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Zitat von um72:
Naja Hausärzte werden aber glaub ich nie ne Prognose abgeben bzw. entscheiden, ob jemand bald oder erst in paar Monaten oder gar nicht wieder arbeiten kann. Das überlässt er dann wohl den Experten. Meine Hausärztin hat mir zwar Mirtazapin verschrieben, aber mich zur Weiterbehandlung zum Psychiater geschickt. Und wie du sagtest hat der Betriebsarzt gegenüber dem AG Schweigepflicht, wie kann er ihm dann eine Empfehlung in seinem Sinne geben.

Hausärzte dürfen prognostizieren. Patienten müssen sich nicht zu Psychiater weiter schicken lassen.
Ja, ich schrieb, dass der Betriebsarzt (außer in Extremfällen) Schweigepflicht hat. Erkennt der Betriebsarzt (um bei meinem Beispiel zu bleiben), dass gesundheitliche Gründe für den ausschließlichen Tagesdienst sprechen, muss der Arbeitnehmer entscheiden, was er damit anfängt. Er kann es für sich behalten oder sich weiter arbeitsunfähig schreiben lassen. Oder mit der Einwilligung des Arbeitnehmers den Arbeitgeber darüber informieren, dass es ratsam wäre, den Arbeitnehmer in eine andere Schicht zu versetzen. Und der Arbeitgeber muss sich im Falle des Falles nicht nachsagen lassen, dass er nicht bemüht war, den Arbeitnehmer so einzusetzen, wie es seiner Gesundheit zuträglich war.

Übrigens hat der Arbeitgeber nicht das Recht einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zum Betriebsarzt zu schicken. Habe mich da schlau gemacht. Er kann den MDK der Krankenkasse einschalten. Aber ob die was unternehmen bzw..den krankenschein anzweifeln ist auch nicht sicher.

A


Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

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Zitat von um72:
Übrigens hat der Arbeitgeber nicht das Recht einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zum Betriebsarzt zu schicken. Habe mich da schlau gemacht. Er kann den MDK der Krankenkasse einschalten. Aber ob die was unternehmen bzw..den krankenschein anzweifeln ist auch nicht sicher.

Er kann den 'Besuch seines Mitarbeiters beim Betriebsarzt nicht erzwingen, das stimmt. Aber es erleichtert ihm weitere Schritte (wenn er sie denn plant) ungemein.

Zitat von um72:
Er kann den MDK der Krankenkasse einschalten. Aber ob die was unternehmen bzw..den krankenschein anzweifeln ist auch nicht sicher.

Das macht das MDK gern. Es geht ja schließlich um das Krankengeld.

Zitat von Natascha40:
Er kann den 'Besuch seines Mitarbeiters beim Betriebsarzt nicht erzwingen, das stimmt. Aber es erleichtert ihm weitere Schritte (wenn er sie denn plant) ungemein.

Nein es erleichtert ihm gar nicht, weil es einfach schlicht nicht erlaubt ist. Und wegen der Schweigepflicht es ihm sowieso nichts bringt.

Zitat von Schlaflose:
Das macht das MDK gern. Es geht ja schließlich um das Krankengeld.

Da wo es Sinn macht. Ich meine was meinen Urlaub anbelangt haben die ja Kenntnis.

@um72

Genauso habe ich es auch gemacht. Ich habe ein Attest vom Arzt bekommen, der beinhaltete, dass mir ein Urlaub gut täte. Den habe ich bei der Krankenkasse eingereicht, und problemlos den Urlaub bewilligt bekommen

Zitat von um72:
Da wo es Sinn macht. Ich meine was meinen Urlaub anbelangt haben die ja Kenntnis.


Ich meinte das generell, nicht direkt auf deinen Fall bezogen.

Zitat von um72:
Nein es erleichtert ihm gar nicht, weil es einfach schlicht nicht erlaubt ist. Und wegen der Schweigepflicht es ihm sowieso nichts bringt.

Natürlich ist es erlaubt. Ebenso, wie es nicht verboten ist, sich trotzig zu verweigern. Und es bringt ihm, für den Fall, dass er wirklich kündigen will, eine ganze Menge. Nämlich kann er damit beweisen, dass er versucht hat zu helfen - und nicht aus Bequemlichkeit zu kündigen.

Will ein Arbeitgeber aber zum Beispiel eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig nd entspreche auch nicht der Funktion des Betriebsarztes.

https://www.google.de/amp/s/amp.n-tv.de...87408.html

Der AG kann dich zum Betriebsarzt schicken, wenn er glaubt das du nicht mehr tauglich bist, aber nicht um zu ermitteln, ob du wirklich krank bist und eine Krankschreibung in Frage stellen.

Zitat von um72:
Übrigens hat der Arbeitgeber nicht das Recht einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zum Betriebsarzt zu schicken


Ich glaube, da liegst Du falsch:

https://www.google.com/amp/s/de.finance...40322.html

Zitat von um72:
Will ein Arbeitgeber aber zum Beispiel eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig nd entspreche auch nicht der Funktion des Betriebsarztes. Der AG kann dich zum Betriebsarzt schicken, wenn er glaubt das du nicht mehr tauglich bist, aber nicht ...

Ersteres stimmt. Den Termin beim Betriebsarzt kann er aber vereinbaren, damit dieser schauen kann, ob dein Arbeitsplatz so gestaltet werden kann, dass er deiner Gesundheit zuträglicher ist. Aber wie gesagt: Trotziges Verweigern ist in diesem Fall erlaubt.

Zitat von portugal:
Ich glaube, da liegst Du falsch:

Amtsarzt oder MDK sind was anderes als der Betriebsarzt.

