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Hallo,

Ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Ich beziehe seid fast 9 Jahren eine volle EM Rente auf Grund einer psychischen Erkrankung. Vor der ersten Bewilligung wurde ich begutachtet. Danach wurde nur noch meine Ärztin befragt. Ich war insgesamt 18 Jahre bei meiner Ärztin in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung. Im März diesen Jahres, ging sie in Rente. Ich habe auch schon einen neuen Psychiater. Nun steht der neue Antrag bevor. Ich habe große Angst. Der neue Psychiater kennt mich ja noch nicht richtig. Alle Unterlagen von meiner alten Ärztin habe ich ihm gegeben. Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war. Meine Ärztin ist ja nicht mehr da und die Praxis ist geschlossen. Die deutsche Rentenversicherung kann meine Ärztin doch gar nicht mehr befragen. Ich habe wirklich große Angst und weiß nicht was ich tun soll.

22.09.2024 20:05 • 25.09.2024 x 1 #1


37 Antworten ↓


Aber wenn deine Ärztin zu jeder neuen Bewilligung befragt wurde, dann ist das bei der Rentenversicherung doch dokumentiert. Und Unterlagen deiner Ärztin hast du doch auch.

A


9 Jahre volle Erwerbsminderung, was jetzt?

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Stell den Weitergewährungsantrag und gib deinen jetzigen Arzt als behandelnden Arzt an.

Gib ebenfalls an, dass du bis 03/24 bei dem anderen Arzt warst und die Unterlagen an den neuen Arzt gegangen sind.

Man wird von dort vermutlich einen Befundbericht anfordern. Wenn das nicht ausreichend für eine Beurteilung ist, kann auch eine erneute Begutachtung eingeleitet werden.

Zitat von MSL:
. Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war. Meine Ärztin ist ja nicht mehr da und die Praxis ist geschlossen. Die deutsche Rentenversicherung kann meine Ärztin doch gar nicht mehr befragen. Ich habe wirklich große Angst und weiß nicht was ich tun soll.

Das hat Deine Ärztin doch dokumentiert,die DRV hat alle Unterlagen.Natürlich ist jetzt eine neue Situation,neuer Therapeut,aber auch der hat doch alle Unterlagen von Deiner Ärztin?
Was passieren könnte,das Dich die DRV in eine Reha schickt um zu beurteilen lassen,wie es um die EMR steht.

In eine Reha sicher nicht. Das wäre sehr unwahrscheinlich.

Zitat von Drkingschultz:
In eine Reha sicher nicht. Das wäre sehr unwahrscheinlich

Leider ist es oft so,das Menschen in eine psychosomatische oder medizinische Reha von der DRV geschickt werden.

Das kommt vor, bevor eine Rente bewilligt wird, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Erwerbsunfähigkeit damit abgewendet werden kann.

Bei einem Weitergewährungsantrag ist es sehr unwahrscheinlich (aber möglich). Aber nach 9 Jahren Rente wird man bei einer psychischen Erkrankung kein Geld mehr für eine Reha in die Hand nehmen. Da wird es jetzt auf eine Dauerrente hinauslaufen, wenn sich der Zustand nicht massiv verbessert hat.

@Drkingschultz vielleicht drücke ich mich falsch aus. Nach dem bewilligten Zeitraum wird ja immer der behandelnde Arzt angeschrieben. Dies ist diesmal aber nicht möglich, da meine Ärztin in Rente ist. Das heißt die Rentenversicherung weiß nicht wie es mir in den letzten 3 Jahren ging. Sie gab mir für den neuen Arzt nur die Gutachten von der Rentenversicherung mit und die letzten Gutachten die sie vor 3 Jahren von mir geschrieben hat. Deshalb frage ich mich, wie ich beweisen kann, dass ich durchgängig 14 tägig in Psychotherapie und psychiatrischer Behandlung war. Ein nochmaliger Gutachter löst so Panik in mir aus

Doch doch, mir ist schon klar, wo dein Problem liegt.

Aber es ist ja nun keine Seltenheit, dass jemand über den zeitraum von fast 10 Jahren mal den Arzt wechselt. Sei es durch Rente des alten Arztes, durch Umzug oder sonstwas.

Die Rentenversicherung interessiert auch nicht, wie es dir in den letzten drei Jahren ging, sondern wie es dir aktuell geht und ob du ab jetzt weiterhin erwerbsgemindert bist. Die letzten drei Jahre können da ein Indiz sein, aber nicht ausschlaggebend.

Du bekommst seit 9 Jahren Rente, bist aktuell noch in psych. Behandlung. Da ist es unwahrscheinlich, dass es dir die letzten drei Jahre super ging.

Eine Begutachtung ist durchaus möglich, damit mußt du rechnen. Aber auch durchaus denkbar, dass dem Prüfarzt der Bericht des jetzigen reicht.

