Wer entscheidet ob eine Person einen Betreuer braucht?
Und was darf dieser Betreuer bestimmen?
Was passiert wenn Personen eine Betreuung verweigern?
15.02.2024 15:11 • • 03.10.2024 #1
15.02.2024 15:11 • • 03.10.2024 #1
Zitat von sarah2:Wie läuft eine rechtliche Betreuung genau ab? Wer entscheidet ob eine Person einen Betreuer braucht? Und was darf dieser Betreuer bestimmen? Was passiert wenn Personen eine Betreuung verweigern?
15.02.2024 18:52 • x 4 #2
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Zitat von Mondkatze:Hallo sarah2
Ist eine gesetzliche Betreuung für dich im Gespräch?
Also der Ablauf wäre so.
Jemand, z.B. ein Arzt, ein Familienangehöriger, die Klinik sind der Meinung, dass du deine Angelegenheiten im täglichen Leben nicht allein bewältigen kannst. Oder vielleicht ist eine Krankheit diagnostiziert worden, die eine Betreuung notwendig macht. Weil jemand z.B. von Obdachlosigkeit bedroht ist, weil er / sie allen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Man kann aber auch selbst eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen. Das läuft alles über das Amtsgericht. Allerdings kann auch der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung behilflich sein. Von dort wird idR ein ärztliches Gutachten erstellt und vom Sozialarbeiter ein Sozialbericht für das Amtsgericht.
Viele haben Angst, dass sie mit einer Betreuung entmündigt werden. Das ist heute nicht mehr so. Eine Betreuung läuft immer im Einverständnis mit dem Betroffenen ab. Es sei denn, der Betroffene ist so krank, dass er nicht mehr über sein Leben bestimmen kann. Man kann auch eine Betreuung ablehnen. Denn sobald das Amtsgericht Kenntnis von der Antragstellung hat, wird ein Richter oder eine Richterin ein Gespräch mit dem Betroffenen führen.
Sollte der Betroffene erklären, dass er sein Leben selbst regeln kann und er nicht Gefahr läuft, sich gesundheitlich selbst zu schädigen, weil er sich nicht mehr selbst versorgen kann oder nicht mehr zum Arzt geht, oder seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und dadurch obdachlos werden könnte, wird keine Betreuung eingerichtet.
Der ausgewählte Betreuer, oder Betreuerin ,der auch von dem Betroffenen selbst vorgeschlagen werden kann, wenn er jemanden kennt, der das übernehmen möchte, wird dann bestimmte Aufgabenbereiche je nach Bedarf vom Amtsgericht zugewiesen bekommen. Und nur für diese Bereiche ist der Betreuer zuständig, d.h. Er ist der gesetzliche Vertreter. Allerdings darf er nicht über den Kopf des zu Betreuenden handeln, sondern immer im Einvernehmen. Immer wenn der Gesundheitszustand es zuläßt.
Der Betreuungszeitraum variiert. Wird auch je nach Lebenssituation mit dem Betroffenen abgesprochen. Eine Betreuung kann auch jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden.
21.09.2024 21:30 • x 1 #3
21.09.2024 21:51 • x 2 #4
vaccine
23.09.2024 03:51 • x 1 #5
Zitat von vaccine:Interessantes Thema, mal angenommen die Person X benötigt einen Betreuer, muss X dann immer noch die Kosten selbst tragen?
23.09.2024 04:12 • x 3 #6
Zitat von sarah2:Nein es ist keine Betreuung im Gespräch.
Allerdings habe ich immer Angst, dass jemand eine Betreuung anregen könnte ( soweit ich weiß darf das jeder).
23.09.2024 04:52 • x 3 #7
23.09.2024 05:52 • x 4 #8
23.09.2024 09:50 • #9
23.09.2024 09:54 • x 3 #10
23.09.2024 09:59 • x 1 #11
23.09.2024 10:02 • x 3 #12
Zitat von Coru:Hast du Angst davor? Geht es darum?
Mir ist nur aufgefallen das du zwei Threads hast. Einmal wegen Zwangseinweisung und einmal wegen einer gesetzlichen Betreuung. Dabei steht beides gerade nicht im Raum. Es kann nicht so schnell über dich hinweg entschieden werden falls du das meinst.
23.09.2024 10:10 • x 2 #13
Zitat von sarah2:Mobber können ja andere Menschen oft stark beeinflussen.
23.09.2024 10:23 • x 2 #14
23.09.2024 10:57 • x 3 #15
Zitat von Coru:Es ist schwer als Außenstehender alle Faktoren zu berücksichtigen. Es kann keiner garantieren, dass dein Therapeuten dich niemals zwangseinweisen wird und das du niemals eine rechtliche Betreuung bekommen wirst. Die Hürden sind groß aber eine Garantie gibt es nicht. Es gibt aktuell keinen Grund warum das geschehen sollte also m hilft es dir nicht dir darüber Gedanken zu machen.
Ich hab mich aber auch gefragt, ob dir jemand damit droht. Solche Gedanken kommen nicht einfach so.
23.09.2024 11:14 • x 1 #16
Zitat von sarah2:Mir wurde z.B eine Schulassistenz aufgezwungen.
Während meiner Umschulung wurde mir eine Sozialarbeiterin aufgezwungen.
23.09.2024 11:22 • x 1 #18
Zitat von Disturbed:
Kannst Du mal erläutern, was da genau passiert ist, als Du das erlebt hast?
Schulassistenz und Begleitung durch Sozialarbeiter bekommt man ja nicht, wenn nicht irgendwas defizitäres vorliegt, das einer entsprechenden Begleitung bedarf.
Oder wurde das nur getan um Dich zu mobben und Du selbst hast überhaupt keinen Grund dafür geliefert, der diese Begleitung erfordert hat?
23.09.2024 11:31 • x 1 #19
Zitat von sarah2:Die Schulassistenz sollte mich unterstützen.
Letztendlich hat damals meine Angst begonnen.
Es war also in dieser Art total kontraproduktiv.
Die Sozialarbeiterin wurde mir aufgezwungen, weil ich während dem Vorstellungsgespräch komisch gewirkt habe.
Geholfen hat mir die Sozialarbeiterin allerdings nicht.
23.09.2024 11:44 • x 1 #20
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