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M
Hallo,

Ich bin 24 Jahre alt und studiere derzeit Medienmanagement. Wegen einer durch Trauma ausgelösten chronischen Derealisation und sozialen Ängsten, die mittlerweile so schlimm sind dass ich nur noch sehr selten alleine meine Wohnung verlasse, muss ich mein Studium abbrechen und kann aktuell und wohl auch in Zukunft eine Weile nicht arbeiten gehen. Nun wird leider mein Geld etwas knapp um meine Miete und mein Lebensunterhalt zu bezahlen, weswegen ich auf der Suche nach der geeigneten Stelle bin um mir (staatliche) Unterstützung zu holen.

Folgende Möglichkeiten kenne ich, die aber für mich nicht in Frage kommen:

- Bürgergeld (Da ich mit meiner Freundin zusammen lebe und diese dafür scheinbar zu viel aber halt nicht genug Geld für uns beide verdient, habe ich keinen Anspruch)
- Arbeitslosengeld (Da ich ja aktuell Student bin und auch nicht arbeiten kann fällt das ebenfalls raus)
- Krankengeld (Da ich noch nie gearbeitet habe, habe ich ebenfalls hierauf keinen Anspruch)
- Eltern. (Ebenfalls raus)
- Arbeitsunfähigkeitsrente (Da ich so bald es möglich ist wieder studieren/arbeiten gehen möchte)

Zusätzliche Info:
Ich bin selbst krankenversichert und zahle einen monatlichen Beitrag. Ich habe keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich bin derzeit in Psychotherapie und nehme seit ein paar Monaten Antidepressiva ein.

Ich kenne mich da absolut nicht aus und tue mich wegen meiner sozialen Ängste sehr schwer einfach mal wohin zu gehen/anzurufen.

Also lautet meine Frage:
An welche Stelle muss ich mich wenden und welche Möglichkeiten kommen für mich in Frage?


Auf Antworten würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Maxton

23.07.2024 16:36 • 02.08.2024 x 1 #1


10 Antworten ↓


Lange-2024
Hallo,

darf ich fragen, woher du denn bisher dein Geld bezogen hast, wenn du nicht arbeitest?

LG

23.07.2024 16:49 • #2


A


Arbeitsunfähig als Student Welche Unterstützung gibt es?

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M
Hi

Ja klar, also nach dem Abi habe ich eine Ausbildung gemacht (mit der ich dann gut meine Miete bezahlen konnte) aber nach der Ausbildung wollte ich dann noch Studieren. Eine Ausbildung zählt aber nicht als Arbeit, deswegen dachte ich lasse ich die Info weg...
Am Anfang meines Studiums hab ich dann Bafög bezogen, aber da ich seit einem Jahr keine Belege dafür habe dass ich wirklich studiere (weil ich ja nicht mehr hingehe), bekomme ich das nicht mehr. Seit dem, also seit einem Jahr, bezahlt meine Freundin unsere Miete und mit meinem Ersparten zahle ich mein Teil der Lebensmittelkosten usw.

Liebe Grüße.

23.07.2024 17:12 • x 1 #3


Angstmaschine
Zitat von maxton:
An welche Stelle muss ich mich wenden und welche Möglichkeiten kommen für mich in Frage?

Hast Du dich mal ans DSW gewandt? Die müssten sich damit auskennen (Kontakt ist ganz unten auf der Seite):
https://www.studierendenwerke.de/themen...erbrechung

23.07.2024 17:39 • x 2 #4


C
Hallo @maxton
leider weiß ich keine Lösung aber ich glaube bei der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) kannst kompetente Beratung bekommen

https://www.teilhabeberatung.de/

23.07.2024 17:39 • x 2 #5


Feuerschale
Hallo,
ich denke, im Grunde wäre da schon das Bürgergeld das passende für den Lebensunterhalt.

Alg1 wäre nur, wenn noch ein Rest da wäre von der Ausbildung vor dem Studium, darf nicht zu lange her sein, und wie du sagst, müsstest du da auch Arbeit suchen.

