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Hallo zusammen,

gibt es hier jemanden mit tiefer gehenden Kenntnissen in Sachen Arbeitsrecht?

Meine Frage ist, ob ich als Arbeitnehmer eine Einmalige Sonderzahlung ablehnen kann. Dieser Anspruch entsteht durch eine prozentuale Übererfüllung der vorgegebenen Ziele. Die Personalabteilung und der Betriebsrat würden in Kenntnis gesetzt und der Auszahlungsprozess automatisch in Gang gesetzt werden.

Über meine Gründe hierfür werde ich nicht näher eingehen. Es ist eine rein juristische Frage.

LG Perle

21.10.2023 11:36 • 23.10.2023 #1


2 Antworten ↓

Ich muss zugeben, ich weiß es nicht, vielleicht meldet sich noch jemand mit Wissen.
Aber ich würde denken, dass die beschriebene Art der Sonderzahlung, die an eine erbrachte oder ja sogar übererfüllt erbrachte Leistung geknüpft ist, wie ein Gehalt zu behandeln ist.
Kann man die Annahme von Gehalt verweigern....?

Rein rechtlich bin ich mir unsicher, wenn es einen vertraglichen Anspruch gibt, wird die Zahlung wohl auch geleistet werden müssen. Bei freiwilligen Zahlungen, könnte anderes gelten. Aber.... wenn ich meinem Arbeitgeber sagen würde Chef ich will weniger Geld, würde dieser dies dankend annehmen. Vielleicht ist dies auch hier der gangbarste Weg.




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