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Hallo, und zwar hab ich ein kleines Problem. Vorweg ich beziehe noch Bürgergeld, ich hoffe wenn alles klappt ab Januar nicht mehr. Ich habe seit januar einen Freund. Die ersten Monate war er wenn überhaupt nur kurz mal da und ist auch nachhause gegangen, er hat den ganzen Tag gearbeitet und musste früh raus , da ich Kinder habe wollte ich da etwas Rücksicht nehmen und hab gesagt er soll lieber zuhause schlafen da hat er Ruhe. Dann irgendwann hatte er mehr Zeit und war mehr da, mittlerweile ist es so das er bei mir schläft aber auch tagsüber oder so auch mal zuhause ist. Jetzt zum problem, mein Vermieter hat in meine Nebenkostenabbrechnung 4 Personen reingeschrieben da er gemerkt hat das mein Freund oft bei mir ist, beim Amt bin ich aber mit 3 Personen gemeldet (ich und meine Kinder). Jetzt wollen die die Nebenkostenabbrechnung sehen, ich hab absolut keine Lust das mir Betrug oder sowas angehängt wird, da wir in diesem Jahr sehr oft On/Off hatten, viele Streitigkeiten und ich unter solchen Umständen einfach nicht zusammenziehen möchte, zumindest jetzt nicht. Was kann ich tun? Ich mach mich so verrückt deswegen

danke

27.10.2023 16:20 • 29.10.2023 #1


22 Antworten ↓


@060123 versuche es mit deinem Vermieter zu klären, schildere die Situation. Er kann doch nicht einfach 4 Personen eintragen, wenn Dein Freund nicht bei dir gemeldet ist. Man darf schließlich Besuch empfangen.

A


Angst vor Gefängnis

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Zitat von 060123:
Hallo, und zwar hab ich ein kleines Problem. Vorweg ich beziehe noch Bürgergeld, ich hoffe wenn alles klappt ab Januar nicht mehr. Ich habe seit januar einen Freund. Die ersten Monate war er wenn überhaupt nur kurz mal da und ist auch nachhause gegangen, er hat den ganzen Tag gearbeitet und musste früh raus , da ...

Moment .Dein Freund hat er noch eine eigene Wohnung ?

@060123 ansonsten schildere die Situation beim Amt. Er wohnt nicht bei Dir, dir kann keiner Besuch verbieten. Kann halt sein, dass sie mal unangemeldet vor der Tür stehen....um zu prüfen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt

Denn zu Besuch ,darf er kommen wie er will .

Es darf nur nicht ,eine Bedarfsgemeinschaft sein .
Ewa so das er ständig bei dir wohnt ,oder auch Geld beisteuert .

@Löwin79 danke für deine Antwort. Ja ich rede da auf jeden Fall mit meinem Vermieter mal wenn er sich nicht einigt muss ich das dem Amt erklären. Mein Freund lebt noch bei seiner Mama also die beiden wohnen zusammen. Wir hatten bit zusammenzuziehen aber erst ab Januar. Am Anfang hatte er noch eine Arbeit war aber dann arbeitslos und hat gar kein Geld bekommen. Er musste immer seine Mama fragen, wenn er etwas brauchte denn ich konnte nicht helfen kann ich gar nicht! Und seit Ende August hat er eine Teilzeit stelle und verdient 480Euro.

vor* sorry

Zitat von 060123:
@Löwin79 danke für deine Antwort. Ja ich rede da auf jeden Fall mit meinem Vermieter mal wenn er sich nicht einigt muss ich das dem Amt erklären. Mein Freund lebt noch bei seiner Mama also die beiden wohnen zusammen. Wir hatten bit zusammenzuziehen aber erst ab Januar. Am Anfang hatte er noch eine Arbeit war aber ...

Wichtig das Amt könnte tatsächlich ,irgendwann vor deiner Tür stehen .

@060123 kläre das. Du musst halt nur sehen, dass sie dir kein eheähnliches Verhältnis nachweisen, sprich nicht zuviel Kleidung etc bei dir.
Hab keine Angst, ins Gefängnis kommst Du deshalb nicht

Fakt ist ja .Er besucht dich ,hat aber eine eigene Wohnung .
Und ist dort auch gemeldet .Fertig .

@Löwin79 ja, auf jeden Fall.
Hab nur Angst das die mir Betrug aufhängen

Zitat von 060123:
@Löwin79 ja, auf jeden Fall. Hab nur Angst das die mir Betrug aufhängen

Dich hat wahrscheinlich ,jemand angeschissen ,mindestens beim Vermieter .
Oder wenn privat ,hat er es selbst gesehen .

