Zitat von sarah2:Wie läuft eine rechtliche Betreuung genau ab? Wer entscheidet ob eine Person einen Betreuer braucht? Und was darf dieser Betreuer bestimmen? Was passiert wenn Personen eine Betreuung verweigern?
Hallo sarah2
Ist eine gesetzliche Betreuung für dich im Gespräch?
Also der Ablauf wäre so.
Jemand, z.B. ein Arzt, ein Familienangehöriger, die Klinik sind der Meinung, dass du deine Angelegenheiten im täglichen Leben nicht allein bewältigen kannst. Oder vielleicht ist eine Krankheit diagnostiziert worden, die eine Betreuung notwendig macht. Weil jemand z.B. von Obdachlosigkeit bedroht ist, weil er / sie allen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Man kann aber auch selbst eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen. Das läuft alles über das Amtsgericht. Allerdings kann auch der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung behilflich sein. Von dort wird idR ein ärztliches Gutachten erstellt und vom Sozialarbeiter ein Sozialbericht für das Amtsgericht.
Viele haben Angst, dass sie mit einer Betreuung entmündigt werden. Das ist heute nicht mehr so. Eine Betreuung läuft immer im Einverständnis mit dem Betroffenen ab. Es sei denn, der Betroffene ist so krank, dass er nicht mehr über sein Leben bestimmen kann. Man kann auch eine Betreuung ablehnen. Denn sobald das Amtsgericht Kenntnis von der Antragstellung hat, wird ein Richter oder eine Richterin ein Gespräch mit dem Betroffenen führen.
Sollte der Betroffene erklären, dass er sein Leben selbst regeln kann und er nicht Gefahr läuft, sich gesundheitlich selbst zu schädigen, weil er sich nicht mehr selbst versorgen kann oder nicht mehr zum Arzt geht, oder seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und dadurch obdachlos werden könnte, wird keine Betreuung eingerichtet.
Der ausgewählte Betreuer, oder Betreuerin ,der auch von dem Betroffenen selbst vorgeschlagen werden kann, wenn er jemanden kennt, der das übernehmen möchte, wird dann bestimmte Aufgabenbereiche je nach Bedarf vom Amtsgericht zugewiesen bekommen. Und nur für diese Bereiche ist der Betreuer zuständig, d.h. Er ist der gesetzliche Vertreter. Allerdings darf er nicht über den Kopf des zu Betreuenden handeln, sondern immer im Einvernehmen. Immer wenn der Gesundheitszustand es zuläßt.
Der Betreuungszeitraum variiert. Wird auch je nach Lebenssituation mit dem Betroffenen abgesprochen. Eine Betreuung kann auch jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden.
LG Mondkatze
15.02.2024 18:52 • x 4 #2