War jetzt mal beim Anwalt. Er meinte wenn ihr Arbeitgeber kulant ist dann können sie den Urlaub erwähnen, wenn sie denken er ist ein A. dann erwähnen sie den Urlaub nicht.
Ich sagte, das ist der und der, da schüttelte er schon mit dem Kopf und meinte lassen sie das mit dem Urlaub weg.
Sagen sie ihm, das sie noch weiter krank geschrieben werden, das noch weitere Untersuchungen anstehen und noch gar nicht wissen, wie es weiter geht. Sie den Termin zu einem späteren Zeitpunkt gern wahr nehmen möchten, wenn der Arzt sein ok gibt.
Er meinte, ja der AG kann mich zum MDK schicken, die Kosten muss er aber übernehmen, er muss auch dafür sorgen, das ich dorthin komme, mir dürfen keine Kosten entstehen.
Das das aber in der Woche geschied, wo sie im Urlaub sind ist unwahrscheinlich, weil so schnell geht das nicht. Desweiteren ist bei Ihnen die Diagnose so klar, daß die gar nichts unternehmen werden.
Wichtig ist, das sie die Genehmigung des Arztes haben und eine Bestätigung der Krankenkasse. Und das ist ja der Fall.

Zitat von um72:
Amtsarzt oder MDK sind was anderes als der Betriebsarzt.


Ja, das sind 3 verschiedene Instanzen. Der Amtsarzt ist nur für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst zuständig und auch für Arbeitslose im Rahmen des Arbeitsamts.

Da hat der Anwalt vollkommen recht. Bei mir war es so, dass meine Anwältin zum AG geschrieben hat (habe ich ja schon geschrieben,)

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich bei dieser Firma, wo ich 28 Jahre beschäftigt bin, nicht mehr arbeiten wollte bzw konnte.
Ich hab 72 Wochen Krankengeld bekommen, jetzt bekomme ich ALG 1, bin aber immer noch in umgekündigter Stellung bei der Firma

Ich habe einen Antrag auf Erwerbsmindertenrente gestellt. Der Antrag läuft schon seit 1,5 Jahren.
Nun warte ich

Bei solchen Beiträgen wächst mein Verständnis für Arbeitgeber, auf die oft geschimpft wird, weil sie Krankmeldungen anzweifeln. Wenn jemand Urlaub machen kann, seinen Anwalt aufsuchen kann, die Diagnose zum Anzweifeln eigentlich zu klar ist - aber klar genug, um zu wissen, dass nach der Verlängerung keine weitere Verlängerung nötig sein wird...
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Zitat von Violetta:
Da hat der Anwalt vollkommen recht. Bei mir war es so, dass meine Anwältin zum AG geschrieben hat (habe ich ja schon geschrieben,) Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich bei dieser Firma, wo ich 28 Jahre beschäftigt bin, nicht mehr arbeiten wollte bzw konnte. Ich hab 72 Wochen Krankengeld bekommen, jetzt bekomme ...

Krass 1,5 Jahre. Ein Behörden Irrsinn.
Er meinte auch sie arbeiten im Wachdienst schon 25 Jahre, das ist auch nicht so einfach, da könnte man dann eventuell eine Berufsunfähigkeit beantragen.
Wie hast du das mit den 72 Wochen hinbekommen? Warst da zwischendurch bei der Reha, in Kliniken?

Ich war vorher 3 Monate in einer Tagesklinik. Während der Krankschreibung war ich nirgends.
Ich hätte gerne dort weiter gearbeitet. Aber ich kann es nicht mehr, psychisch und physisch nicht mehr.

Zitat von Natascha40:
Bei solchen Beiträgen wächst mein Verständnis für Arbeitgeber, auf die oft geschimpft wird, weil sie Krankmeldungen anzweifeln. Wenn jemand Urlaub machen kann, seinen Anwalt aufsuchen kann, die Diagnose zum Anzweifeln eigentlich zu klar ist - aber klar genug, um zu wissen, dass nach der Verlängerung keine weitere ...

Warum sollte ich dazu nicht in der Lage sein? Nicht jede Krankheit ist so, daß man gar nichts mehr machen kann. Ich konnte das wochenlang auch nicht, weil ich permanent Schwindelattacken hatte, benommen war. Jetzt wird weiter untersucht woher die Attacken kommen, denn so einfach nehm ich es nicht hin, als Depressiv abgestempelt zu werden. Deswegen wird jetzt noch mal verlängert, ein mrt von der hws und dem Kopf gemacht und dann wenn weitere Untersuchungen nichts ergeben, suche ich das Gespräch mit dem AG und möchte wieder langsam anfangen. So wie der Arzt sagt tun sie das was ihnen gut tut. Das genau möchte ich dann dem AG vorschlagen, habe da schon meine Vorstellungen.
Bei mir gibt es die These, das ich unter Schlaftablettenentzug leide und da eine Angststörung dazu kam. Denn wenn man nicht mal vom Bett bis zum Klo gerade laufen konnte, war das nicht angenehm. Meine Vermutung ist das es von der hws kommt. Meine ganze rechte Seite von der HWS bis zum Oberschenkel verursacht Schmerzen, das muss jetzt untersucht werden.
Und wenn jetzt noch der Vorwurf kommt, du kannst ja in Urlaub fahren, dann sei gesagt, das
ich nicht persönlich fahre, sondern gefahren werde.
Ich bin ja deshalb nochmal zum Anwalt damit ich nicht meinen Job verliere, wenn ich den Termin nicht wahrnehme, weil ich will ja wieder arbeiten.
Der Anwalt sagte auch das mir der Urlaub zusteht, auch im krank, wenn es der Arzt und die Krankenkasse absegnen. Deswegen habe ich da jetzt auch kein schlechtes Gewissen.

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