Hallo,
Evtl kann mir jemand helfen denn ich Blicke gerade nicht durch,kurz zur Geschichte:
Ich mache seit 24.01.22 eine Maßnahme zur teilhabe am arbeitsleben die noch bis zum 21.ü6 geht und danach in eine Umschulung über geht.
Jetzt bekam ich o.g. Schreiben um Rückzahlung der zuviel gezahlten Fahrkosten in Zeiten wo ich krank geschrieben war bzw. In Quarantäne wegen corona war, aber auch für einen Feiertag.
Ok bis hierhin versteh ich es ja noch, es wurde zuviel gezahlt und lch soll es zurückzahlen.
Darunter steht ein Satz der mich verunsichert:
Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen ist deshalb ganz gemäß paragraph 48 SGB X aufzuheben.
Vorgeworfen wird mir das ich mich nicht AU gemeldet habe bzw nicjt informiert habe. Mir wurde jedoch vom schulungsträger mitgeteilt das ich die AU dorthin senden soll und mich dann dort auch melden soll was ich immer gemacht habe und mir wurde gesagt die AU's wurden an die Agentur für Arbeit weiter geleitet.
Was ich mich frage ist:
Bekomme ich jetzt garkeine Fahrtkosten mehr?
Für 22.06 habe ich bereits einen neuen Antrag für die Umschulung bekommen, das wäre ja separat zu sehen?
Wieso werden bei fehltagen die Kosten nicht einfach verrechnet? Soll ich jetzt alle paar Monate bei Krankheit nen Brief kriegen ?
Die Arge konnte mir keine richtige Antwort geben und am Montag frag ich beim Bildungsträger nochmal.
Aber kennt sich kemand aus wie das in dem Brief zu deuten ist? Heute ist keiner mehr von der arge da
Evtl kann mir jemand helfen denn ich Blicke gerade nicht durch,kurz zur Geschichte:
Ich mache seit 24.01.22 eine Maßnahme zur teilhabe am arbeitsleben die noch bis zum 21.ü6 geht und danach in eine Umschulung über geht.
Jetzt bekam ich o.g. Schreiben um Rückzahlung der zuviel gezahlten Fahrkosten in Zeiten wo ich krank geschrieben war bzw. In Quarantäne wegen corona war, aber auch für einen Feiertag.
Ok bis hierhin versteh ich es ja noch, es wurde zuviel gezahlt und lch soll es zurückzahlen.
Darunter steht ein Satz der mich verunsichert:
Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen ist deshalb ganz gemäß paragraph 48 SGB X aufzuheben.
Vorgeworfen wird mir das ich mich nicht AU gemeldet habe bzw nicjt informiert habe. Mir wurde jedoch vom schulungsträger mitgeteilt das ich die AU dorthin senden soll und mich dann dort auch melden soll was ich immer gemacht habe und mir wurde gesagt die AU's wurden an die Agentur für Arbeit weiter geleitet.
Was ich mich frage ist:
Bekomme ich jetzt garkeine Fahrtkosten mehr?
Für 22.06 habe ich bereits einen neuen Antrag für die Umschulung bekommen, das wäre ja separat zu sehen?
Wieso werden bei fehltagen die Kosten nicht einfach verrechnet? Soll ich jetzt alle paar Monate bei Krankheit nen Brief kriegen ?
Die Arge konnte mir keine richtige Antwort geben und am Montag frag ich beim Bildungsträger nochmal.
Aber kennt sich kemand aus wie das in dem Brief zu deuten ist? Heute ist keiner mehr von der arge da
18.06.2022 15:00 • • 18.06.2022 #1