@Hopeso Die Logik ist eigentlich einfach: Ämter und Versicherungen, sowie Rentenkassen (und auch Arbeitsämter) wollen Geld sparen bzw am liebsten nichts ausgeben. Deswegen sagt die Rentenversicherung dass d fit für Arbeit sein/werden musst. Das Arbeitsamt sagt (in deinem Fall offensichtlich berechtigt) wi rhaben keien Arbeit für den jungen Herrn. Beide streiten wer für dich die Kosten (ALG, Rente etc) tragen soll und schiebts jeweils auf den Anderen. Ich hoffe der Punkt ist in so fern klar.
Gutachter sind die, die dann eine Meinung abgeben sollen. Die geben allerdings nur die Meinung derer wieder, in dessen Auftrag die handeln (ob ehrenamtlich oder nicht spielt da erstmal eine untergeordnete Rolle). Die müssen allerdings von deinen Ärzten, die du dann beim Gutachten angibst, auch Dokumente einholen und das mit in die Beurteilung einfliessen lassen - du selbst solltest dann dem Gutachter gegenüber auch die klare Ansage machen, dass du schon die Erfahrungen mit einer Reha hattest und wie diese ausgefallen ist (lege dir am besten de Arztbirief dafür zur Seite und geb denen eine Kopie in die Hand). Ich hoffe dass das soweit für dich auch erstmal verständlich ist
Wenn ein (oder mehrere) Ärzte dann dem Gutachter gegenüber sagen, du wärst von vornherein nicht fähig eine Reha anzutreten, müsen die Gutachter das auch mit einfliessen lassen. Ob du aber nichtmehr dazu befragt werden musst/brauchst/sollst/kannst weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber offenlegen würde ich das der KV und dem Gutachter gegenüber schon - das kann zu mindetens nicht zu deinem Nachteil sein, wenn du denen deine Sich mit deiner Einschätzung und vorallem deiner bisherigen Erfahrung mit einbringst.
Was die damit im Endeffekt anstellen bzw zu welchem Ergebnis die kommen steht dann erstmal im Raum und wenn das wirklich völlig entgegen deiner Einschätzung und die deines Therapeuthen sein sollten ist das noch lange kein Aus. Aber alle szu seiner Zeit
19.06.2024 21:15 •
#35