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Zitat von Hopeso:
Ja, Alg1 im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung

War bei mir auch.Somit kannst Du Dir jetzt überlegen was Du machst.Ablehnen,dann muss Dein Therapeut demensprechend was schreiben oder Du wagst den Schritt in die Reha zu gehen.Was erstmal nichts negatives ist.
Momentan bist Du durch ALG1 doch abgesichert,aber irgendwas solltest Du machen.

@Donnie_Darko Hört sich vielleicht naiv an und ganz plump dahergesagt: Ruhe. Ich möchte einfach mal zur Ruhe kommen. Vor ca 2J fing es an...ungefähr jeden Monat ein Schicksalsschlag bzw unschöne Ereignisse. Das hat mich in die Knie gezwungen. Dann mit der TK versucht mich zu berappeln,das Gegenteil ist passiert. Dann gekämpft...Klinik ja,nein...ambulant hatte ich schon,TK nicht geschafft,ok stationär...keinerlei Besserung. Danach erstmal wieder Ereignisse von außen, seit März der ganze Ämter u Behördenkram. Selbst die Ärzte sagen da muss Ruhe rein. Wenn ich die Kraft u Konzentration hätte.... 3 Std Richtung Nordsee und vielleicht mal raus und weg von allem,auch von Ärzten und Therapien.
Also Erfahrungen was nicht hilft hab ich inkl Medikamente nun 2J gesammelt. Nur was hilft? Der Druck jetzt noch in eine Reha zu müssen bestimmt nicht. Ich merke es ja jetzt schon wie ich wieder nur noch vegetiere.

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EM-Rentenantrag / Reha - eure Erfahrungen

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@Hopeso,leider bist Du kein Einzelfall.Das geht allen psychisch kranken Menschen so.Um die Existenz zu kämpfen macht es nicht einfacher.Das weiss ich.Dann soll Dein Therapeut ein Gutachten schreiben,dass Du nicht in die Reha kannst.Sonst wirst Du da nicht rauskommen,irgendwas musst Du machen.

@Marc_Sky Na ja, ich hab ja nun eine Frist vom Arbeitsamt,in der ich handeln muss. Und nach dem Gespräch mit dem Sozialverband dachte ich Ok,ist zwar keine schöne Vorstellung aber beantragst Du wohl mal Rente Der Sozialverband hat mir dann die Nummer von dem ehrenamtl Mitarbeiter der RV gegeben und der hat dem Sozialverband komplett widersprochen. Ist nur die Frage...im Sinne für die RV oder weil es wirklich besser ist erst Reha zu beantragen,obwohl man nicht kann und auch nicht wirklich wieder in eine Klinik möchte?
Das Arbeitsamt schrieb dieses Reha beantragen und wenn eine Reha nicht möglich ist gilt dieser Antrag als EM-Antrag Das beigefügte auszufüllende Formular ist aber ein reiner Rehaantrag. Laut dem RV-Menschen würd eh nur zählen was deren Gutachter meinen. Egal was mein Arzt o ich zum Thema Reha meint. Warst Du in einer Reha oder wie war Deine Laufbahn?

@Nurce Mir wurde nie eine Reha angeboten. Nur so nebenbei

@Nurce Genau das hatte ich diesem ehrenamtl RV-Menschen ja gesagt u er meint man könnte ja zB denken das sei dann ein Gefälligkeitsgutachten des Arztes und deshalb entscheidet die RV ob rehafähig oder nicht.

Zitat von Hopeso:
Der Sozialverband hat mir dann die Nummer von dem ehrenamtl Mitarbeiter der RV gegeben und der hat dem Sozialverband komplett widersprochen.

Joa ... ehrentamtlicher Mitarbeiter der Rentenversicherung .... Wenn ichs richtig verstehe gerhört der dann trotzdem zu denen, bezahlt oder nicht. Insonfern unterstelle ich da an dem Punkt (erstmal) keine Unabhängigkeit.
Generell is das wie bei anderen Versicherungen auch erstmal so, dass die sich um alle Kosten drücken (Krankenversicherungen auch sobald es etwas höhere Kosten werden - hatte ich in den leztten 5 Jahren auch mehrmals durch) un ddich in eine Reha drücken wollen. Die Frage ist da dan n eben: Siehst du da eine Chance der Besserung? Ich ffrage nur, weil das Arbeitsamt und dein Therapeuth schon gesagt haben, dass ein voller Arbeitsumfang in dem Sinn nichtmehr möglich ist (was nicht heisst, dass du garnichts mehr machen darfst. selbst bei einer EM darfst du immernoch in einem geregelten, aber abgeschwächten Maß Arbeiten falls du dich dann zur gegebener Zeit dazu im Stande siehst)

Zitat von Marc_Sky:
Mir wurde nie eine Reha angeboten.

