Zitat von mcadam:Darf ich fragen WO im Ausland Du warst?Nach deutschem Recht ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, Dich über Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären.BGB §630c Absatz 2 Satz 1:Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.Hier kannst Du Dich ein wenig einlesen: Ärztliche_Informationspflichten
Danke für die Info und die Links! War in Polen bei einem Arzt, bin derzeit zu Besuch bei meiner Mama. Ich hoffe, dass dieses Gesetz auch für Polen gilt...
07.03.2020 22:02 • #7801