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Zitat von Kermit:
Wenn Du vom Psychotherapeuten ein Attest hast was aussagt das Du irreversibel erkrankt bist und eine weitere stationäre Therapie nichts bringen würde und er empfiehlt Dich aus dem Arbeitsleben wegen zu hoher Belastung zu entfernen, dann hat der Rentenversicherungsträger das zu akzeptieren. Punkt.

Ein Psychtherapeut ist ja in der Regel kein Arzt. Die DRV akzeptiert deren Einschätzung nicht einfach so. Sie setzt auf ärztliche Gutachten und deswegen werden die Patienten zur Begutachtung an einen Psychiater verwiesen, auch bei abgelehnter Reha.

Mein Mann wurde von der RV in die Reha geschickt. Diese abzulehnen wäre nicht so gut. Er wurde als nicht arbeitsfähig und dass er weniger als 3 Std. am Rag arbeiten kann. Trotzdem musste er 4 Monate später zu einem Gutachter. Dieser Typ war das Letzte. Sowas haben wir noch nicht erlebt
Wir warten noch auf das Ergebnis

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EM-Rentenantrag / Reha - eure Erfahrungen

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Mal 2 ganz konkrete Fragen zu diesem EMR-Antrag. Leider konnte die mir meine Soziotherapeutin auch nicht beantworten und ich möchte möglichst vermeiden die DRV wieder anzurufen:
Formular R0100 Seite 8, 7.1
Anrechnungszeiten. Wollen die eine Aufzählung aller Krankenscheine und Zeiten von Alg1 oder nur,wenn ich eine Lücke im Versicherungsverlauf habe? (Obwohl ich selbst das nicht weiss)
Und Seite 10 Punkt 9.7.2 Soll Ihr Arbeitsentgeld bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden? Keine Ahnung was da besser ist.....
Danke!

Zitat von Hopeso:
Anrechnungszeiten

Geht um den Nachweis Deiner Berufstätigkeit.Eigentlich ist das bei der DRV alles vermerkt.Manchmal gibt es allerdings Lücken in dem Verlauf,dann wird aber explizit nach Zeiten gefragt.

Zitat von Hopeso:
Soll Ihr Arbeitsentgeld bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden

Mir wurde diese Frage nicht gestellt.Es geht doch um die EM Rente und nicht um den eigentlichen Rentenbeginn.
Ich würde einen Termin bei der DRV machen(gibt in fast jeder Stadt eine Niederlassung),die füllen mit Dir den Antrag aus.So war es bei mir.Hat eine halbe Stunde gedauert.

Zitat von Hopeso:
Und Seite 10 Punkt 9.7.2 Soll Ihr Arbeitsentgeld bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden? Keine Ahnung was da besser ist.....

Hast Du 9.7.1 mit ja angegeben? Falls nicht dann gehts ja erst bei 9.7.3 weiter.
Wenn Du aber ja angegeben hast, dann musst Du ja auch Zeiten in denen Du diese Entgelte bekommst angeben und die könnte man hochrechnen, oder eben abwarten bis dann die tatsächlichen Entgelte übermittelt werden.

@Hopeso zu 7.1 müsstest Du einen Versicherungsverlauf vorliegen haben. Ansonsten besser erst mal einen anfordern und schauen ob da Zeiten fehlen.Beziehungsweise nicht korrekt angegeben sind. Also wenn Du eine Ausbildung gemacht hast, die aber nicht als solche angeben ist, denn dafür gibts höhere Punkte.

Zitat von Disturbed:
Hast Du 9.7.1 mit ja angegeben? Falls nicht dann gehts ja erst bei 9.7.3 weiter.

@Disturbed Stimmt,dann hat sich der Punkt erledigt,danke.

Einen Versicherungsverlauf hab ich nicht vorliegen aber den wird die DRV mir ja dann wohl geben können.

Zitat von Hopeso:
@Disturbed Stimmt,dann hat sich der Punkt erledigt,danke. Einen Versicherungsverlauf hab ich nicht vorliegen aber den wird die DRV mir ja dann wohl ...

Eigentlich braucht man gar keine Versicherungsnachweise beifügen,weil der Arbeitgeber ja die Zeiten an die Rentenversicherungsträger übermittelt hat. Wird ja automatisch an und abgemeldet wenn man in Arbeit ist.

