App im Playstore
Pfeil rechts
64

@schnapper , wie wäre es denn mal, wenn Du an einen ruhigen Ort mit deinem kleinen inneren Jungen sprichst. Lass Dir seine ganze Wut auf die bösen Menschen erzählen und fühle was ihm so sehr Angst macht. Was würde diesem kleinen Jungen denn helfen?
Du kannst ihm helfen wenn Du hinhörst und ihm gut zuredest. Tröste ihn einfach mal und nehme ihm seine Angst. Zeig ihm einfach das er nicht alleine und hilflos ist ! Das da jemand ist der ihn beschützt.

Zitat von schnapper:
Habe zum teil abet ich wirklich keine lst


Jetzt mal im Ernst, das ist ja schon fast eine Leistung, in so wenige Wörter so viele Fehler zu bauen. Natürlich kann ich es mir zusammenreimen, was gemeint sein könnte. Nur ist die Frage, will man das? Also ich für meinen Teil will das nicht, von daher bin ich hier auch wieder raus.

A


ALG II Mitwirkungspflicht der Vermögensaufstellung

x 3


Der letzte Beitrag von Safira,über den solltest du nachdenken Schnapper.
Das ist ein sehr guter Ansatz!

Karl. Es handelt sich um ei eceunzelfallenzscheidubg inter besonderen Voraussetzungen. Diese liege alle nicht vor. Ich bin weder selbständig dig, no h beziehe i h wechselndes Einkommen. Und wie gesagt besagt das Urteil auch, das grundsätzlich nur 3 monate erlaubt sind.

CIAo Luna. Geht ja eh lange nicht mehr um die eigentliche Frage. Na gut, ich versuche ja schon drauf zu gucken, nach Möglichkeitkeit solange ich fertig bin halt 3 mal. Wut an unschuldigen rauslassen muss nicht sein. Ich weiß sehr wohl, das ich nicht nur opfer bin, im Kern aber schon. Aus gefühlter Notwehr werde ich auch zum Täter. Die Alternative Aufgabe ist für mich keine Option.

Die traumaarbeit ruht seit Monaten und kann ich ai h nicht aufnehmen gerade. Wäre auch zu belastend. Ich habe keinen Therapeuten und kriege au h keinen neuen. Kein Anspruch, Therapie gilt als abgeschlossen. Reha habe ich abgesagt. In der Lage bin ich nicht rehafähig.

Aja und Karl, die Weisung ist eben intern gesetzeswidrig . Nur weil dich jemand zu etwas anweist (nehmen wir mal extrem auftragsmord oder steuerbetrug an), ist das NPD h lange nicht legal. Bei der Bundeswehr wird z. B auch allen Rekruten beigebracht, die Ausführung g gesetzeswidriger Befehle zu verweigern

schei. autokorrektur

tief durchatmen Konzentration Schnapper

Zitat von schnapper:
Die traumaarbeit ruht seit Monaten und kann ich ai h nicht aufnehmen gerade.

man braucht übrigens keinen Therapeuten um sich selbst zu trösten oder sich hin und wieder reflektieren. Das können wir auch alleine. Sollten wir auch.

Deine ganze Wut und das Gefühl schikaniert zu werden, ist das resultat deines verletzten kleinen Jungen.

Mach Dir das mal bewusst

Zur zeit gibt es genug aktuelle Diskriminierung, Verletzungen und Angriffe. Da muss ich im kampfmodus sein. Kein platz für kindarbeit.

Zitat von Luna70:
Jetzt mal im Ernst, das ist ja schon fast eine Leistung, in so wenige Wörter so viele Fehler zu bauen. Natürlich kann ich es mir zusammenreimen, was gemeint sein könnte. Nur ist die Frage, will man das? Also ich für meinen Teil will das nicht, von daher bin ich hier auch wieder raus.

