Sehr unwahrscheinlich. Krankenkassen dürfen nur die Leistungen erbringen, die im Sozialgesetzbuch dokumentiert sind, und zwar im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Das heißt, der Patient legt seine Versichertenkarte vor und über die kassenärztliche Vereinigung rechnet der Behandler dann mit der Kasse, nicht aber mit dem Patienten ab. Zu den Behandlern zählen neben Ärzten auch Physiotherapeuten, Krankengymnasten und Psychotherapeuten mit Zulassung. Heilpraktiker gehören nicht dazu.
Auch wenn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankekassen um SGB geregelt ist können einige Kassen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen für ihre Versicherten vorsehen. Aber dass eine Kasse die Rechnungen von Heilpraktikern erstattet halte ich für sehr unwahrscheinlich. Da hilft nur Selberzahlen.....
Wenn ein Heilpraktiker zugleich Diplompsychologe mit nachgewieser Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist und eine Zulassung hat könnte es gehen.
26.02.2014 07:16 •
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