@Kermit So dachte ich das auch aber über der Frage steht in Klammern zB Krankheit, Alg usw. Und krank, also aus der Lohnfortzahlung raus, war ich schon 2 oder 3x und Alg,also ausgesteuert auch....und da ist die Frage,ob die das von mir nochmal aufgelistet haben wollen,weil auch auf Vordruck V0410 oder so verwiesen wird.

Zitat von Hopeso:
@Kermit So dachte ich das auch aber über der Frage steht in Klammern zB Krankheit, Alg usw. Und krank, also aus der Lohnfortzahlung raus, war ich ...

Lass es. Wer erinnert sich noch daran . Das weiss der Arbeitgeber auch wann Du krank warst. Sollen sie dort nachfragen wenn Interesse besteht. Außerdem füllt man si einen Antrag auf der Rentenstelle des Rathauses aus.Da wird einem geholfen vom zuständigen Sachbearbeiter. Denke es geht um den Rentenantrag.

@Kermit Jaha...ich hatte ja die Tel-Nr von dem ehrenamtl. Mitarbeiter der DRV und der sei wohl dafür da bei dem Antrag zu helfen. Nur hat der alle für bekloppt erklärt und es sei auch egal,ob mein Arzt mich für rehaunfähig hält, ich solle einen Rehaantrag stellen. Deshalb hatte ich ja diesen Thread eröffnet,weil ich so verunsichert bin.

Zitat von Kermit:
Eigentlich braucht man gar keine Versicherungsnachweise beifügen,weil der Arbeitgeber ja die Zeiten an die Rentenversicherungsträger übermittelt hat. Wird ja automatisch an und abgemeldet wenn man in Arbeit ist.

Man muss generell keine Versicherungsnachweise beifügen. Aber man sollte welche haben, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen könnte.
Und Unstimmigkeiten kann man nur feststellen, wenn einem der Verlauf vorliegt. Und wenn es dann Unstimmigkeiten gibt, kann man einen Antrag auf Kontenklärung stellen und durch Nachweise diese Unstimmigkeiten beheben.

Zitat von Kermit:
Lass es. Wer erinnert sich noch daran .

Es ist schon Interessant, dass Du jemandem empfiehlst, sich nicht drum zu kümmern, wenn es um sein Geld geht. Ja, AGs, AfA, KK müssen die Meldungen vornehmen, aber das schützt eben nicht davor, dass da Fehler passieren können. Auch Zeiten der Ausbildung werden anders bewertet und da können sich ebenso Fehler eingeschlichen haben.

Zitat von Hopeso:
Und Seite 10 Punkt 9.7.2 Soll Ihr Arbeitsentgeld bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden? Keine Ahnung was da besser ist.....

Ich glaube, dieser Punkt ist nur für die Altersrente relevant, nicht für die Erwerbsminderungsrente.
Die Altersrente muss man mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn stellen. Damit man die Rente direkt ohne Unterbrechung nach dem letzten Arbeitsgehalt bekommt, wird das Einkommen für diese 3 Monate hochgerechnet. Wenn man das nicht will, kann man verlangen, dass keine Hochrechnung erfolgt, sondern das tatsächliche Einkommen für diese 3 Monate berechnet werden. Dann kann aber DRV die erste Rentenzahlung erst nach Rentenbeginn berechnen und dann muss man 2-3 Monate auf die erste Zahlung warten. Wenn man keine Ersparnisse hat, kann das schwierig werden. Lohnen tut sich das sowieso nur, wenn man in diesen 3 Monaten aus welchem Gründen auch immer wesentlich mehr verdient als in den Monaten zuvor.

Apropos Altersrente, vor der EMR erhielt ich jedes Jahr ein DRV Schreiben wie hoch die EMR bzw. Altersrente ausfallen wird. Seit der Berentung nicht mehr, die DRV damit konfrontiert und es wurde mir mitgeteilt, dies wäre zu komplex auszurechnen wie hoch die Altersrente ausfällt nach jahrzehntelangem EMR Bezug. Aber irgendwie wäre es relevant zu wissen mit wie viel Geld ich bis dahin rechnen kann?

Die Altersrente ist mindestens so hoch, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo...ltersrente

... 3. Um zu erfahren, wie hoch die Altersrente voraussichtlich sein wird, kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft (Proberentenberechnung) angefordert werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/...en-2266870

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