Hallo @Juhenbo,
falls Du Lohnersatzleistungen erhalten hast oder erhältst bist Du verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung abzugeben. Lohnersatzleistungen sind Krankengeld und ALG1.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Dich bezüglich einer Abgabepflicht zu informieren, macht es aber unter Umständen schon. Da die Regelung über Versäumnisse und damit eventuell verbundenen Kosten geändert wurde und dem Finanzbeamten eine lockere Handhabung mit Säumnissen quasi untersagt, würde ich da vorsichtig sein.
Ich kam in den Genuss, dass mich das Finanzamt 2019 unter Androhung von Säumnisszuschlägen aufforderte meine Erklärung für 2014 und die folgenden Jahre abzugeben. Ich hatte nie zuvor eine gemacht, weil ich mal ausgerechnet hatte, dass ich da nur wenig zurück bekäme. Also fragte ich beim Finanzamt an, weshalb ich das jetzt machen soll. Da kam die Antwort bezüglich der Lohnersatzleistungen und auf die Frage, weshalb man mich nicht früher informiert habe, wurde mir gesagt, dass ich mich selbst über geltendes Steuerrecht selbst zu informieren habe und das Finanzamt dies nur macht, wenn eben Säumniszuschläge im Raum stehen. Ich entgegnete, dass ich ja 2008 auch mal Krankengeld bezog und da nichts dergleichen kam. Die Antwort war dann, das wäre nun Verjährt und ich hätte halt Glück gehabt.
Also lieferte ich die Erklärungen nach und hatte Glück, dass die Finanzbeamtin mir keine Säumniszuschläge aufdrückte, weil ich alle innerhalb einer Woche einreichte. Hatte mir damals ne Software besorgt und zum Glück noch alle nötigen Unterlagen. Sonst wäre ich echt verloren gewesen. Am Ende bekam ich sogar Geld zurück und mache die Erklärung seitdem jedes Jahr. Aber diesen Ermessensspielraum hat man den Finanzbeamten genommen. Ab einer bestimmten Zeit, sind sie nun verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Und da mittlerweile ja alle Einkommensrelevanten Daten von den Institutionen elektronisch ans Finanzamt gesendet werden, liegen sie denen auch vor.
Als ich meine Teil EM Rente bekam und auch noch Krankengeld und nach der Aussteuerung dann ALG1 musste ich Steuern nachzahlen, allerdings waren das Beträgt im unteren dreistelligen Bereich. Seit ich nur noch die Rente bekomme, geht sich dass immer zu Null aus, ich musste nichts nachzahlen und logischerweise bekomme ich auch nichts zurück, da ich ja kein weiteres Einkommen habe.
Falls Du bislang eh eine Erklärung abgegeben hast, würde ich persönlich es auch weiter tun.
Ansonsten kannst Du Dich aber beim Finanzamt informieren, auch auf der HomePage, falls Du nicht anrufen magst. Oder aber, Du lädst Dir beispielsweise die WiSo Steuersoftware mal runter und machst damit mal testweise eine Erklärung. Die kostet erstmal auch nichts, erst wenn Du die Erklärung ausdrucken oder an Elster senden willst, müsstest Du sie kaufen und bezahlen. Ich hatte das damals so gemacht und tatsächlich auch recht genau die Beträge vom Finanzamt zurück bekommen, die das Programm errechnet hatte. Und später hat sich das auch gedeckt, mit dem was ich nachzahlen musste. Aber wie gesagt, mittlerweile muss ich nichts mehr nachzahlen, bekomme aber ja auch nicht mehr viel.
26.02.2023 11:23 •
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