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Hallo in die Runde, ich war zum BEM Gespräch geladen.
Die Runde bestandt aus Betriebsleiter und Sekretärin. Betriebsrat habe ich abgelehnt.
Es war eine angenehme Unterhaltung mit Erstellung eines Protokolls. Mir wurden ein paar Fragen gestellt und ich habe im Anschluss auf Missstände im Unternehmen hingewiesen die zu meiner psychischen Erkrankung geführt haben. Zum Gesprächsende habe ich um das Protokoll gebeten was ich mir durchlesen wollte und dann unterschrieben hätte. Dazu kam es aber nicht. Man hat mich verabschiedet und mir mitgeteilt das ich in 2-3 Tagen dieses Protokoll auf dem Postweg erhalte. Mittlerweile sind mehr als 14 Tage um und nichts tut sich. Was nun? Ist es nicht so das ich eine Kopie gleich nach dem Gespräch erhalten sollte?
Liebe Grüße
Frank-Michael

31.08.2024 06:22 • 19.09.2024 #1


14 Antworten ↓


Moin,

ich würde einfach mal nachfragen, wo es bleibt. Müssen ja nicht immer gleich dramatische Gründe dahinterstecken. Kann vergessen worden sein oder Urlaub, Krankheit etc. Du hast aber schon ein Recht es zu erhalten, das ist richtig.

LG Perle

A


BEM Gespräch ohne Protokoll

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Mir erschließt sich nicht so recht, weswegen Du den Betriebsrat nicht dabei haben wolltest.
Egal. Sollte das Protokoll nicht bei Dir ankommen, so hilft Einsicht in Deine Personalakte, denn darin wird es ja aufbewahrt. Falls man Dir die Einsicht verwehren sollte, kannst Du Dich an den Betriebsrat wenden.

@Disturbed, das kann ich gerne erklären warum ich den Betriebsrat nicht mit bei haben wollte. Die Missstände wie Mobbing, gravierender Verstoß gegen Arbeitsschutz und Manipulation von wichtigen Protokollen wurden in den letzten Jahren meiner Betriebszugehörigkeit vom BR geduldet. Daher wollte ich diese Missstände vorab erst einmal unserem neuen Betriebsleiter mitteilen, der sich dann in Ruhe ein Bild machen kann.

@Funker Also ich habe das Protokoll immer direkt nach dem Gespräch bekommen, weil es in meiner Firma so ist, dass alle Beteiligten das unterschreiben müssen. Das war in meinem Fall dann meine Chefin, der Betriebsrat und ich.
Ich denke aber auch nicht, dass bei dir eine böse Absicht dahinter steckt. Ich würde Montag mal lieb nachfragen und dann wird sich das bestimmt klären (:

@Funker Ein BEM Protokoll wird eigentlich immer gleich von allen unterschrieben. Würde ich nachfragen. Evtl wollte die Protokollführung dies vorher erst in Form bringen, es muss dann dennoch zeitnah dir vorgelegt werden.

@Funker Danke für die Erläuterung. Es ist verständlich, dass wenn Du enttäuscht vom Betriebsrat bist, Du den nicht dabei haben wolltest. Nur ist der Betriebsrat jetzt weniger zuständig dafür, wie kollegial miteinander umgegangen wird, wohl aber dafür dass eben einzuhaltende Abläufe, wie etwa das besagte Protokoll, getätigt werden. Gemäß den Vorgaben des BetrVG und getroffenen Betriebsvereinbarungen. Aber auch das ist Egal.

Nur, falls Du denkst, der Betriebsrat wäre zu Arbeitgeber orientiert oder würde seinen Pflichten Dir gegenüber nicht nachkommen, würde es ja schlüssiger sein, wenn Dieser eben anwesend ist und das auch im Protokoll so vermerkt ist, falls Du das mal durch einen Anwalt begutachten lässt oder es mal vor Gericht ginge. Denn vielleicht würde dadurch ja etwas aufgedeckt, dass zeigt, das der Betriebsrat seine Pflichten nicht erfüllt hat. Ob es also vorteilhaft ist, den Betriebsrat in Personalangelegenheiten außen vor zu lassen, lass ich mal dahingestellt.

