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Hallo in die Runde, mein AG hat mir eine Einladung zum BEM geschickt mit einer Frist zur Antwort von 14 Tagen. Ich bin mir nicht sicher ob ich das annehmen oder absage. Er hat auf Möglichkeit mit Kündigung hingewiesen. Sollte er mich kündigen und ich war nicht zum BEM, erhalte ich eine Sperrfrist beim ALG1?
LG Frank-Michael

08.06.2024 17:50 • 09.06.2024 #1


16 Antworten ↓


Das BEM eine freiwillige Sache für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hingegen ist verpflichtet, es anzubieten. Sicher bin ich nicht, aber es ist unwahrscheinlich, dass es einen Einfluss auf das ALG 1 hat.

A


Einladung zum BEM Gespräch - annehmen oder absagen?

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Nein es gibt bei Ablehnung keine Sperre.
Allerdings gibt es so auch keine Chance evtl an seiner Arbeitssituation zu ändern. BEM ist erstmal nichts schlimmes.

Zitat von Lange-2024:
Nein es gibt bei Ablehnung keine Sperre. Allerdings gibt es so auch keine Chance evtl an seiner Arbeitssituation zu ändern. BEM ist erstmal nichts ...

Das Problem ist, das ich im Vorfeld vor meiner Erkrankung schon Missstände im Unternehmen angesprochen hatte. Diese hat man ignoriert und mich so bewusst in meine Erkrankung getrieben. Man ist also nicht bereit etwas zu ändern im Unternehmen und schützt auch langjährig Angestellte trotz intensivem Mobbing. Da macht ein BEM für mich keinen Sinn. Ich bin bereit wieder zu arbeiten aber nicht mehr im aktuellen Unternehmen.
LG Frank-Michael

@Funker Das kann ich verstehen. Du kannst versuchen mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob du im Falle eines Aufhebungsvertrages um die Sperre drumherum kommst, wenn du vom Arzt attestieren kannst, dass dein jetziger AG dich krank gemacht hat.
Ich drücke dir die Daumen.

Zitat von Lange-2024:
@Funker Das kann ich verstehen. Du kannst versuchen mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob du im Falle eines Aufhebungsvertrages um die Sperre drumherum ...

Ein Aufhebungsvertrag bringt rechtlich Schwierigkeiten. Dann lieber abwarten bis die Kündigung vom AG kommt.

@Funker Ich finde eine Aufhebung immer etwas besser als eine arbeitgeberseitige Kündigung, gerade im Zeugnis. Wie gesagt es muss einen triftigen Grund geben, damit es nicht zur Sperre kommt, würde mich vorher anwaltlich beraten lassen.
Der AG kündigt oft nicht gerne von sich aus, da er keine Kündigungsschutzklage bekommen möchte und ggf. dann Abfindung zahlen muss.

Eine arbeitgeberseitige Kündigung auf Grund von Krankheit ist zwar möglich, doch auch hier ist das nicht so einfach. Es werden die letzten 3 Jahre rangezogen, hat man hier jedes Jahr mehr als 42 Tage Fehlzeit durch krank, ist eine Kündigung durch den AG gerechtfertigt.

Es gibt zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten über Kündigungen wegen Krankheit, in die man sich einlesen könnte. Was ein BEM angeht, so kann dies dazu führen Arbeitsbedingungen zu finden, in denen ein nicht gänzlich gesunder AN trotzdem vernünftig beschäftigt werden könnte. Die Beschäftigung kann aber auch nachteilig sein, wenn eben weniger Stunden gearbeitet wird, gibts auch weniger Geld. Oder es gibt keine Möglichkeiten in Teilzeit zu arbeiten, weil es der Job einfach nicht hergibt und Vollzeit eben nicht mehr geht, dann wäre eine Kündigung auch erstmal rechtens. Deswegen muss immer der Einzelfall genau betrachtet werden um eventuelle Sanktionen beim ALG ausschließen zu können.

@Lange-2024, eine Aufhebung wird immer mit Sanktionen seitens der AfA belegt. Ich bekomme ein Attest von meiner behandelnden Psychaterin, das sollte gegen eine Sperre helfen. Ich habe noch 15 Monate bis zu meiner Altersrente, da wird wohl kein Druck mehr von der AfA kommen.

Zitat von Disturbed:
Es gibt zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten über Kündigungen wegen Krankheit, in die man sich einlesen könnte. Was ein BEM angeht, so kann ...

Aber ein BEM kann auch dazu führen, das Aufgrund der Bekanntgabe der Erkrankung an den AG eine umgehende Kündigung erfolgt.