Danke für deine beruhigenden Worte

Zitat von MSL:
Deshalb frage ich mich, wie ich beweisen kann, dass ich durchgängig 14 tägig in Psychotherapie und psychiatrischer Behandlung war

Das ist gar nicht zwingend nötig. Oder hat die Rentenversicherung das als eine Art Bedingung an dich geknüpft? Ich war zwischen 2 Bewilligungen mal 2,5 Jahre gar nicht in Therapie, weil ich als austherapiert galt. Meine Psychiaterin hat mir dann einen Termin gegeben, wir haben besprochen, dass sich nichts verändert hat und das wurde so an die RV weitergegeben. Woher hast du denn, dass eine Therapie nahtlos sein muss?

Zitat von MSL:
Der neue Psychiater kennt mich ja noch nicht richtig. Alle Unterlagen von meiner alten Ärztin habe ich ihm gegeben. Aber wie kann ich zb der Rentenversicherung beweisen, dass ich durchgängig in Behandlung war.

Zitat von MSL:
Deshalb frage ich mich, wie ich beweisen kann, dass ich durchgängig 14 tägig in Psychotherapie und psychiatrischer Behandlung war. Ein nochmaliger Gutachter löst so Panik in mir aus

Deine Ärztin hat ihr Honorar für deine Behandlung ja über die Krankenkasse abgerechnet. Also kann man auch nachträglich herausfinden, in welchem Zeitraum du..und wie oft..bei ihr gewesen bist.

Die DRV wird das im Extremfall auch über deine KK abfragen können aber ich denke das interessiert da niemanden wie oft der Patient im Quartal vorbeikommt? Was hast du für einen GdB?

Im Befundbericht wird abgefragt, wie oft der Patient dort in Behandlung ist.

Weiteres wird von der DRV nicht ermittelt, das ist zu aufwändig und zu wenig aussagekräftig.

Man kann auch topfit und gesund sein und trotzdem jede Woche zum Arzt rennen.

Es wird der aktuelle Gesundheitszustand und die voraussichtliche Entwicklung geprüft und nicht die Häufigkeit der Arztbesuche.

@vaccine ich habe nie einen beantragt, da mir die Kraft dafür fehlt. Ich gehe auch kaum raus

Einen GdB / Grad der Behinderung muss sie ja nicht zwingend haben.
Den muss man ja erstmal beantragen, ob man einen bekommen kann.

Zitat von MSL:
Hallo, Ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Ich beziehe seid fast 9 Jahren eine volle EM Rente auf Grund einer psychischen Erkrankung. Vor der ...

[color=var(--bbQxAb)]Eine volle EMR als Arbeitsmarktrente ist immer befristet. Eine volle EMR aus medizinischen Gründen kann verlängert werden. Der medizinischen Dienst der DRV entscheidet ob 1 Jahr, 2 Jahre oder höchstens 3 Jahre verlängert wird. Jedoch nach 9 Jahren wird daraus dann eine unbefristete EMR.

[/color]Sie haben doch alle Unterlagen und nach 9 Jahren bekommst du sie Rente fest....wenn du immer noch Krank bist, musst du dir keine Sorgen machen, auch nicht bei einem neuen Psychater.
Die Ärzte sind ja nicht blöde und können deine Akte beurteilen
Lg
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Zitat von MSL:
@Drkingschultz vielleicht drücke ich mich falsch aus. Nach dem bewilligten Zeitraum wird ja immer der behandelnde Arzt angeschrieben. Dies ist diesmal aber nicht möglich, da meine Ärztin in Rente ist. Das heißt die Rentenversicherung weiß nicht wie es mir in den letzten 3 Jahren ging. Sie gab mir für den neuen ...

Diesen Fall, dass während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente der behandelnde Arzt aufgrund der Aufgabe einer Praxis gewechselt wird, kommt täglich vor und der Rententräger kennt das natürlich. Du solltest dir deswegen keine Sorgen machen.

Ein GdB bringt auch keinen Vorteil bei der Rente.

Man kann durchaus erwerbsfähig sein und einen GdB von 100% haben.

Oder keinen GdB und erwerbsunfähig sein.

Zitat von MSL:
ich habe nie einen beantragt, da mir die Kraft dafür fehlt

Das kannst du ganz formlos beantragen mit einem 2-Zeiler...und gibst die behandelnden Ärzte an (die musst du auch von der Schweigepflicht entbinden).
Dann läuft es fast von alleine...sie holen sich alles selber, was sie an Befunden, Diagnosen haben wollen.

Musst du googlen: GdB beantragen...oder ähnlich.
Wird in jedem Land / Bundesland sicher anders sein.

Ich selber habe mir vom SoVD helfen lassen, jedenfalls beim Rentenantrag und erneuter Weiterbewilligung.
GdB habe ich selber gemacht.

SoVD gibt es überall....sicher auch bei Dir irgendwo. Schau hier:

https://www.sovd.de/

https://www.sovd.de/gemeinschaft/vorteile

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