Möglicherweise, aber dass ist natürlich rein spekulativ, hätte der Betriebsrat dafür gesorgt, dass das Protokoll sofort ausgehändigt wird.

Nun noch meine persönliche Ansicht zum BEM Gespräch allgemein. Der Sinn dahinter ist primär nicht, Missstände in der Firma offenzulegen, auch wenn es die augenscheinlich geben mag. Sondern wie es die Firma zusammen mit Dir schafft, Dir Deinen Arbeitsplatz so zu erhalten, dass Du idealerweise bis zur Rente beschäftigt bleiben kannst. Klar sollte einem da aber schon sein, dass würde man in einer Abteilung von allen gemobbt, bestenfalls eine Versetzung in eine andere Abteilung für einen selbst infrage kommen könnte. Denn die Mobber auszutauschen wäre vermutlich ein Problem, besonders wenn es in der Abteilung gut für den Arbeitgeber läuft. Auch wenn sich herausstellen könnte, dass man nur noch Teilzeit arbeiten könnte, wäre dementsprechend aber auch mit einer Kürzung des Gehalts zu rechnen, was ja auch ein Problem für einen selbst darstellen könnte. Ergo kann beim BEM schon festgestellt werden, dass man nicht mehr so uneingeschränkt belastbar ist und dementsprechend gehandelt werden, allerdings natürlich nicht ohne Konsequenzen. Ob man mit den Konsequenzen leben kann, ist dann ein anders Thema.

Hallo, das Protokoll ist mir jetzt nach drei Wochen zugestellt worden. Leider ist hier nicht alles aus dem Gespräch wahrheitsgetreu wiedergegeben worden. Man möchte ein zweites BEM mit folgenden Personenkreis: Betriebsarzt, Betriebsrat, Krankenkasse, beh. Arzt und DRV. Warum werden hier jetzt solche Geschütze aufgefahren obwohl ich die Frage nach Wiedereingliederung des MA von mir als beendet beantwortet habe? Wer hat eine Antwort für mich.......
LG
Frank-Michael

@Funker ich hab bei jedem BEM Gespräch sofort eine Kopie des Protokols bekommen.

Zitat von Funker:
Hallo, das Protokoll ist mir jetzt nach drei Wochen zugestellt worden. Leider ist hier nicht alles aus dem Gespräch wahrheitsgetreu wiedergegeben ...

Bespricht es mit deinem Personalrat und nimm auf jedenfall eine Vertrauensperson mit.

Zitat von Funker:
Krankenkasse, beh. Arzt und DRV.

Das wäre eher unüblich. Der behandelnde Arzt dürfte ohnehin nur mit einer Schweigepflicht Entbindung Auskünfte erteilen und wenn Du die nicht erteilst, dann hat sich das erledigt. Vertreter der Krankenkasse und DRV könnten vielleicht beraten in punkto LTA oder Reha. Aber das dann eher rein informativ, denn ohne entsprechende Anträge kommen die eh nicht ins handeln.

Bei mir lief das erste Gespräch so ab das ich mit der Dame die die BEM Gespräche macht alleine gewesen bin und wir alles besprochen und für die Maßnahmen Protokolle erstellt werden die wir dann beide unterschrieben haben und ich in Kopie sofort erhalten haben. Beim ersten Folgegespräch wurde dann mit ihr besprochen was umgesetzt wurde und was wir noch ändern könnten und beim 2. Folggespräch war dann für eine Maßnahme mein Diensstellenleiter dabei der aber danach sofort wieder aus dem Zimmer geschickt wurde weil ihn der Rest nichts angeht. Das dritte Folgegespräch ist jetzt mit meinem Abteilungsleiter und nochmal mit dem Diensstellenleiter angesetzt ob die Änderungen eingehalten wurden und ob es noch andere Dinge zu besprechen gibt.
Ich hab nach jedem Termin die Protokolle in Kopie bekommen.
Ich hab auch von mir aus angeboten einen Termin beim Amtsarzt zu machen, weil der erste nur Blödsinn geschrieben hat und den es wohl auch nicht mehr gibt. Die wollen es aber absolut nicht das ich da nochmal hingehe.