Es ist einfach eine Frechheit .Damit kommt er nicht durch .
Wenn du richtig handelst .

Zitat von 060123:
@Löwin79 ja, auf jeden Fall. Hab nur Angst das die mir Betrug aufhängen

Nein dazu brächten sie klare Beweise ,das er ständig bei dir lebt .
Laut deiner Aussage, ist dies ja nicht so .

Besuch halt vom Freund ,das ist völlig in Ordnung so .

Dem Vermieter sagst du es bitte ,genauso .

1 Dein Freund hat eine eigene Wohnung .
2 Er ist dort auch gemeldet .
Und hält sich überwiegen ,auch in seiner Wohnung auf .
Außerdem steuert er ja ,keinerlei Geld bei .ist ja so .
4 Es geht den Vermieter nix an , wer bei dir zu Besuch kommt .

@060123 da kommst Du raus, handel überlegt, dann passiert Dir nichts.

Wegen so etwas kann man ins Gefängnis kommen ? ... das glaub ich jetzt eher nicht

Wenn schon bekommt man doch vorher ein Verwarnung, wenn überhaupt und hat zeit zu reagieren.

@Donnervogel ja ich weiß das kommt sehr blöd, aber ich hab einfach richtig Angst vor sowas

Dein Vermieter ist total dreist, einfach ohne Nachfrage die Personenzahl zu ändern.

Ich würde ihn schriftlich auffordern, das zu ändern und dir bitte die korrekte Abrechnung zu übersenden. Eigentlich musst du dich gar nicht rechtfertigen, denn du darfst sowohl normalen als auch Übernachtungsbesuch haben. Auf keinen Fall würde ich da ängstlich was vom Amt erzählen, denn dein Vermieter ist absolut im Unrecht. Er hätte nachfragen müssen und wenn es eine Änderung gäbe, müsste dein Freund auch in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Wahrscheinlich haben irgendwelche Nachbarn getratscht und denken, sie könnten so ein paar Euro sparen. Lass dir das nicht gefallen. Ich hatte das selbst mal, aber mein Vermieter hat mich persönlich drauf angesprochen, allerdings auch in dreister Weise. Den Zahn habe ich ihm aber gleich gezogen, denn auch mein Freund hatte noch eine eigene Wohnung.
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Gefängnis wegen so etwas? Es kommen ja noch nicht eimal Leute ins Gefängnis, die weit schlimmere Dinge verbrochen haben. Normal kommt erstmal eine Bewährungsstrafe oder Geldstrafe. Oder du müsstest allenfalls das zuviel bezogene Geld zurückzahlen oder bekommst eine Sanktion d.h. weniger Bürgergeld.

Der Vermieter ist dazu nicht berechtigt! Es ist festgelegt, dass ein Gast des Mieters sechs Wochen zu Besuch bleiben darf (ununterbrochen), ohne Konsequenzen seitens des Vermieters fürchten zu müssen.Erst danach könnte der Vermieter eine Anfrage stellen! Wiederrum Danach ist jedoch eine signifikante Unterbrechung nötig (am besten auch 6 Wochen), um dann wieder einen Besuch abhalten zu können. Das Vorgehen sechs Wochen am Stück zu bleiben, dann eine Nacht des Hauses fern zu bleiben um dann wieder sechs Wochen beim Mieter zu verbringen ist also nicht durchführbar.

So gibt es bezüglich der Unterbrechungsdauer keine genauen Vorschriften vom Gesetzgeber. Der Vermieter müsste dies durch einen Rechtsbeistand klären lassen. Hat der Vermieter einen Mietvertrag angefertigt, welcher das Besuchsrecht des Mieters einschränkt, so ist dieser unwirksam.

Ebenso muss der Vermieter nachweisen das es sich nicht nur um einen Besuch handelt, eine technische Überwachung die in deine Privatsphäre eingreift ist nicht erlaubt, er könnte darüber aber Buch führen und Zeugen einbringen! Eine Wohnung darf nicht überbelegt sein und es darf keine Untervermietung eintreten.

Wichtig wird die Frage nach der Aufenthaltsdauer erst dann, wenn es sich um mehr als sechs Wochen am Stück handelt und der Besuch nicht zum engsten Familienkreis gehört.

Danke für eure Antworten! Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen, er lässt die Nebenkostenabrechnung so. D.h ich muss dem Amt das halt erklären, gucken können sie gerne kommen bei mir ist nichts von ihm, rein gar nichts da er jetzt sowieso erstmal für 4 Wochen in der Türkei bleiben muss (Familiäre Probleme). Mal sehen ob es ein Kampf wird

A


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