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@Hopeso ich hätte mit denen erst gar nicht diskutiert über Reha. Sondern mir einen sozial verband gesucht der mich unterstützt und dein Psychiater. Anscheinend häufen sich die Anträge in den letzten 10 Jahren bei mir war das alles kein Problem. Das Arbeits Amt wollte mich noch in eine Maßnahme stecken da habe ich mich direkt krank schreiben lassen und die Rente beantragt. Mit der RV habe ich vorher nicht kommuniziert.

@Violetta
Aber ich. Weil ich es genauso durchgemacht habe ohne Reha in die EM

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EM-Rentenantrag / Reha - eure Erfahrungen

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@Emmy1
Ok, ist dann wahrscheinlich bei jedem anders...mein Mann musste erst zur Reha und dann noch zum medizinischen Dienst. Leider hat er noch immer kein Bescheid

Finde ich schade dass sie es bei jedem anders handhaben. Bei einer psychischen Erkrankung hatte man immer gute Chancen. Weiß jetzt nicht was die Reha da bringen soll. Man kann doch selber einschätzen wie krank man ist und wie viel man noch arbeiten kann.

Ich habe den Rentenantrag selbst gestellt, ohne irgendwelche Hilfen. Geht ganz einfach und es erzählt einem dann auch nicht jeder was anderes. Die RV hat dann Befundberichte von meinen Ärzten angefordert und ich musste zum Gutachter des MDK. Der empfahl dann zuerst eine Reha. Ich war genau einen Tag da, denn es ging absolut nicht. 300 km von zuhause entfernt, wobei ich zuvor zwei Jahre das Haus nicht verlassen konnte. Hab heulend abgebrochen, der Arzt aus der Klinik hat selbst zu mir gesagt, so macht das keinen Sinn, hat es entsprechend der RV gemeldet. Rentenantrag wurde natürlich abgelehnt, machen die wohl grundsätzlich erst mal. Sofort Widerspruch eingelegt, nochmal den Klinikarzt und meinen behandelnden Arzt mit einbezogen. Ein paar Wochen später hatte ich dann die Genehmigung, erstmal auf zwei Jahre befristet, im Briefkasten.

Der ganze Terror hat mich nochmal fertiger gemacht, als ich sowieso schon war, ständig die Existenzangst im Nacken. Aber man muss wirklich dranbleiben.

@Nurce
Nein nicht zwingend. Das bürokratische kann ohne jegliche Zustimmung gestellt werden. Dir fehlt dann zwar der Brief der Reha, aber da packst den Brief deines eigenen psychiaters rein. Die EMR kannst du immer beantragen völlig egal was die Reha sagt. Nur die Chance der Zusage ist eben mit Bestätigung der Reha höher

Zitat von ArcoIris:
Der ganze Terror hat mich nochmal fertiger gemacht, als ich sowieso schon war, ständig die Existenzangst im Nacken. Aber man muss wirklich dranbleiben.

@arcolris Genau das ist es. Mir gehts zZt wieder wie in den schlechtesten Zeiten. Für mich ist das nämlich auch Terror und ich finde einfach keine Ruhe, wenn immer wieder neuer Druck von außen kommt.

Zitat von Hopeso:
Für die Reha müsste ich ja nur die 3 Zeilen von dem Arbeitsamtformular ausfüllen

Bist Du sicher? Also das dies ein Reha Antrag ist, oder nur eine Abfrage der AfA, ob Du einen Reha Antrag gestellt hast, beziehungsweise das Du einen stellen wirst?

@Disturbed Ja,das gilt als Rehaantrag. Heisst auch Antrag auf Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben. Dann müsste ich meine Krankenkasse und behandelnden Ärzte ergänzen und das Formular zum Arbeitsamt schicken. Die senden das wohl so an die DRV, die muss dann alle Berichte,die dem Arbeitsamt vorliegen,anfordern und evtl noch meinen Arzt kontaktieren (das weiss ich aber nicht genau) und dann entscheiden die ob Reha oder nicht......und natürlich bewilligen die eine Reha bevor die von alleine sagen nee,da machen wir Rente draus.

@Hopeso
Ich will jetzt nicht nochmal alles durchlesen. Darum frage ich nochmal. Hast du schon einen Antrag auf Erwerbsmindertenrente gestellt?

@Emmy1 ganz genau so war es bei mir auch. Ich sollte auch in Reha gehen als ich den Antrag gestellt hatte und mein Arzt hat denen dann geschrieben dass ich nicht Reha tauglich bin. Und dann wurde die Rente problemlos bewilligt.

@Hopeso
Ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, wollte trotzdem mal schreiben wie das bei mir war.