Mir wurde sie nicht angeboten,sondern ein Muss stand dahinter.Ich hatte keine andere Möglichkeit.Entweder ich mache das was die Arbeitsagentur sagt oder mir wird das ALG1 gestrichen.Ich hätte natürlich die Möglichkeit gehabt,dass meine Therapeutin ein Gutachten erstellt,das ich nicht in die Reha kann.Das wollte ich nicht,weil ich mich nicht in der EM gesehen habe,ich wollte wieder arbeitsfähig werden.

@Marc_Sky Reha sehe ich nicht als Chance,sondern als nächste Pflicht,die mich überfordert und wochenlang vorher meine Psyche negativ befeuert. Ich war 2011 in einer psychosom.Reha,da ging es mir aber noch weitaus besser. Gebracht hat sie mir auch nichts aber da war ich wenigstens noch in der Lage alles mitzumachen. Leider weiss ich aber daher auch,dass dort ein ziemlich straffes Programm ist.....aktuell undenkbar mehrere Stunden am Tag was zu machen.

Zitat von Nurce:
Mir wurde sie nicht angeboten,sondern ein Muss stand dahinter.

Selbst das war bei mir nie Thema. Reha im allgemeinen nicht. Ob freiwillig angeboten oder als ein Muss. Stattdessen gings vom Arbeitsamt aus erst über normales ärztkliches Gutachten mit Einschränkungen in der Berufswahl ein pöaar jahre später direkt in die EU Rente ohne jegliche vorherige Ankündigung.

@Hopeso ich denke mal, das hast du auch so deinem Therapeuthen und dem RV'ler so gesagt oder? Wenn das im Arztbrioef auch so steht wäre das natürlich noch besser, das ansprechen würde ich allerdings falls du das noch nicht getan hast

@Marc_Sky Meine Therapeutin weiss das. Sie hat mich ja miterlebt als es um die normale Klinik ging. Und sie ist auch der Meinung,dass das Programm zu viel ist.
Dem von der RV hab ich nur gesagt,dass ich eine Reha nicht packen würde u das mein Arzt mich als rehaunfähig sieht.
Daraufhin dann die Reaktionen,dass das ja quasi alles nicht zählt. Einzig die RV (Gutachter) entscheidet. Hier hat ja sogar irgendwer gesagt,dass bei einem Antrag die Ärzte gar nicht mehr befragt werden.
Ich weiss gar nichts mehr. Bin eh platt und dazu ein Mensch,für den alles logisch sein muss. Und das verstehe ich eben nicht. Warum sagt der trotzdem Reha beantragen,obwohl meine Ärztin nein sagen würde? Ach,ich liege wahrscheinlich noch eine Wiche wie ein Stein auf meiner Couch, registriere mal wieder nichts anderes, und dann muss irgendwas passieren,da es sonst kein Alg mehr gibt.

Hallo Hopeso,
zunächst ist es wichtig zu klären, was du genau möchtest. Strebst du eine Rehabilitation an? Möchtest du arbeiten? Oder ziehst du eine Rente (voll oder teilweise) in Betracht?

Wenn du dich nicht entscheiden kannst, könnte die Agentur für Arbeit diese Entscheidung für dich treffen. Unter bestimmten Umständen kann die Agentur für Arbeit sogar eine Rente für einen Arbeitslosen beantragen.

Ich habe selbst meine Erwerbsminderungsrente beantragt und sie ohne vorherige Reha genehmigt bekommen. Es ist wichtig, dass du dich vor dem Antrag gut vorbereitest.

@Hopeso hast Du Dir mal die Anträge der DRV angesehen? Der Punkt ist doch eigentlich der, dass sowohl eine Reha, als auch eine EMR medizinisch begründet sein müssen. Die Anträge unterscheiden sich nicht wesentlich vom Aufwand und es müssen so oder so Schweigepflicht Entbindungen erteilt werden, für die behandelnden Ärzte. Diese werden dann mit standardisierten Fragebögen von der DRV abgefragt. Sollte etwas nicht klar sein, schickt die DRV einen dann zu Gutachtern. Wird ein Antrag direkt abgelehnt, gibts die Möglichkeit des Widerspruchs. Ein Reha Antrag kann auch seitens der DRV in einen EMR Antrag umgedeutet werden, wenn die DRV der Ansicht ist, dass eine Reha nicht zielführend wäre. Umgekehrt kann auch bei einem EMR Antrag die DRV erstmal eine Reha fordern, und dieser Forderung sollte man dann auch nachkommen, da man eine Mitwirkungspflicht hat.
Da der Aufwand bei den Anträgen in etwa gleich ist, kannst Du natürlich auch direkt einen EMR Antrag stellen. Und natürlich wird eine EMR zunächst befristet bewilligt, üblicherweise für maximal drei Jahre, aber auch eine kürzere Zeit ist denkbar. Es wäre also auch eine Frage, inwieweit Du Dich überhaupt noch erwerbsfähig siehst, in Zukunft.

@Hopeso ich hab direkt volle Erwerbsunfähigkeits Rente beantragt mit Hilfe des VDK und meines Psychiaters. Nach einem Termin beim Gutachter war der sofort durch. Ich war aber zu dem Zeitpunkt schon sehr lange krank. Über 10 Jahre. War dann erst befristet jetzt unbefristet.