Es kam schon öfter vor, dass bei einer so schlechten Rechtsschreibung, obwohl offensichtlich keine Legasthenie vorliegt, das Psychic Team den betreffenden User ermahnt hatte.
Ich empfinde es, wenn man so schreibt dass man sich als Leser alles zusammenreimen muss, als Respektlosigkeit den Usern gegenüber.

Zitat von schnapper:
Ok Christian, es gibt kein Gesetz aber klare rechtsrechtsprechung. Ist schon wie gesetz

Wo ist das Problem ? Du willst doch was von denen? Und wenn es Dir aufgrund von Vermögen nicht zusteht ist das eben so. Und ja, auch Versicherungen kann man auflösen oder beleihen. Wäre mir jedenfalls lieber als zum Amt zu gehen wenn es nur vorübergehend sein soll. Alles andere zahlt nämlich die Allgemeinheit

Die fachliche Weisung der Agentur für Arbeit ist die Interpretation der Rechtslage durch die Agentur für Arbeit. Entscheidend ist aber, was der Gesetzgeber macht bzw. letztendlich in höheren Instanzen von Gerichten entschieden wird. Da gibt es bislang nur ein höchstrichterliches Urteil, nachdem es OK ist, Kontoauszüge für 3 Monate zu verlangen. Ob Kontoauszüge für 6 Monate verlangt werden dürfen, wurde meines Wissens nach noch garnicht entschieden.

@schnapper Du weißt hoffentlich, dass du die Kontoauszüge nur zur Einsichtnahme vorzeigen musst. Das bedeutet: Du holst dir einen Termin und erscheinst dort dann mit den Kontoauszügen, die du vorzeigen musst - in der Regel in der Leistungsabteilung.
Dem Sachbearbeiter dort gibst du den Stapel Kontoauszüge und setzt dich einfach ruhig daneben und wartest ab, bis der alles angeschaut hat und beantwortest ggf. ein paar Nachfragen. Anschließend steckst du die Kontoauszüge wieder ein, der Sachbearbeiter notiert im PC, dass die Kontoauszüge geprüft wurden und du kannst wieder gehen.
Kopieren oder scannen darf der Sachbearbeiter natürlich nichts. Einzige Ausnahme: Wenn auf den Kontoauszügen problematische Buchungen sind (z.B. Einnahmen oder EC-Karten Nutzung in anderen Städten ohne genehmigte Ortsabwesenheit) kann von den Seiten, auf denen diese problematischen Buchungen stehen, ggf. eine Kopie verlangt werden. Der Sachbearbeiter darf natürlich nur mit den betreffenden Seiten den Raum verlassen und zum Kopierer gehen (sofern der Kopierer nicht im Raum steht). Das kannst du zwar verweigern, aber dann wird dir wahrscheinlich ALG II verweigert.

Ist auf jeden Fall der bessere Weg, wenn du die Kontrolle über deine Daten behalten willst, die Kontoauszüge nur vorzuzeigen statt Kopien abzugeben.

Da du scheinbar zu Konflikten mit dem Jobcenter neigst: Nimm am besten in Zukunft IMMER einen Beistand mit. Ein Beistand muss zugelassen werden und kann hinterher zum Zeugen werden. Gegenüber dem Sachbearbeiter muss die Begleitung aber immer als Beistand bezeichnet werden, da Zeugen oder sonstige Begleitpersonen nicht zugelassen werden müssen.


Bzgl. deiner Rentenversicherung: Enthält die eine Sperrklausel, dass die erst ab Ü60 ausgezahlt werden kann? Ggf. mal bei der Rentenversicherung nachfragen - manchmal lässt sich so eine Sperre auch nachträglich noch einrichten. Wie das genau mit Rücklagen fürs Alter ist, weiß ich allerdings nicht genau - lediglich, dass diese Möglichkeit besteht.