Ich möchte mal etwas anmerken, was manchen auch nicht so bewusst ist.
Das BEM Gespräch ist seit 2004 gesetzlich verankert. Die Betriebe sind verpflichtet, eines zu führen, wenn ein AN länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist.

Das kann AG und AN gleichermaßen nerven. Der AG muss diesen Prozess anstoßen, ob er will oder nicht. Der AN ist aber nicht verpflichtet ein BEM Gespräch zu führen. Allerdings kann das in einem arbeitsrechtlichen Verfahren dann eventuell negativ beurteilt werden, wenn man sich dem verweigert hat. Diese Konsequenz sollte man im Hinterkopf haben.

Was die Verpflichtung angeht, so halten sich größere Unternehmen da eben auch dran, vorwiegend eben aus arbeitsrechtlichen Gründen. Ein Zweimannbetrieb, würde vielleicht eher nicht unbedingt auf das Ganze Wert legen. Klar, da wäre ja die Frage eh nur, wie kann man das Arbeiten so gestalten, dass es der Gesundheit eher dienlich ist und sie nicht zusätzlich schädigt. Das entbindet ja auch den AG nicht von seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht dem AN gegenüber, dass dem kein Schaden zugefügt wird.

Prinzipiell ist es also erstmal kein Grund, etwas böses zu vermuten, wenn ein BEM Gespräch vom AG gewünscht wird. Wenn man allerdings aus welchen Gründen auch immer das Gefühl hat, der AG will einem was böses, dann könnte er vielleicht ein BEM Gespräch dazu nutzen, allerdings gäbe es da natürlich auch andere Möglichkeiten. Entscheidend ist also eigentlich ja das Verhältnis zwischen AG und AN, ob und wofür ein BEM Gespräch im eigentlichen Sinne genutzt wird. Können Veränderungen den Arbeitsplatz erhalten und kann man die nötigen Veränderungen auch praktizieren, dass ist der eigentliche Sinn dahinter. Will der AG den AN loswerden, könnte er ein BEM Gespräch zwar nutzen, aber das wäre ohnehin nur eine von vielen Möglichkeiten den unliebsamen Kollegen loszuwerden.

Wird man gekündigt kann man vor einem Arbeitsgericht ja auch nur auf Weiterbeschäftigung klagen. Das viele Klagen dann in einem Vergleich mit einer Abfindung münden, ist ja oft der Tatsache geschuldet, das Beide, also AG und AN nicht mehr miteinander können und wollen.
Ansonsten hat man gegen eine ordentliche und fristgerechte Kündigung meist kaum eine Chance, dass sie zurückgenommen wird. Egal ob sie aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen ausgesprochen wurde. Ob letztere durch ein BEM zu verhindern gewesen wäre, darüber müsste im Zweifelsfall halt dann ein Gericht entscheiden.

Wenn also beispielsweise im BEM heraus käme, die Rückenprobleme des AN ließen sich durch einen neuen ergonomischen Bürostuhl verbessern und der AG sagt, den kann ich mir nicht leisten und deshalb such ich mir jemanden der keine Rückenprobleme hat, so käme er damit wohl nicht durch. Andererseits könnte man vom AG aber nicht verlangen, ganze Abteilungen umzustrukturieren, nur weil einem AN einige andere AN nicht passen oder so angemessen mit einem umgehen, wie man selbst es wünscht.

Es ist also immer ein zweischneidiges Schwert, dass im Zweifelsfall (vor Gericht) objektiv und unabhängig geklärt werden müsste. Die subjektive Wahrnehmung wird ja trotzdem eher die bleiben, die man sowieso hat.

Mein AG wird mich nun nach dem BEM Gespräch kündigen. Ich melde mich dann arbeitssuchend bei der AfA. Wird dann gleich das ALG1 berechnet und mir mitgeteilt, auch wenn ich noch Krankengeld beziehe oder erfolgt Berechnung erst nach Aussteuerung?
Liebe Grüße
Frank-Michael

@Funker Dein ALG1 wird erst berechnet, wenn Du es beantragt hast. Also Dich defacto Arbeitslos meldest. Die Arbeitsuchend Meldung solltest Du aber direkt machen, dass Du quasi schon „Kunde“ bei der AfA bist und die Angebote nutzen kannst.

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