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In meinem Rentenbescheid steht ich wäre dauerhaft voll erwerbsgemindert.

Heißt das de facto erwerbsunfähig ?

06.07.2023 14:28 • 21.09.2023 #1


23 Antworten ↓


Ja das heißt es für eine Vollzeitstelle. Allerdings kannst du als Alternative eventuell noch einen Zuverdienst mit geminderter Tätigkeit und Stundensatz machen, da kannst du deinen Arzt (re maximale Belastbarkeit) bzw bei der Rentenstelle (wegen Formalitäten) nachfragen

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Die Rentenformulierung - was bedeutet sie ?

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Zitat von Kenobi:
In meinem Rentenbescheid steht ich wäre dauerhaft voll erwerbsgemindert. Heißt das de facto erwerbsunfähig ?

Ja, du bekommst dauerhaft die volle Erwerbsminderungsrente. Der Begriff erwerbsunfähig wird offiziell nicht mehr verwendet. Es gibt nur die Begriffe voll erwerbsgemindert (wenn man weniger als drei Stunden pro Woche arbeiten kann) und teilweise erwerbsgemindert (wenn man weniger als 6 Stunden pro Woche arbeiten kann).

Danke für die Hinweise.

Dauerhaft bedeutet, dass du keinen weiteren Antrag auf Erwerbsminderung stellen musst.

Die Rentenversicherung hat festgestellt, dass deine verbleibende Leistungsfähigkeit für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden täglich möglich ist.

Es ist nicht verboten, als Rentner zu arbeiten.

Falls du dir etwas dazuverdienen möchtest, solltest du darauf achten, dass die Arbeitszeit pro Tag unter 3 Stunden und pro Woche unter 15 Stunden liegt.

Schwer einen 3 Stunden Job zu finden....

Zitat von mkaufmann:
Es ist nicht verboten, als Rentner zu arbeiten.

verboten ist das nicht, aber falls du über die erlaubten 15 Stunden bzw 520 Euro kommst wird der Anspruch auf Rente wg. Erwerbsminderung gestrichen und stehst dann ganz ohne da.

@Kenobi hast dus mal auf dem zweiten Arbeitsarkt versucht? Auch wenns blöd klingt: Sowas wie Behindertenwerkstätten o.Ä. Ist zwar nich das tollste im Vergleich zum regulaären Arbeitsmarkt, aber besser als nichts falls du mobil bist. Ansonsten bleibt dir Callcenter, Studentenjobs (wobei das idR 4 Stunden/Tag sind) und solche Sachen

Zitat von Marc_Sky:
verboten ist das nicht, aber falls du über die erlaubten 15 Stunden bzw 520 Euro kommst wird der Anspruch auf Rente wg. Erwerbsminderung gestrichen und stehst dann ganz ohne da.

Ich habe sowieso keine Rente, sondern nur den Status des Frührentners, weil ich den letzten 5 Jahren keine mindesten 3 Jahre sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe. Ohne meine Ehe müßte ich Grundsicherung beantragen, da ich ja auch aus dem Bürgergeld falle.

Zitat von Marc_Sky:
@Kenobi hast dus mal auf dem zweiten Arbeitsarkt versucht? Auch wenns blöd klingt: Sowas wie Behindertenwerkstätten o.Ä. Ist zwar nich das tollste im Vergleich zum regulaären Arbeitsmarkt, aber besser als nichts falls du mobil bist. Ansonsten bleibt dir Callcenter, Studentenjobs (wobei das idR 4 Stunden/Tag sind) ...

Bisher noch nicht.

Zitat von Kenobi:
Ich habe sowieso keine Rente, sondern nur den Status des Frührentners

Hab auch Rente wegen Erwerbsminderung gesagt, die normale Rente ist davon nicht betroffen. EU-Rente kann dann aber wegfallen wenn du über diese Grenzen arbeitest bzw verdienst

Zitat von Marc_Sky:
Hab auch Rente wegen Erwerbsminderung gesagt, die normale Rente ist davon nicht betroffen. EU-Rente kann dann aber wegfallen wenn du über diese Grenzen arbeitest bzw verdienst

Auch wenn ich überhaupt eine Rente ausgezahlt bekomme ? So ist es ja bei mir.

Hallo Kenobi,
wer hat denn die Feststellung veranlasst bei der DRV? Also hast du nicht selber einen Antrag auf Rente gestellt?

Dann kannst du auf jeden Fall Grundsicherung beantragen.
Wieviel dazuverdient werden kann, hängt dann vom Sozialamt (Grundsicherung) ab.

