Oldie
Ja der liebe Paragraph 51 war die liebe Unzurechnungsfähigkeit. War sicherlich in machen Situationen sehr praktisch derweil man jemanden der Unzurechnungsfähig ist ja nicht für etwas belangen kann was er gemacht hat. Und das galt für so zoiemlich alles
Grüss Dich auch Xenia Wie geht es Dir heute ? Hats gestern noch was geholfen ?
LG Oldie
27.10.2010 15:43 • #41