nur die DRV. Denn die ist der alleinige Kostenträger.

Fazit: Ein GdB hat Vorteile wenn man nachweislich so Krank ist, dass der Alltag gravierend eingeschränkt ist und zwar der gesamte und nicht nur der berufliche.

Eine EM Rente bedeutet, dass man eben einen Ausgleich (finanziell) bekommt, weil man garnicht oder zum Teil nicht mehr Erwerbsfähig ist. Wobei es nur um eine generelle Erwerbsunfähigkeit geht, nicht um eine berufsbezogene. So kann ein Mensch der körperlich vielleicht nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ja trotzdem noch in einem Büro arbeiten, falls die RV dies so sieht und dann bewilligt sie eben keine EM Rente. Womöglich aber eine Umschulung vom Maurer zum Bürokaufmann. Das wäre dann im Rahmen einer LTA, deren kosten sie dann auch trägt.

Es ist also immer Einzelfall Abhängig, wer weswegen irgend Etwas bewilligt bekommen kann oder auch bekommen hat und daher kann man schwerlich behaupten, tu dies, dann bekommst du das. Allerdings sind die Wege zu den einzelnen möglichen Bewilligungen für jeden die gleichen. Es gilt Anträge zu stellen, bei den entsprechenden Institutionen und deren Entscheidungen dann abzuwarten und wenn sei einem nicht passen, dagegen zu widersprechen und in letzter Instanz vor dem Sozialgericht zu klagen.

Welche Chancen man wobei hat, weiß man ja selbst am besten, wenn man seine Erkrankung nachweislich belegen kann. (Also durch entsprechende Befunde, nicht nur durch das Gefühl, es stünde einem irgendwie zu) Da aber jegliche Anträge nur eines kosten, etwas Zeit und Mühe, ist es doch ratsam sie zu stellen. Denn im Idealfall bekommt man bewilligt, was man beantragt hat.

Zitat von Disturbed:
Der GdB von 50 und höher ermöglicht es auch, früher abschlagsfrei in die ALTERSRENTE zu gehen.

Abschlagsfrei in die Rente zu gehen, ist nicht ganz richtig. Obwohl ich meine Jahre voll hatte, musste ich doch einige Prozente einbüßen, weil ich vorzeitig in Rente gegangen bin.
Bei meinem Mann wird das ähnlich sein. Sonst hätte er schon vorzeitig die Rente beantragt Er hat erst mal Widerspruch gegen die Ablehnung der EWR eingelegt. Er wurde sogar von der RV in die Reha geschickt, von der er mit nicht arbeitsfähig bzw, er kann nur unter 3 Std arbeiten. Trotzdem musste er zum Amtsarzt, der schlussendlich die EWR abgelehnt hatte.
Von diesem Arzt könnte man Bände schreiben. Er wurde des öfteren bei der Ärztekammer gemeldet. Denn dies ist kein Arzt, sonder meines Erachtens jemand, der von der RV Geld bekommt, um die Patienten die bei ihm vorstellig werden, als arbeitsfähig zu beurteilen

Zitat von Violetta:
Abschlagsfrei in die Rente zu gehen, ist nicht ganz richtig.

Auch wenn es bei Dir und deinem Mann nicht so beschieden wurde, die Möglichkeit besteht trotzdem im Einzelfall, den es natürlich zu berücksichtigen gilt. Daher schrieb ich auch „ermöglicht“ und nicht dass es explizit so passieren muss. Deswegen schrieb ich auch:
Zitat von Disturbed:
Es ist also immer Einzelfall Abhängig, wer weswegen irgend Etwas bewilligt bekommen kann oder auch bekommen hat und daher kann man schwerlich behaupten, tu dies, dann bekommst du das

Das lässt natürlich trotzdem zu, dass Du das auch noch mal ansprichst und mich korrigieren möchtest, da vielleicht der Kontext des von mir geschriebenen gesamten Textes unverständlich war. Es ging mit aber auch eben nicht darum, was wer im Einzelfall bewilligt bekommen hat, sondern ums allgemeine Verständnis. Denn wer kennt denn hier die gesundheitlichen, rentenrelevanten beruflichen Voraussetzungen desjenigen, der vielleicht mit dem Gedanken spielt, dass Eine oder Andere zu beantragen.

Da hier ja Schilderungen gepostet werden, die selbstverständlich keinerlei Aufschluss geben können, was tatsächlich davon in eine Beantragung einfließen kann und relevant wäre, ist es ja auch nicht möglich, eindeutige und vor allem rechtssichere Auskünfte zu erteilen.
Was natürlich niemanden davon abhalten könnte, sich aus dem Fenster zu lehnen und etwas zu behaupten, dass dann leider doch nicht so passiert. Letztlich muss ja nur der Andere dann damit zurechtkommen, wenn er dann das nachsehen hat, weil irgendetwas nicht zutreffend war, von dem eventuell in der Schilderung auch garnicht die Rede war.

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