Das schlimmste was passieren kann ist, dass du wieder als erwerbsfähig giltst wenn du zuviel arbeitest. Dann würde das Sozialamt dich zum Job Center schicken.

Aber wenn du erwerbsunfähig bist, wirst du vermutlich dich eh nicht mehr so belasten können?
Was manche noch so machen ist z B ein Hausmeisterjob im Wohnhaus oder bei Nachbarn, da kommt man ja eher nicht über die Grenze.

Wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente bekommen würde, darf ich 520 Euro dazu verdienen, das ist richtig? In meinem Job wären das 14 Stunden in der Woche.

Zitat von Feuerschale:
Hallo Kenobi, wer hat denn die Feststellung veranlasst bei der DRV? Also hast du nicht selber einen Antrag auf Rente gestellt?

Doch, ich habe den Antrag gestellt und der letzte von der DRV beauftragete Gutachter stelle sich auf meine Seite.

@Kenobi
Hallo, hier 2 Beispiele aus Frankfurt:

In Frankfurts einziger Bio-Kaffeerösterei arbeiten psychisch kranke Menschen, die keinen regulären Job ausüben können. Im Basaglia an der Mainzer Landstraße arbeiten sie nur so lange, wie sie können.


https://cafe-basaglia.de/franco-basaglia/

Nach einer psychischen Krise ist der Einstieg ins Arbeitsleben eine große Herausforderung. Das Zuverdienst-Angebot im KulturTreffCafé bietet Ihnen eine stundenweise Beschäftigung an, die Ihren Bedürfnissen entspricht…


https://fwg-net.de/unser-angebot/freizeit/

Ansonsten kann man sein Glück auch bei Wohlfahrtsverbänden, Tagesstätten oder Förderwerkstätten versuchen.

Zitat von Abendschein:
Wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente bekommen würde, darf ich 520 Euro dazu verdienen, das ist richtig? In meinem Job wären das 14 Stunden in der Woche.

Wenn Du die volle EMR bekämst, darfst Du täglich nur unter 3 Stunden arbeiten. Der jährliche Verdienst ist anrechnungsfrei, wenn er unter dem Freibetrag von derzeit ca. 17000,- Euro liegt (den genauen Freibetrag kann man googeln) Auch gibt es keine Vorgabe für die Wochenarbeitszeit, die aber bei unter 3 Stunden täglich natürlich in Summe bei 5 Tagen unter 15 Wochenstunden liegt. Die 520,- sind die Grenze für einen Minijob. Wenn man mehr verdient ist es halt kein Minijob und dann müssen bestimmte Sozialabgaben geleistet werden.

Was die Arbeitszeit und den Verdienst angeht, wird es aber vermutlich auf einen Minijob rauslaufen wenn man nur 2:59h am Tag arbeitet und dafür nur Mindestlohn erhält. Das liegt aber dann eben in der Sache begründet weil der AG natürlich seinen Anteil an Sozialabgaben einspart und ne billige Arbeitskraft erhält.

Findet sich ein AG der mehr zahlt, greift eventuell halt der Freibetrag und dann erfolgt eine Anrechnung auf die Rente.
Sponsor-Mitgliedschaft

Wie will man bei einer vollen dauerhaften EM Rente eigentlich unter 3 stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich Zusatzverdienst technisch abrechnen ? (ich bin ein Mathe Idiot)

2 mal 60 Minuten gleich 120 Minuten
1 mal 59 Minuten gleich 59 Minuten
macht zusammen 179 Minuten am Tag
mal 5
macht 895 Minuten in der Woche
durch 60 gleich 14,9166667
mal Mindestlohn 12 Euro
gleich 179 Euro die Woche.
habe ich richtig gerechnet ?

Zitat von mkaufmann:
Dauerhaft bedeutet, dass du keinen weiteren Antrag auf Erwerbsminderung stellen musst. Die Rentenversicherung hat festgestellt, dass deine ...

Und der TE darf im Jahr nicht mehr als drei Achtel der vierzehnfachen monatlichen Bezugsgröße verdienen.

Zitat von Abendschein:
Wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente bekommen würde, darf ich 520 Euro dazu verdienen, das ist richtig? In meinem Job wären das 14 Stunden in ...

Im Jahr drei Achtel der vierzehnfachen monatlichen Bezugsgröße.

Und bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente sind das das 9,72fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens jedoch sechs Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße,

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