@Hopeso Die Logik ist eigentlich einfach: Ämter und Versicherungen, sowie Rentenkassen (und auch Arbeitsämter) wollen Geld sparen bzw am liebsten nichts ausgeben. Deswegen sagt die Rentenversicherung dass d fit für Arbeit sein/werden musst. Das Arbeitsamt sagt (in deinem Fall offensichtlich berechtigt) wi rhaben keien Arbeit für den jungen Herrn. Beide streiten wer für dich die Kosten (ALG, Rente etc) tragen soll und schiebts jeweils auf den Anderen. Ich hoffe der Punkt ist in so fern klar.

Gutachter sind die, die dann eine Meinung abgeben sollen. Die geben allerdings nur die Meinung derer wieder, in dessen Auftrag die handeln (ob ehrenamtlich oder nicht spielt da erstmal eine untergeordnete Rolle). Die müssen allerdings von deinen Ärzten, die du dann beim Gutachten angibst, auch Dokumente einholen und das mit in die Beurteilung einfliessen lassen - du selbst solltest dann dem Gutachter gegenüber auch die klare Ansage machen, dass du schon die Erfahrungen mit einer Reha hattest und wie diese ausgefallen ist (lege dir am besten de Arztbirief dafür zur Seite und geb denen eine Kopie in die Hand). Ich hoffe dass das soweit für dich auch erstmal verständlich ist

Wenn ein (oder mehrere) Ärzte dann dem Gutachter gegenüber sagen, du wärst von vornherein nicht fähig eine Reha anzutreten, müsen die Gutachter das auch mit einfliessen lassen. Ob du aber nichtmehr dazu befragt werden musst/brauchst/sollst/kannst weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber offenlegen würde ich das der KV und dem Gutachter gegenüber schon - das kann zu mindetens nicht zu deinem Nachteil sein, wenn du denen deine Sich mit deiner Einschätzung und vorallem deiner bisherigen Erfahrung mit einbringst.
Was die damit im Endeffekt anstellen bzw zu welchem Ergebnis die kommen steht dann erstmal im Raum und wenn das wirklich völlig entgegen deiner Einschätzung und die deines Therapeuthen sein sollten ist das noch lange kein Aus. Aber alle szu seiner Zeit

@mkaufmann Hallo. Am liebsten wäre ich wieder gesund und würde arbeiten gehen. Meine Therapeutin meinte dazu wir sollten realistisch bleiben und der Psychiater,dass er mich nicht in einem hlb Jahr arbeitsfähig sieht.
Nun hab ich ja die Aufforderung vom Amt die Reha zu beantragen und die RV entscheiden zu lassen,ob eine Reha infrage kommt.
Was genau meinst Du mit gut vorbereiten? Ich habe ja nur die Briefe der TK u der Klinik. Beide diagnostizieren die schwete Depression u Angst aber beide lesen sich auch wesentlich positiver als es wirklich war. Nicht förderlich bei einem Rentenantrag. Ich weiss nur,dass sowohl Arzt als auch Therapeutin meinen: Rente (wenigstens erstmal 2-3 Jahre)
Hattest Du denn Berichte usw,die direkt ausgesagt haben Herr xy ist voll erwerbsgemindert oder austherapiert, chronisch krank....(ich weiss nicht was da stehen muss)

@Disturbed Die Formulare für den Antrag der EM-Rente hab ich mir mal angeschaut. Für die Reha müsste ich ja nur die 3 Zeilen von dem Arbeitsamtformular ausfüllen. Ich hab bei allem auch immer die Zeit im Kopf. Welcher Weg ist der schnellste? Lt dem Ehrenamtlichen wird ein EM-Antrag erst in ca 8 Mon bearbeitet (dazu hab ich aber im Bekanntenkreis kürzere Zeiten gehört) oder/und er würd wahrscheinlich sofort abgelehnt.....der Rehaantrag würde als Eilverfahren behandelt,da er vom Arbeitsamt kommt.
Wenn ich aber die Reha beantrage werd ich wohl auch dorthin müssen.
Sponsor-Mitgliedschaft

@Sommerliebe Warst Du die 10 Jahre davor schon krankgeschrieben oder auch noch arbeiten?

@Marc_Sky Würden denn meine Ärzte noch befragt werden,wenn ich nun den Rehaantrag vom/übers Arbeitsamt ausfülle? Da Reha günstiger ist als Rente kann ich mir nicht vorstellen,dass die von sich aus den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln würden. Und wie Du schon sagst....die arbeiten in ihrem Sinne,also Geld sparen und am besten nicht erwerbsgemindert aus der Reha zurück

@Hopeso Ich geh mal davon aus dass die Ärzte so oder so gefragt werden. Die brauchen im Fall eine rReha ja auch Diagnosen damit die dir dann das richtige Rehaangebot geben können und auch abgerechnet werden kann. Eine Begründung und Rechtfertigung muss für beides ja auch irgendwo herkommen

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