LG Frank-Michael
08.06.2024 17:50 • • 09.06.2024 #1
08.06.2024 17:50 • • 09.06.2024 #1
08.06.2024 18:11 • x 1 #2
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08.06.2024 21:41 • x 2 #3
Zitat von Lange-2024:Nein es gibt bei Ablehnung keine Sperre. Allerdings gibt es so auch keine Chance evtl an seiner Arbeitssituation zu ändern. BEM ist erstmal nichts ...
08.06.2024 22:50 • #4
08.06.2024 22:54 • x 1 #5
Zitat von Lange-2024:@Funker Das kann ich verstehen. Du kannst versuchen mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob du im Falle eines Aufhebungsvertrages um die Sperre drumherum ...
09.06.2024 05:34 • #6
09.06.2024 06:59 • x 1 #7
09.06.2024 11:17 • x 1 #8
09.06.2024 11:30 • #9
Zitat von Disturbed:Es gibt zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten über Kündigungen wegen Krankheit, in die man sich einlesen könnte. Was ein BEM angeht, so kann ...
09.06.2024 11:48 • #10
09.06.2024 11:51 • x 2 #11
09.06.2024 12:24 • x 1 #12
Zitat von Funker:Aber ein BEM kann auch dazu führen, das Aufgrund der Bekanntgabe der Erkrankung an den AG eine umgehende Kündigung erfolgt.
09.06.2024 12:37 • x 2 #13
09.06.2024 13:31 • x 1 #14
Zitat von Disturbed:Natürlich wird in einem BEM, sofern da auch noch eine Krankmeldung vorliegt, nach einer Prognose gefragt. Kristallisiert sich heraus, dass es ...
09.06.2024 14:22 • x 1 #15
Zitat von Annii:Wenn die Möglichkeit besteht, die Einladung zum BEM erst einmal durch einen Anwalt prüfen lassen. Arbeitgeber machen häufig Fehler. Es gibt eine Menge zu beachten für den AG.
09.06.2024 15:47 • x 2 #16
Zitat von Lange-2024:BEM ist erstmal nichts schlimmes.
09.06.2024 15:50 • x 2 #17
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