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Hallo Leute,

kurze knappe Frage. Ich leide unter einer sehr starken Agoraphobie . Habe noch andere Panikstörungen und andere psychische Probleme. Daraus resultieren natürlich auch reichlich psychosomatische Probleme.

Nun bin ich genau aus diesem Grunde nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen. Da die Krankheit aktuell immer schlimmer wird, schaffe ich es nicht mal zu meinen Terminen im JC zu erscheinen oder Bewerbungen/Vorstellungen wahrzunehmen.

Fazit: Sanktionsandrohung ohne Ende. Aktuell wollen sie mein ALG 2 um einmal 30% und einmal 10 % für die Dauer von 3 Monaten mindern.

Was kann ich tun, ich bin einer von denen der nicht mal vor die eigene Tür gehen kann - demnach sind Arztbesuche und so auch nicht drin aktuell. Bin aktuell dabei mir Kliniken rauszusuchen um mich dort behandeln zu lassen . Aber was mache ich bis dahin ?

Liebe Grüße

28.11.2014 12:47 • 05.12.2014 #1


8 Antworten ↓


hallo, dass problem ist, wenn man seine arbeitskraft nicht zur verfügung stellen kann hat man kein anrecht auf ALGII, dann bliebe nur sozialgeld oder krankengeld.
ohne krankschreibung darf man leider auch keine termine absagen. ich weiss wie schlimm das is aber so is die gesetzgebung leider.
zur not solltest drüber nachdenken ob du dich von deinem neurologen nicht stationär einweisen lässt das geht schneller als zb ne reha
gute besserung

A


Jobcenter und Agoraphobie

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sternchen14 hat Recht.
Auch kann man nicht einfach zum Jobcenter gehen und denen die eigenen psych. Probleme auftischen, um zu dem für einen zuständigen Leistungsträger zu wechseln.
Bei mir war es damals so, dass meine Vermittlerin selbst erkannt hat, dass bei mir was nicht stimmt... wenn man das so sagen kann. Nach einem relativ langen Gespräch mit ihr, hat sie mich dann zum sozialpsychiatrischen Dienst geschickt und dort werden dann die weiteren Schritte eingeleitet. Läuft dann letztendlich auf ein Gutachten hinaus, in dem geprüft wird ob Du wirklich erwebsunfähig bist oder nicht - ergo ob das Jobcenter zuständig ist oder nicht.

Der Verweis zum sozialpsychiatrischen Dienst ist (leider) auch verbindlich, d.h. wenn man da nicht hingeht oder nicht mitwirkt gibt es auch eine Sperre.

Ich wäre damals froh gewesen, der JobCenter hätte solche Dinge getan, DA hätte es mir vielleicht noch geholfen

Mich hat man als mein Hausarzt denen die Diagnose mitteilte direkt zum Sozi gejagt damit war das für die gegessen

Kein Gutachten, nix dergleichen.

Das ist bitter...
Meinst Du nicht man hätte dagegen angehen können, im Sinne von Widerspruch, etc.?

Ist irgendwie auch recht ungewöhnlich, manch Sachbearbeiter wäre vielleicht sogar froh, wenn durch Gutachten der Leistungsanspruch beim JC entfällt.

Die Nerven hatte ich nicht

Aber heute, Jahre später denke ich HÄTTE mal damals jemand, und wenn es das Jobcenter gewesen wäre auf irgendwelche Maßnahmen bestanden...
Aber von hätte hat man leider nix

Sogar die Rentenversicherung hat mir eine beantragte Reha abgelehnt Keine Aussicht auf Wiederarbeitsfähigkeit
Das macht richtig Mut.
Ich habs damals halt frustriert hingenommen. Und heute bereue ich es.

Ich hatte mit mein Jobcenter zum Glück keine Probleme habe offen drüber gesprochen ( Panickattacken etc )
Mir wurde alle Zeit der Welt gelassen ( ( 8 Wochen ) , wichtig ist halt das man in diesen Zeitraum krank geschrieben ist , weil ansonsten zählt man als vermittelbar

Also bei mir wurde von einer Krankschreibung nicht explizit etwas erwähnt, ich hatte auch direkt eine EGV mit dem Vermerk psych. Stabilisierung bekommen, die ganzen Punkte wie zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verpflichten, Eigenbemühungen erbringen etc. wurden ganz raus genommen. Meine Vermittlerin sagte damals auch, dass sie mich nicht vermitteln wird, seien es nun Maßnahmen oder Stellenangebote, solange es mir nicht besser geht.
Ich weiß aber nicht wie das anderswo läuft. Wie ich schon geschrieben hatte, war der Verweis zum sozialpsychiatrischen Dienst aber verbindlich. Das bezog sich halt aber auf das Erstgespräch, weil ja noch gar nicht klar war, ob ich mit dem Herr dort weiter zusammenarbeite, ich muss mich heute immer selbst darum kümmern, wenn ich bei ihm einen Termin möchte. Eingeladen werde ich nicht.

Wie das gehandhabt wird, ist vielleicht auch Fall-abhängig. Bei mir wurde von Anfang an nicht an meinen Problemen gezweifelt. Die Vermittlerin selbst hat das ja bemerkt und mich angesprochen als ich einen Termin hatte. Habe bei der Einladung mit allem gerechnet: Neue Vermittlungsangebote, wieder eine Maßnahme, etc. aber nie im Leben damit, dass sie mit sowas um die Ecke kommt und dann hat sie auch direkt den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich habe ja anfangs sogar noch versucht, mich da raus zu winden und das total runterzuspielen, aber nutzt ja im Endeffekt nichts...
Habe ja auch bis Juli 2012 immer gearbeitet und seien es nur befristete Sachen und jede Stelle habe ich aus Eigeninitiative gefunden und bekommen. Man will irgendwie wohl auch erst gar nicht wahr haben, dass es einen tatsächlich so derart aus der Bahn geworfen hat und das alles nur Quälerei wäre, wenn man weitermacht wie bisher...

Probleme hatte ich bisher auch noch nicht mit dem Amt auf Grund meiner Erkrankung. Kann ich ja auch alles deutlich nachweisen. Mein Vermittler spricht auch alles mit mir durch und reagiert auch erst auf Eigeninitiative meinerseits. Er hat auch gemeint Es bringt ja nix, wenn sie sich dahinquälen, unkonzentriert sind und irgendwann komplett arbeitsunfähig werden. Allerdings bin ich auch krankgeschrieben und somit muss ich mich nur mit denen außeinandersetzen, wenn ich es will. Das ist auch schon die Hauptproblematik. Wenn ich an Weiterbildungen oder Maßnahmen teilnehmen würde, dann müsste ich mich gesundschreiben lassen und würde deutlich weniger ALG bekommen, als ich momentan Krankengeld kriege. Ich kümmere mich daher eher unabhängig vom Arbeitsamt.





Dr. Reinhard Pichler
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