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Zitat von Violetta:
Sie schrieb doch, die AU wird verlängert

Ja, deswegen irritierten mich die Worte vom regulären Urlaub, dessen Erwähnung dann im Prinzip überflüssig war.

Zitat von Ela_33:
Ja aber mit welcher Intention dann bitte? Es geht hier um eine Krankschreibung und längere AU und dementsprechend die Wiedereingliederung. Also warum sollte der AG den AN deiner Meinung nach zum Betriebsarzt bestellen? Das klang bei dir ja fast nach einer Drohung

Mit der Intention seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nachzukommen. Der Arbeitnehmer muss den Termin wahrnehmen - kann aber Untersuchungen ablehnen. Sollte es nämlich zu einer Kündigung kommen, wirkt es sich für den Arbeitgeber positiv aus, dass er versucht hat, dem Arbeitnehmer im Bezug auf arbeitstechnische Angelegenheiten zu unterstützen.

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Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

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Zitat von Natascha40:
Mit der Intention seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nachzukommen. Der Arbeitnehmer muss den Termin wahrnehmen - kann aber ...



Sorry aber das kann ich nicht nachvollziehen. Der AN ist krank geschrieben, von einem Arzt. Warum sollte der AG genau in dieser Zeit verlangen, dass ein Termin beim Betriebsarzt gemacht wird? Das ergibt keinen Sinn.

Zitat von Ela_33:
Der Betriebsarzt ist nicht dazu da eine AU zu prüfen! Das ist Blödsinn!

Indirekt tut er das aber. Und ich gehe sogar noch weiter. Der Betriebsarzt entscheidet immer zugunsten des AG.
Wenn der AN dem Betriebsarzt alles erzählt dann wird der automatisch eine Empfehlung an den AG schreiben in der stehen wird das die Erkrankung nicht zum baldigen Einsatz beitragen wird. Und Zack nach der Empfehlung hagelt es dann eine krankheitsbedingte Kündigung.

Wenn man so will ist die Einladung zum Betriebsarzt die erste Vorbereitung zur geplanten Kündigung.

@Seal79
Ja der betriebsarzt kann zugunsten des AG entscheiden, natürlich. Aber es gibt ja gar keinen Grund den AN jetzt während der Erkrankung zu einer Untersuchung einzuladen. Die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit zählt laut Gesetz explizit nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes.

Und es gab doch auch nur die Einladung zum BEM Gespräch. Der Betriebsarzt wurde vom TS nicht erwähnt

Zitat von Ela_33:
@Seal79 Ja der betriebsarzt kann zugunsten des AG entscheiden, natürlich. Aber es gibt ja gar keinen Grund den AN jetzt während der Erkrankung zu ...

Wenn der AG der Meinung ist das die AU nicht mit richtigen Dingen zugeht dann kann er das sehr wohl.

Zitat von Ela_33:
Sorry aber das kann ich nicht nachvollziehen. Der AN ist krank geschrieben, von einem Arzt. Warum sollte der AG genau in dieser Zeit verlangen, dass ein Termin beim Betriebsarzt gemacht wird? Das ergibt keinen Sinn.

Weil er vorausschauend denkt. Auch wenn der Arbeitnehmer die Gründe für seine Erkrankung nicht nennen muss (am Attest ist meist trotzdem ersichtlich in welche Richtung die Erkrankung geht), ist ihm daran gelegen, dem Arbeitnehmer den Einstieg zu erleichtern. Wenn ihn zum Beispiel der Nachtdienst in hoher Weise belastet, muss geschaut werden, ob er in den Tagedienst wechseln kann. Aber natürlich darf der Arbeitnehmer an dem anberaumten Termin schweigen.

Zitat von Ela_33:
Der Betriebsarzt wurde vom TS nicht erwähnt

Du hast den Betriebsarzt doch selber hier auf den Markt geworfen. Nicht ich. Ich habe lediglich darauf geantwortet.

Und wird BEM nicht wahr genommen dann wird über kurz oder lang der Betriebsarzt folgen. Das ist die normale Reihenfolge

Ja das ist Inhalt des Gesprächs, da sind wir uns einig aber du hattest ja den Betriebsarzt ins Spiel gebracht, wenn der TS den Termin ablehnt. Und dieser hat mir der Fortschreibung der AU einfach nichts zu tun

Zitat von Seal79:
Du hast den Betriebsarzt doch selber hier auf den Markt geworfen. Nicht ich. Ich habe lediglich darauf geantwortet. Und wird BEM nicht wahr genommen ...