Ich war aufgrund meiner Depressionen und PTBS ewig krankgeschrieben, das Jobcenter hatte dann eine Reha verlangt.
Im September 22 hat mein Psychiater mit mir den Antrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich auch durch eine Reha wohl nicht arbeitsfähig werden würde. Ich bin direkt in den Widerspruch gegangen und ein Gutachten wurde angekündigt, hat aber nie stattgefunden.
So wurde der Widerspruch abermals abgelehnt, mit der Begründung, dass das Gutachten die vorherige Vermutung bestätigt hat.
Also muss ich da gerade ohne Reha durch, obwohl ich gerne eine gemacht hätte.
Achso, die endgültige Ablehnung kam auch erst vor 6 Monaten, ich habe also fast 1,5 Jahre auf die Entscheidung warten müssen.

Was ich dir damit sagen möchte, selbst wenn du jetzt mit deinem Arzt den Antrag stellst, wirst du nicht zwangsläufig auch eine Reha bekommen. Das entscheidet die RV ob sich die Kostenübernahme überhaupt lohnt.
Aber du hättest erstmal Ruhe vor dem Jobcenter, weil du der Bitte ja nachgekommen bist.
Anschließend könnte man sich immer noch Gedanken machen über die EMR.

@cathy79 Hattest Du sofort den Rentenantrag gestellt oder einen Rehaantrag? Mein Problem ist ja ich soll eigentlich ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen was einem Rehaantrag entspricht.

@Hopeso Du kannst natürlich formal auch einen Antrag für eine Reha bei der AfA stellen, aber dieser wird dann nur formal an den Kostenträger (im Regelfall die DRV) weitergeleitet. Die DRV wird dann ihrerseits zumindest den Selbsteinschätzungsbogen an Dich senden, wahrscheinlich aber eher den kompletten Reha Antragsbogen inklusive dem Bogen für die Selbsteinschätzung. Das mag Dir als Terror vorkommen, ist aber eben die Bürokratie dahinter. Ohne die dazugehörigen Schweigepflicht Entbindungen, die Du gegenüber der DRV erteilen musst, darf diese Deine Ärzte nicht befragen und auch keine Befunde aus Kliniken einsehen, denn das fällt unter den Datenschutz und ist rechtlich so geregelt.

Falls Du eine Rente beantragen solltest, musst Du Dir im klaren sein, dass diese je nach bisherigem Verdienst und geleisteten Arbeitszeiten durchaus gering sein kann. Gegebenenfalls müsste zusätzlich Grundsicherung beantragt werden, was dann Bürgergeld wäre. Der „Terror“ wird also nicht unbedingt aufhören, selbst mit einer EM Rente. Auch die Verlängerung bedarf eines erneuten Antrags, wenn sie dann irgendwann mal Thema wird.

Klar ist auch, dass die AfA möglichst keine Leistungen erbringen will, wenn dies ein anderer Kostenträger leisten kann und muss. Doch egal wer welche Leistungen letztlich erbringt, es ist immer die Mitwirkungspflicht ein Thema, denn sonst werden die Leistungen unter Umständen gekürzt oder verwehrt.

Es ist also immens wichtig, bei allem was man macht, zum einen die Fristen einzuhalten und entsprechend auch Beweise für den eigenen Gesundheitszustand zu haben, die man vorlegen kann. Zwar dürfen sich die unterschiedlichen medizinischen Dienste der verschiedenen Institutionen mit einer entsprechenden Erlaubnis von Dir auch austauschen, fällen aber Entscheidungen immer nach ihren eigenen Gesichtspunkten. Und das der Antragsteller überfordert sein kann, interessiert die insofern mal recht wenig, denn der Antagsteller könnte sich im Bedarfsfall ja Hilfe holen, vom Sozialverband bishin zum Anwalt.

Hier sind jetzt viele Antworten von Anderen, wie es bei Ihnen gelaufen ist und das könnte dann auch bei Dir so passieren, aber das muss es nicht, weil immer individuell entschieden wird vom entsprechenden Kostenträger, was er Dir bewilligt oder nicht.

@Hopeso ich hab Rente beantragt weil mir klar war dass ich keine Reha machen will und kann.

Ich würde mir vom Arzt bescheinigen lassen dass du nicht Reha fähig bist und dem Amt das vorlegen.

@Disturbed Die Schweigepflichtsentbindungen sind direkt im Formular der Afa enthalten. Deshalb würde sich die DRV direkt alles zukommen lassen was bisher der AfA vorliegt.
Ich weiss,dass EM-Rente sehr wenig Geld ist und der Gedanke auch nicht den Traumvorstellungen meiner Zukunft entspricht. Nur was soll ich machen? Ich funktioniere nicht mehr. Und seit diesem Behördenterror geht wieder nichts mehr....

Zitat von Hopeso:
@Disturbed Ja,das gilt als Rehaantrag. Heisst auch Antrag auf Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben. Dann müsste ich meine Krankenkasse und behandelnden Ärzte ergänzen und das Formular zum Arbeitsamt schicken. Die senden das wohl so an die DRV, die muss dann alle Berichte,die dem Arbeitsamt ...

