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Hallo!

Da ich mich nie wirklich mit dem Thema Schweigepflicht beschäftigt habe, möchte ich jetzt mal eine Frage dazu stellen.

Wie weit geht die Schweigepflicht der Therapeuten?
Was kann man bedenkenlos erzählen und was nicht?


LG, Tayler

14.12.2008 10:14 • 16.12.2008 #1


1 Antwort ↓

Hallo Tayler,

an die Schweigepflicht von Psychotherapeuten, genauso wie Ärzten, Rechtsanwälten und Seelsorgern, werden vom Gestzgeber besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Schweigepflicht ist sogar im Strafgesetzbuch deshalb verankert worden (§203).

Danach darf kein Therapeut ohne Einverständnis oder eine andere gesetzliche Grundlage Informationen an Dritte weitergeben, die er innerhalb des Vertrauensverhältnisses zum Patienten erhalten hat.

Weitere Informationen könntest Du sicherlich über einen Anwalt für Patientenrecht erhalten.

Gruß

Bernd Remelius




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