Vielleicht verstehe ich es jetzt nicht richtig aber ist das nicht ein Widerspruch in sich, dass einerseits eine ArbeitsUNFÄHIGKEIT festgestellt wird und anderseits eine Wiedereingliederung eingeleitet wird?
Hmm. Leider kann ich Dir dazu nichts sagen aber vielleicht tröstet es Dich ja, dass die Psychologen wohl allgemein eine Art Scheu davor haben, sich deutlich zu solchen Dingen zu äußern. Es ging mir nicht anders und ich bin schon sehr gespannt, was das nächste Verfahren mit sich bringt.
Ich denke, dass Du noch im KG-Bezug bist. Da kommt eine solche Wiedereingliederung oft in diesem Zeitraum, da Du ansonsten Hartz-IV erhalten würdest oder? Solltest Du es nicht schaffen, steht Dir ohnehin danach noch alles frei, sprich, dass Du die Wiedereingliederung immer noch abbrechen kannst.
Obwohl ich persönlich ein solches Verfahren nicht durchlaufen habe, habe ich genauso große Angst wie Du, da es mir ebenfalls entsprechend schlecht geht, obwohl ich mich schon während der ambulanten Therapie erholt habe und es nach wie vor tue. Wenn es einem schlecht geht, ist eine solche ambulante Therapie sehr viel wert. Allerdings sitzt man auf glühenden Kohlen, weil man nicht weiß, wie es weitergehen soll.
Ich zum Beispiel habe Angst vor der Zukunft. Du auch? Es ist zwar schön, dass es Geldbezüge dieser Art gibt - Krankengeld etc. - aber irgendwann wird man auch mal alt und dann? - Darüber denke ich ständig nach, weil ich wahnsinnige Angst davor habe, was einmal mit mir sein wird, wenn ich soweit gekommen bin -. ich möchte nicht im Alter Hartz-IV-Empfängerin sein, verstehst Du. Ich erlaube mir an dieser Stelle nicht, Deine Situation zu beurteilen aber all diese Institutionen sind auch dazu da, um Dich genau davor zu schützen. Wenn Du nicht arbeiten kannst, fällst Du höchstwahrscheinlich irgendwann mal in Altersarmut, aufgrund fehlender Rentenanwartschaften, das heißt, so eine Wiedereingliederung kann auch eine große Chance für Dich sein. Wenn es aber nicht klappt, dann ist das so. Du hast es zumindest versucht. Das Krankengeld läuft nicht ewig aber ich denke, das weißt Du schon längst. Sollte es Dir dann immer noch so schlecht gehen und die Wiedereingliederung gescheitert sein, bleibt nur noch der Rentenantrag. Wie es ggf. das Arbeitsamt in einem solchen Fall behandeln würde, weiß ich leider nicht, da ich dort noch nie war.
22.01.2020 15:20 •
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