Zitat von schnapper:
Das ist falsch Hedwig. Ich provoziere nicht, bzw schon mal gar nicht um Vorteile zu erhaschen. Ich suche / verlange (rechtlich zustehrnde) Unterstützung, damit ich am Arbeitsplatz meine Leistung bringen kann. Wieso sollte ich z.b ei ecrechtswidrige Kürzungen des Urlaubs um 6 Tage hinnehmen. Oder die unterstützung wird immer erwhrt, weil man zu faul ist und behinderte ablehnt. Habt ihr überhaupt eine Ahnung, wie das ist, mit Angstzuständen durch Traumatisierung zu arbeiten. Ich denke nicht. Also redet nicht so ei Mist

Aber wer will denn solche Mitarbeiter? Oft macht der Ton die Musik. Nur nörgeln hilft nicht weiter

Zitat von schnapper:
Ja ist weitestgehend der Verfassung geschuldet. Habe zum teil abet ich wirklich keine lst, her auf absolut korrete Orthographie zu achten. Das ist ein Forum kein Bewerbungsschreiben. Hat für mich nichts mit Unhäflichkeit zu tun. Na und semantisch ist finde ich wie auch andre User sagen schon immer zu verstehen, was die aussage ist. Schon erstaunlich, wozu das menschliche hirn fähig.

Das ist sehr unhöflich. Wenn Du mit jemandem sprichst spricht Du ja auch deutlich. Hoffe ich jedenfalls

Bei uns werden auch die Konto Auszüge der letzten 6 Monate gefordert. Da man sich beim Jobcenter sowieso komplett ausziehen muss, ist mir das auch schon egal. Wenn man, so wie ich, ein reines Gewissen hat, spielt es keine rolle, ob 3 oder 6 Monate. Aber das ist nur meine Meinung.

Ich würde mich nicht mit dem Jobcenter anlegen wollen, denn dann kann es passieren (je nach JC), das man dort wirklich schlechte Karten hat. Ich war 2 x vom JC abhängig, habe immer kooperiert, war arbeitswillig, habe ohne murren 2011 einen 1,- Euro Job gemacht und diverse Maßnahmen, und wurde besser behandelt als manch anderer.

Ich bin auch froh, dass es Hartz IV gibt. In manch anderen Ländern schlafen Menschen ohne Rücklagen und Arbeit unter der Brücke.

Ich habe ja im Grunde nichts zu verbergen. Dachte ich erst aber nach neuen Erkenntnissen liege ich exakt an der Grenze (unter() dem Freibetrag. Habe auch kein Problem damit gehabt, die Auszüge beizulegen. Brauchst ich nicht mit Termin und Beistand.

Mit Beistand wäre aber besser. Dann hast du einen Zeugen, falls es Probleme gibt. Das rät jeder Anwalt.
Meistens sind die Sachbearbeiter auch viel freundlicher, wenn man nicht alleine kommt.

Mit 6 Monaten muss man leben, man kommt nicht daran vorbei. Es bringt hier garnichts es rauszuzögern, weil sich die Bearbeitung des Antrags durch eigenes Verschulden ggf. hinausschiebt.

Für welchen Zeitraum darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen?

Alle Antragsteller: 3 Monate
Aufstocker: 6 Monate
Selbstständige: 6 Monate
Personen, die im Verdacht auf sozialwidriges Verhalten stehen: bis zu 3 Jahre

Zitat:
Gemäß einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.03.2019 zu § 37 SGB II Antragserfordernis dürfen sich Jobcenter allerdings das Recht vorbehalten, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu verlangen.

Zur Klärung konkreter Fragen und bei Verdacht auf sozialwidriges Verhalten bzw. Leistungsmissbrauch dürfen in Einzelfällen die Kontoauszüge für einen deutlich längeren Zeitraum verlangt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Entsch. vom 19.12.2014, Az. L 2 AS 267/13: sechs Monate; LSG Sachsen-Anhalt, Entsch. vom 19.01.2011, Az. L 5 AS 452/10 B ER: drei Jahre bei Verdacht einer Erbschaft). (hartziv.org)
Sponsor-Mitgliedschaft

Alles klar, Meine mahnede Worte an das Jobcenter haben wohl gereicht und AÖG II ist ohne weitere Fragen bewilligt worden

A


x 4





App im Playstore