Und EM Rente ginge nur, wenn du auf deine Anrechenzeit kommst von fünf Jahren, Ausbildung, Arbeit...
Wenn du da die Voraussetzungen hast, ginge das ja auch befristet.

Das mit der Freundin versteh ich, dass sie beim Bürgergeld mit eingerechnet wird, aber hat sie wirklich genug, Miete für euch beide und sonstiges incl. Regelsatz?

Und wenn ihr jetzt nicht SOOO eng seid, dass man füreinander aufkommt - (war damals kurz vor Studium auch in so ner Situation und ich fand es als Bittsteller beim Freund, der noch von der Mutter auch lebte und als Freiberufler, extrem unangenehm)- wie wäre es, sich ein eigenes Zimmer zu holen und erstmal unabhängig zu leben?
Andere soziale Unterstützung außer Bürgergeld fällt mir jetzt nicht ein.

Oder ich weiß nicht wie es ist, wenn man z B ein Betreutes Wohnen beantragt, das wird glaub ich von anderen Stellen, Landesamt? finanziert, aber auch die schauen dann ob man Grundsicherung wenn nicht erwerbsfähig oder Bürgergeld wenn noch erwerbsfähig beantragt.

23.07.2024 20:36 • x 3 #6


A
Hallo @maxton

Ich würde mich auch an deiner Stelle an das zuständige Jobcenter wenden. Falls dort festgestellt wird, dass du aktuell nicht erwerbsfähig sein soltest, wirst du nach einer Begutachtung vom Jobcenter an das Sozialamt (Grundsicherung) verwiesen.

Falls aufgrund des Einkommens deiner Freundin der Bürgergeldantrag beim Jobcenter abgelehnt wird, könntest du noch versuchen Wohngeld bei der Wohngeldstelle zu beantragen

01.08.2024 21:00 • x 1 #7


Katrin88
Mir fällt auch nur Wohngeld ein.

Ich möchte dich auf gar keinen Fall unter Druck, vielleicht helfen die Fragen:

Interessiert dich das Studium? Bist du mit dem Fach zufrieden? Könntest du dir vorstellen in dem Bereich zu arbeiten?
Könntest du ein Urlaubssemester nehmen und in die Klinik gehen? Vielleicht stabilisierst du dich da und kannst dann weiter studieren.

Man kann an der Uni auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen und dann hast du wieder Anspruch auf BAföG und brauchst nicht in der Regelstudienzeit studieren. Der Druck würde wegfallen.

01.08.2024 22:49 • x 2 #8


Katrin88
Was mir auch noch einfällt: Du könntest dich an die psychosoziale Studierendenberatung wenden. Gibt es so etwas an deiner Uni? Die beraten einen, wenn man das Studium abbrechen möchte und die können dir auch sagen, an welches Amt du dich am Besten wendest und welche finanziellen Möglichkeiten du hast.

01.08.2024 22:57 • x 1 #9


Luce1
Schau mal hier

- die psychosoziale Beratungsstelle, Artikel ist von November 23

https://www.swr.de/wissen/anteil-psychi...n-100.html

02.08.2024 02:34 • x 1 #10


D
Zitat von maxton:
- Bürgergeld (Da ich mit meiner Freundin zusammen lebe und diese dafür scheinbar zu viel aber halt nicht genug Geld für uns beide verdient, habe ich keinen Anspruch)

Was heißt in diesem Zusammenhang „scheinbar“?
Hast Du Dich kundig gemacht bezüglich der zu beachtenden Freibeträge und dem was zum Lebensunterhalt zugestanden wird. Generell lässt sich ja ein Antrag auch dann stellen, wenn er letztendlich eventuell nicht bewilligt wird. Das weiß man aber erst, wenn er gestellt wurde und dann auch abgelehnt wurde.
Zu Viel und nicht Genug ist auch nicht gerade eine Information, die eine eindeutige Bewertung zulässt.
Die Anlaufstellen, wo Du Dich beraten lassen könntest, wurden ja schon genannt.

02.08.2024 08:09 • x 1 #11


A


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