Nein ich habe lediglich die Aussage von natascha richtig gestellt.

Zitat von Ela_33:
Nein ich habe lediglich die Aussage von natascha richtig gestellt.

Und kannst viele Dinge nicht nachvollziehen wie mir scheint.

Lies dir einfach den ganzen Thread nochmal durch... Ich habe nicht mit dem Betriebsarzt angefangen

Zitat von Ela_33:
Nein ich habe lediglich die Aussage von natascha richtig gestellt.

So? Was habe ich denn Falsches geschrieben, was du richtig gestellt hast?

Zitat von Seal79:
Wenn der AG der Meinung ist das die AU nicht mit richtigen Dingen zugeht dann kann er das sehr wohl.


Nein, siehe Paragraph 3 ASiG (3)

Jesses Leute...
Euch is schon klar das eure Diskussion und ständig das Wort Kündigung nicht grade förderlich für die Ängste und die Bedenken des TS sind oder?
Es ging um eine Diskussion wie/ob man den Termin verlegen kann bzw wie die Kommunikation am besten gestaltet werden könnte...

Aber ein Betriebsarzt kann meiner Meinung meinen körperlichen Zustand begutachten, aber doch nicht meine Psyche, dafür hat er doch gar keine Qualifikation.
Wenn der AG mich daraufhin kündigt, ist das doch bestimmt gerichtlich anfechtbar.
Ausserdem wird die Au höchstens dann nochmal 3 Wochen andauern, dann sollte es wieder gehen.

Zitat von Sydaemeni:
Jesses Leute... Euch is schon klar das eure Diskussion und ständig das Wort Kündigung nicht grade förderlich für die Ängste und die Bedenken des TS sind oder?

Nein, es ging auch um ihre Bedenken, ob sie gekündigt werden könnte.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Sydaemeni:
Jesses Leute... Euch is schon klar das eure Diskussion und ständig das Wort Kündigung nicht grade förderlich für die Ängste und die Bedenken des TS sind oder? Es ging um eine Diskussion wie/ob man den Termin verlegen kann bzw wie die Kommunikation am besten gestaltet werden könnte...

Naja der Betriebsrat hat das Geschriebene von Ela bestätigt, das beruhigt mich schon etwas.

Zitat von um72:
Aber ein Betriebsarzt kann meiner Meinung meinen körperlichen Zustand begutachten, aber doch nicht meine Psyche, dafür hat er doch gar keine Qualifikation.

Wieso hat er dafür keine Qualifikation? Er ist nur nicht darauf spezialisiert - aber keinesfalls ahnungslos. Wenn dem so wäre, dürften bspw. Hausärzte auch keine Antidepressiva verschreiben. Er hat deinem Arbeitgeber gegenüber sogar Schweigepflicht! Lediglich wenn ein Extrem vorliegt, eine Suchterkrankung bspw, oder irgendetwas was dich oder andere an deinem Arbeitsplatz in Gefahr bringt, darf er dies benennen.

Zitat von Natascha40:
Wieso hat er dafür keine Qualifikation? Er ist nur nicht darauf spezialisiert - aber keinesfalls ahnungslos. Wenn dem so wäre, dürften bspw. Hausärzte auch keine Antidepressiva verschreiben. Er hat deinem Arbeitgeber gegenüber sogar Schweigepflicht! Lediglich wenn ein Extrem vorliegt, eine Suchterkrankung bspw, ...

Naja Hausärzte werden aber glaub ich nie ne Prognose abgeben bzw. entscheiden, ob jemand bald oder erst in paar Monaten oder gar nicht wieder arbeiten kann. Das überlässt er dann wohl den Experten. Meine Hausärztin hat mir zwar Mirtazapin verschrieben, aber mich zur Weiterbehandlung zum Psychiater geschickt.
Und wie du sagtest hat der Betriebsarzt gegenüber dem AG Schweigepflicht, wie kann er ihm dann eine Empfehlung in seinem Sinne geben.
Ich war letztes Jahr beim Betriebsarzt zur Untersuchung, das was sie da ermittelt hat, hat mein AG nicht erfahren.

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