Gibt eigentlich keinen Grund ein BEM abzulehnen. Ein BEM kann auch nur darauf hinauslaufen, dass der AG nichts tun kann und alles bleibt wie es ist.
Lediglich wenn es zu einer Kündigung kommt und du dagegen klagen willst stehst du schlechter da wenn du das BEM abgelehnt hast.

@Funker Ach na dann, bei 15 Monaten würde ich mich auch nicht mehr stressen.

Zitat von Funker:
Aber ein BEM kann auch dazu führen, das Aufgrund der Bekanntgabe der Erkrankung an den AG eine umgehende Kündigung erfolgt.

Natürlich wird in einem BEM, sofern da auch noch eine Krankmeldung vorliegt, nach einer Prognose gefragt. Kristallisiert sich heraus, dass es langfristig zu keiner Genesung kommt, was ja je nach Erkrankung so sein kann, dann wird es vielleicht auf eine fristgerechte Kündigung hinaus laufen. Je nach länge des Beschäftigungsverhältnisses kann diese Frist ja auch entsprechend lang sein. Defakto steht man auch erst ab dem Tag nach dem die Kündigung wirkt, also nach dem letzten „Arbeitstag“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ein Aufhebungsvertrag hat ein andere Qualität. Selbst in beiderseitigem Einverständnis wäre ein gutes Zeugnis das A und O, wenn man dann auch wieder einen neuen Job will. Steht die Altersrente mehr oder weniger unmittelbar bevor, würde ich persönlich keinen Aufhebungsvertrag machen und lieber die Kündigung abwarten. Erstrecht wenn ich Krankengeld bekäme oder auch ausgesteuert würde. Einzig die AfA wird natürlich noch das eine oder andere „versuchen“ um einen irgendwie in Arbeit zu bringen und auch ihren MD bemühen, aber letztlich ist das dann mit der Altersrente auch obsolet. Wenn man aufgefordert wird sich zu bewerben, na dann macht mans eben. Eine versendete Bewerbung bedeutet ja nicht, dass man den Job tatsächlich auch bekommt und dann leisten muss.

Wenn die Möglichkeit besteht, die Einladung zum BEM erst einmal durch einen Anwalt prüfen lassen. Arbeitgeber machen häufig Fehler. Es gibt eine Menge zu beachten für den AG.

Zitat von Disturbed:
Natürlich wird in einem BEM, sofern da auch noch eine Krankmeldung vorliegt, nach einer Prognose gefragt. Kristallisiert sich heraus, dass es ...

Da gibt es unterschiedliche Verhaltensweisen in den AfAs. Mein Übermieter hat zwei Jahre bis zur Altersrente und wurde arbeitslos. Keine Vermittlung mehr durch die AfA. Auch ich habe schon gute Erfahrungen mit der AfA gemacht. Aufhebungsvertrag mit Abfindung= keine Sperre und Anrechnung der Abfindung auf ALG1. Ich bin zuversichtlich.

Zitat von Annii:
Wenn die Möglichkeit besteht, die Einladung zum BEM erst einmal durch einen Anwalt prüfen lassen. Arbeitgeber machen häufig Fehler. Es gibt eine Menge zu beachten für den AG.

Kann man machen, hat aber schon ein bisschen was von mit Kanonen auf Spatzen schießen. Fakt ist, ein Arbeitgeber hat mittlerweile ja die Pflicht nach 6 Wochen AU ein BEM Gespräch anzubieten. Letztlich geht es darin ja darum, weitere Krankheitstage zu vermeiden, durch präventive Maßnahmen, sofern die durchführbar wären. Daher ist ja auch jedes BEM individuell zu gestalten. Wenn es allerdings schon Konflikte mit dem AG gibt, könnte der AG natürlich auch das BEM dazu nutzen, einen Weg zu finden, den AN bestmöglich loszuwerden. Generell ist aber ein BEM ja nichts böses. Bei meiner Frau führte es dazu, dass sie nur noch Frühschicht arbeiten muss und nicht mehr in wechselnden Schichten, was ja eindeutig ein Vorteil für Sie ist. Natürlich fallen Zuschläge für Spätschichten weg, aber das ist zu verkraften. Dafür ist aber die Arbeitszeit angenehmer für Sie und Sie ist damit glücklich.

Zitat von Lange-2024:
BEM ist erstmal nichts schlimmes.

Dem Stimme ich zu. Ein guter Freund war neulich auch beim BEM und hatte Bedenken aber er empfand es als gut.

Gruß

A


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