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Hallo,
ich gehe seit einem halben Jahr einmal wöchentlich zu einem Psychotherapeuten. Zunächst wegen eines depressiven Erschöpfungssyndroms, dann wurde immer deutlicher, dass ich auch eine Angststörung entwickelt habe.
Ich bin sehr froh, dass ich die Therapie als Stütze habe, da mein Therapeut mir immer mit viel Verständnis begegnet und ich mich dadurch wenigstens kurzzeitig nicht ganz so verloren fühle.
Ich habe nun aber Angst, dass die (gesetzliche) Krankenkasse nicht dauerhaft die Therapiekosten zahlt. Ich habe mal gehört, dass sie nur eine begrenzte Anzahl von Sitzungen zahlen.
Kann mir jemand sagen ob es tatsächlich eine Begrenzung gibt? Wäre sehr verzweifelt, wenn die Therapie wegfiele!
LG Anna

30.08.2008 16:18 • 30.08.2008 #1


3 Antworten ↓


Hallo Anna,

wie viele Stunden die Therapie umfassen darf, hängt von der Art der Therapie ab. Normalerweise werden bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie 50 Stunden, ggf. bis zu 80 Stunden bezahlt, bei Verhaltenstherapie 45 bis maximal 60 Stunden. Eine Ausweitung auf 100 Stunden bei tiefenpsychologisch fundierten Verfahren bzw. auf 80 Stunden bei VT ist bei einem entsprechend begründeten Antrag des Therapeuten möglich. Praktisch ist danach erstmal Pause, obwohl theoretisch die Versorgung mit weiterhin benötigter Psychotherapie sichergestellt werden müsste. Bei einem Verfahrenswechsel (z.B. von VT zur Tiefenpsychologie) geht das m.W., ggf. auch bei einem Therapeutenwechsel. Das dürfte dann aber alles mit einem umfangreichen Papierkrieg verbunden sein, und es widerspricht auch der eigentlichen Zielsetzung jeglicher Therapie: Man soll/will ja wieder gesund werden und keine Therapie mehr brauchen.

Es wundert mich aber, dass die Dauer und Zielsetzung Deiner Therapie anscheinend noch nicht bei Deinem Therapeuten zur Sprache kam.

Liebe Grüße
Christina

A


Wie lange darf eine Psychotherapie dauern?

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Ich danke dir für deine Antwort!

Nein, die Dauer kam bisher nicht zur Sprache. Ich hatte anfangs eine Überweisung von meiner Ärtzin, die wohl von einer recht kurzen Therapiedauer ausging, da sie meinte, ich sei nicht psychisch krank nur akut überlastet (so sah es ja zunächst aus). Die Angststörung stellte sich dann erst heraus.

Klar soll es Ziel sein, auf Dauer ohne Therapie zurecht zu kommen, ich gehe aber nicht aus Langeweile hin.
Ich wünsche mir das sehr, dass ich bald so stark bin, dass ich sie nicht brauche. Davon bin ich aber noch sehr weit entfernt.

Das heißt aber doch, wenn ich das richtig verstehe, wenn die max. 100 Stunden vorbei wären, müsste ich den Therapeuten wechseln?
Oder wie lange müsste eine solche Pause dauern? Aber es gibt doch sicher viele Patienten, die eine Dauertherapie benötigen, oder irre ich da??

Gibt es denn da Unterschiede, ob man bei einem psychologischen Psychotherapeuten ist oder bei einem ärztlichen Psychotherapeuten?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe bei meinen vielen Fragen
Anna

Zitat von Annaa:
Das heißt aber doch, wenn ich das richtig verstehe, wenn die max. 100 Stunden vorbei wären, müsste ich den Therapeuten wechseln?
Entweder das oder das Verfahren. Wenn Dein Tiefenpsychologe gleichzeitig Psychoanalytiker ist, könnte theoretisch in eine Psychoanalyse umgewandelt werden. Oder in den (seltenen) Fällen, in denen der Therapeut eine Approbation in Tiefenpsychologie und VT hat, könnte in VT umgewandelt werden. BTW: Bei Angststörungen gilt VT ohnehin als erfolgversprechender.

Zitat von Annaa:
Oder wie lange müsste eine solche Pause dauern?
M.W. zwei Jahre, wobei ich gerade wieder gehört habe, dass diese Sperre nicht offiziell ist. Eigentlich geht es nach dem Therapiebedarf, wie man das aber im Einzelfall durchsetzt, weiß ich nicht.

Zitat von Annaa:
Aber es gibt doch sicher viele Patienten, die eine Dauertherapie benötigen, oder irre ich da??
Viele Therapeuten aller Richtungen beklagen sich darüber, dass das Stundenkontingent generell zu knapp bemessen ist. Trotzdem ist richtige Dauertherapie eher die Ausnahme, ganz besonders bei den so genannten neurotischen Störungen wie Depressionen und Angststörungen. Und wenn die Störung so hartnäckig und das Befinden derart beeinträchtigt ist, könnte es dann auch mal sinnvoll sein, eine stationäre Behandlung in Erwägung zu ziehen. Die zählt nicht mit, das Kontingent bezieht sich nur auf ambulante Psychotherapie. Auch da gibt es Ausnahmen, wenn man z.B. in der Ambulanz eines therapeutischen Ausbildungsinstituts behandelt wird. Das muss man aber im Einzelfall vorher klären. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, seine Behandlung selbst zu zahlen. Manche Ambulanzen sind da u.U. recht entgegenkommend, und vielleicht lässt auch ein niedergelassener Psychotherapeut mit sich verhandeln - schließlich spart er sich auf diese Art den Papierkram.

Zitat von Annaa:
Gibt es denn da Unterschiede, ob man bei einem psychologischen Psychotherapeuten ist oder bei einem ärztlichen Psychotherapeuten?
Soviel ich weiß, nein. Ein ärztlicher Psychotherapeut darf lediglich Medikamente verschreiben und könnte Dir - sofern er zusätzlich eine ärztliche Praxis betreibt - weiterhin normale Arzttermine (à 10-20 Minuten) geben, die würden nicht unter die zu beantragende Psychotherapie fallen.

Liebe Grüße
Christina





Dr. Hans Morschitzky
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