als behinderungen habe ich
- depressionen
- angststörung/agoraphobie
- reizmagen
- schlafstörungen aufgrund der psychosomatik
- tinnitus
angegeben.
nun kam der feststellungsbescheid.
mir wird ein gdb von 30 anerkannt. begründung ist ein psychisches leiden (ergo sehr allgemein gehalten), der rest erhalte keinen einzel gdb und sei daher nicht von belang.
nun überlege ich widerspruch einzulegen. allerdings weiß ich nciht obs was bringt.
montag hab ich zudem termin bei der bundesagentur für arbeit. da werde ich nun auch die gleichstellung beantragen.
was meint ihr, widerspruch einlegen oder meint ihr bringt eh nichts?
30.10.2015 15:14 • • 01.12.2015 #1