Naja, Du hast da von „3 Zeilen“ gesprochen die Du beim Formular der AfA ausfüllen musst, daher meine Rückfrage. Jetzt sprichst Du von einer LTA. Die Unterschiedlichen Möglichkeiten bedürfen aber immer einen entsprechenden Antrag. Eine LTA kann vieles sein, von einem Eingliederungszuschuss bis zu einer kompletten Ausbildung oder Umschulung und dient eben der Rehabilitation und dem Wiedereinstieg ins Erwerbstätigen Leben.

Wenn Du Dich aber so einschätzt, dass Arbeiten nicht geht und dies auch für längere Zeit, dann ist ein EMR Antrag obligatorisch. Das ein Rentenantrag 8 Monate dauern kann liegt auch daran, dass eine bewilligte EMR ohnehin erst frühestens ab dem 7. Monat nach Antragstellung ausgezahlt wird. Dazu kann man sich zum Thema Anwartschaften mal einlesen.
Fakt ist, egal welchen Weg Du einschlägst, es wird nicht unbedingt ein leichter werden, bis das gewünschte Resultat erreicht wird.
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Zitat von TheCrazyTeam:
Ich bin direkt in den Widerspruch gegangen und ein Gutachten wurde angekündigt, hat aber nie stattgefunden.
So wurde der Widerspruch abermals abgelehnt, mit der Begründung, dass das Gutachten die vorherige Vermutung bestätigt hat.

Das ist das Problem, denn Gutachten können auch nach Aktenlage gefasst werden. Oftmals hilft dann nur eine Klage vor dem Sozialgericht. Aber man kann Akteneinsicht, also auch bezüglich des Gutachtens fordern. Ein Anwalt kann dann anhand dieser Akte auch besser beurteilen, ob eine Klage anstrebenswert ist.

In Deinem Fall warst Du denen offenbar nicht erwerbsgemindert genug. Das kannst Du dann hinnehmen oder die Rechtsmittel ausschöpfen. Natürlich ergebnisoffen.

Zitat von Hopeso:
Deshalb würde sich die DRV direkt alles zukommen lassen was bisher der AfA vorliegt.

Genau, das wird die DRV so machen. Aber das birgt Vor- und Nachteile. Der Vorteil (für Dich) ist erstmal, dass Du nicht zusätzlich etwas ausfüllen oder Dich äußern musst. Allerdings birgt es auch die Gefahr, dass die AfA „geschludert“ hat, bei der Beurteilung Deines Leistungsvermögens, beziehungsweise könnte die DRV dieses Leistungsvermögen eben als gegeben ansehen, wenn Du durch eine Reha „fit“ gemacht werden würdest. Und wenn sich Institutionen dann mal einig sind, bezüglich dessen, was der Antragsteller noch leisten kann, ist es schwer, etwas anderes zu beweisen. Das fängt schon bei Gutachten, die nach Aktenlage ohne eine tatsächliche persönliche Untersuchung durch einen Arzt Vorort gefällt werden, an und könnte in einem Widerspruchsverfahren enden, was natürlich Zeit kostet, die gerade bezüglich des Finanziellen sehr schmerzhaft sein könnte.

Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, beantrage etwas nur direkt bei der zuständigen Behörde. Irgendwelche „Weiterleitungen“ entziehen sich meiner persönlichen Kontrolle und daher kann ich bestenfalls nur annehmen, das alles relevante auch übermittelt wurde.
Das weitere ist, es braucht oft einen langen Atem und den muss ich dann haben und entsprechend auch nachbohren, wenn es mir zulange dauert. Außerdem haben die Sachbearbeiter bei unterschiedlichen Institutionen meistens auch einen unterschiedlichen Wissensstand und der zeichnet sich oft auch durch Unwissenheit aus, was ich aber diesen Menschen persönlich nicht ankreide, denn die haben eben nur das Fachwissen, mit dem sie üblicherweise zurecht kommen. Ein besonderes Engagement setze ich daher erstmal nicht voraus, wurde aber so manches mal positiv überrascht.

Also wenn Du jetzt schon der AfA entsprechend Bescheid gegeben hast, bleibt Dir ohnehin erstmal nichts anderes, als abzuwarten, was dabei herauskommt.

@Disturbed Ich habe der AfA nicht bescheid gegeben. Als ich ausgesteuert wurde haben die mir einen Gesundheitsfragebogen zugeschickt u Schweigepflichtsentbindungen. Im ersten Schritt haben sie nur den Fragebogen ausgewertet und mich kurzfristig für voll arbeitsfähig eingestuft. Dies hat mir die Vermittlerin in einem persönlichen Termin mitgeteilt. Ich sass da zitternd und hab die gefragt wie das funktionieren soll. Sie selbst war dann der Meinung ich sei arbeitsunfähig und hat ein zweites Gutachten beauftragt. Diesmal wurde auch mein Arzt kontaktiert und der hat denen zusätzlich meine Entlassungsbriefe zugesandt. Ergebnis 2te Gutachten: Kann keine 15 Std/Wo arbeiten u das länger als 6 Mon. Daraufhin die Aufforderung mit dem Rehaantrag wo auch LTA genannt wird aber sowohl AfA als auch DRV erklärten das sei ein Rehaantrag.

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