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@portugal
Danke für die Info

Zitat von Violetta:
Möchtest du mir was unterstellen

Nein. Was sollte ich dir auch unterstellen? Es gibt für Versicherungen Gründe nicht zu zahlen. Das ist dann auch bei dir der Fall gewesen - sonst hätte sie ja gezahlt.

A


Arbeitgeber bittet zum Gespräch zwecks Wiedereingliederung

x 3


@Natascha40
Hätte die nicht. Die Versicherung zahlt generell erst, wenn es zum Sozialgericht geht. Es lag kein Grund vor, nicht zu zahlen. Allerdings hat sie das Erstgespräch auch übernommen.

Zitat von Violetta:
@Natascha40 Hätte die nicht. Die Versicherung zahlt generell erst, wenn es zum Sozialgericht geht. Es lag kein Grund vor, nicht zu zahlen. Allerdings hat sie das Erstgespräch auch übernommen.

Meine hat gezahlt. Ohne das der Fall vor das Sozialgericht ging. Ich kann nur bestätigen, was auch portugal schrieb.

Wahrscheinlich handhaben die Versicherungen das unterschiedlich.
Nächstes Mal bin ich schlauer und mach es über den VDK

Nun habe ich den Salat, aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt.

doppelt

Zitat von um72:
Nun habe ich den Salat, aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt.


Wieviele (ausgelernte) Mitarbeiter hat Dein Betrieb?

Wie lange warst Du dort beschaeftigt?

Zitat von portugal:
Wieviele (ausgelernte) Mitarbeiter hat Dein Betrieb? Wie lange warst Du dort beschaeftigt?

Das ist ne Wachfirma, so viele qualifizierte gibt es da nicht. Ich bin auf jedenfall. Auf jedenfall wird da nix geschlossen oder Personal abgebaut, im gegenteil die brauchen immer welche.
Dort bin ich seit Mai 2016.

Dann geh zum Anwalt, der wird fuer Dich eine Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dir steht eine Abfindung zu. Die Klage muss 3 Wochen nach Erstellung der Kuendigung eingereicht werden.

Circa:

Beispiel: Peter Mustermann hat 3 Jahre und 8 Monate in Ihrem Unternehmen gearbeitet. Damit hat er 4 Beschäftigungsjahre vorzuweisen. Dies entspricht einer Abfindung von 2 Monatsverdiensten (4 Jahre x 0,5).

Zitat von portugal:
Dann geh zum Anwalt, der wird fuer Dich eine Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dir steht eine Abfindung zu. Die Klage muss 3 Wochen nach Erstellung der Kuendigung eingereicht werden. Circa: Beispiel: Peter Mustermann hat 3 Jahre und 8 Monate in Ihrem Unternehmen gearbeitet. Damit hat er 4 ...

Ich warte noch was sich morgen ergibt, bekomme dann einen Anruf. Wenn das nix bringt, geh ich zu Verdi.

Pass aber bitte auf die 3 Wochen Frist auf, sonst hast Du echt Probleme

Zitat von Sydaemeni:
Einfach anrufen und sagen man möchte gern dieses Gespräch führen, fragen ob das Gespräch aus organisatorischen Gründen auf termin xy umgelegt werden kann?

genau so würd ich es auch machen

Zitat von portugal:
Pass aber bitte auf die 3 Wochen Frist auf, sonst hast Du echt Probleme

Eigentlich möchte ich den Job ja gern behalten. Wenn der Anwalt gegen die Kündigung klagt, wird mir der Arbeitgeber dann später das Leben schwer machen oder?

Zitat von um72:
Eigentlich möchte ich den Job ja gern behalten. Wenn der Anwalt gegen die Kündigung klagt, wird mir der Arbeitgeber dann später das Leben schwer machen oder?


Du hast doch geschrieben, dass Du die Kuendigung bekommen hast?

Zitat von portugal:
Du hast doch geschrieben, dass Du die Kuendigung bekommen hast?

Ja, dachte der Anwalt kann dagegen vor gehen?

Bist du denn noch krank geschrieben? Wenn ich fragen darf, wie lange schon
..Wenn ja dürfen sie dich nicht einfach kündigen.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Violetta:
Bist du denn noch krank geschrieben? Wenn ich fragen darf, wie lange schon ..Wenn ja dürfen sie dich nicht einfach kündigen.

?

Einfach nicht. Es muss Gründe geben. Betriebsbedingt kann einer sein.

@Natascha40
Aber nicht, wenn sie krank geschrieben ist. Es kommt natürlich darauf an, wie lange sie schon krank geschrieben ist. Wenn es schon zu lange ist, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. So hat es mir meine Anwältin gesagt

Zitat von Violetta:
Bist du denn noch krank geschrieben? Wenn ich fragen darf, wie lange schon ..Wenn ja dürfen sie dich nicht einfach kündigen.

Ja bis zum 26.08. War bereit für die Wiedereingliederung. Durchgängig seit 08.06..
Aber fällt Krankheit unter betriebsbedingte Erfordernisse? Mein Arbeitsplatz wurde nicht wegrationaliert, die Firma verkleinert sich auch nicht, im Gegenteil es werden dringend neue Leute gesucht.

A


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