@ no fear:
Sag ich ja, im Einzelfall anerkannt (d.h. auch von der Kasse bezahlt), aber kein Therapieverfahren.
Psychotherapie ist seit dem Psychotherapeutengesetz (PTG) Bestandteil der Krankenversorgung und damit Gegenstand der Begutachtung durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) und weiterhin auch gegebenenfalls Gegenstand der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), der die sozialrechtliche Zulassung regelt, d.h. der Bezahlung durch die Krankenkassen. Beide Gremien decken sich weitgehend bezüglich der Anerkennungskriterien und der GBA bezieht sich immer auf den WBP als erste Hürde, die genommen werden muss, um die sozialrechtliche Anerkennung zu erreichen. Die derzeitige Novellierung der Psychotherapie-Richtlinien durch den GBA beinhaltet in der Hauptsache, dass andere Therapieformen als die bisherigen drei Richtlinienverfahren (VT, Psychoanalyse und Tiefenpsychologische Therapie) in die Versorgung aufgenommen werden können, wenn sie die Kriterien der Evidenz basierten Medizin (EbM) erfüllen. Das bedeutet, dass:
Eine Therapieform diagnoseübergreifend als Verfahren oder indikationsspezifisch als Methode zugelassen werden kann, wenn in einer Reihe von vorgeschriebenen Anwendungsbereichen (ICDDiagnosen) mit Versorgungsrelevanz empirische Wirksamkeits-Nachweise vorliegen.
Als Therapieverfahren sind Wirksamkeitsnachweise in zahlreichen der 12 vom WBP formulierten Anwendungsbereiche erforderlich, die in vier Haupt- und acht Nebenbereiche unterteilt wurden. Als Hauptbereiche gelten:
Affektive Störungen
Angststörungen
Somatoforme Störungen
Sucht
Diese Schwelle erreichen nur die drei klassischen Richtlinienverfahren, wobei alle drei der nachträglichen Prüfung unterliegen, deren Ausgang für die Tiefenpsychologie und die Psychoanalyse noch nicht abgeschlossen ist. Alle anderen jetzt eingereichten Verfahren (GT, Neuropsychologie und Hypnotherapie) können im Gegensatz zur vertieften Grundausbildung die zur Approbation führt, als Methoden akkreditiert werden. Das bedeutet, dass sie berufsrechtlich und sozialrechtlich für einen ausgewiesenen Indikationsbereich akzeptiert sind.
(MEG)
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie stellt zusammenfassend fest, dass die Hypnotherapie bei Erwachsenen für Behandlungen in folgenden Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten kann: Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten sowie Abhängigkeit und Missbrauch (Belege liegen lediglich für Raucherentwöhnung und Methadonentzug vor).
Die Hypnotherapie kann nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten entsprechend § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten empfohlen werden, da sie nicht für die geforderte Mindestzahl von fünf der 12 Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Erwachsenen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie bzw. für mindestens vier der acht klassischen Anwendungsbereiche als wissenschaftlich anerkannt gelten kann.
Bei Kindern und Jugendlichen kann für keinen Anwendungsbereich der Psychotherapie die wissenschaftliche Anerkennung festgestellt werden. Die kurzfristige Wirksamkeit der Hypnotherapie bei Kindern und Jugendlichen zur besseren Bewältigung von Chemotherapien bei Krebserkrankungen und weiteren belastenden medizinischen Interventionen ist jedoch belegt.
Die Hypnotherapie kann nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entsprechend § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden, da sie nicht für die geforderte Mindestzahl von vier der acht Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie bzw. für mindestens drei der fünf klassischen Anwendungsbereiche als wissenschaftlich anerkannt gelten kann.
(Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie)
Interessanterweise ist die Hypnose ausgerechnet für Angststörungen nicht als wirksame Methode belegt. M.W. sind bei spezifischen Phobien durchaus Erfolge erzielt worden, nicht jedoch bei Agoraphobie und Panikattacken.
26.04.2008 12:17 •
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