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ich hatte mitte august einen antrag auf feststellung einer schwerbehinderung gestellt.
als behinderungen habe ich
- depressionen
- angststörung/agoraphobie
- reizmagen
- schlafstörungen aufgrund der psychosomatik
- tinnitus
angegeben.
nun kam der feststellungsbescheid.

mir wird ein gdb von 30 anerkannt. begründung ist ein psychisches leiden (ergo sehr allgemein gehalten), der rest erhalte keinen einzel gdb und sei daher nicht von belang.

nun überlege ich widerspruch einzulegen. allerdings weiß ich nciht obs was bringt.
montag hab ich zudem termin bei der bundesagentur für arbeit. da werde ich nun auch die gleichstellung beantragen.

was meint ihr, widerspruch einlegen oder meint ihr bringt eh nichts?

30.10.2015 15:14 • 01.12.2015 #1


37 Antworten ↓


Ich habe mit den fast gleichen Diagnosen auch nur 30% bekommen. Bei mir war statt Angststörung/Agoraphobe eine Angststörung/Soziale Phobie. Später kam noch Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung dazu und ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt, aber es hat sich dadurch nicht erhöht. Schlafstörungen und Tinnitus haben dabei leider so gut wie keine Bedeutung. Reizmagen wohl auch nicht.
Die Grundlage der Berechnung des GdB ist das schlimmste Leiden. Alle anderen werden nur geringfügig gewertet und nicht einfach einzeln zu dem Grundleiden dazu addiert. So weit ich weiß müssen sie addiert mehr als 30% ergeben, damit die ersten 30% überhaupt steigen.

A


Feststellungsbescheid GdB

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Lieber Maldur,
ich würde auf alle Fälle Widerspruch einlegen, zumal der erste Widerspruch kostenlos ist. Du hast also nichts zu verlieren, ausser vielleicht ein bisschen Zeit.
Evtl. kann Dich Dein behandelnder Arzt hierbei unterstützen, oder Du gehst zum VdK. Das kostet zwar ein paar Euro an Mitgliedsbeitrag, aber aus meiner Erfahrung heraus, kennen die sich mit sowas aus und wissen was zu tun ist.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute und lass den Kopf nicht hängen.

Man kann natürlich Widerspruch einlegen, aber selbst wenn man 5-10% mehr bekäme bringt das nichts. Es wird erst ab 50 interessant.

Hallo Maldur,

leg ruhig wiederspruch ein. Evtl mit dem Kommentar Begründung folgt so hast du einwenig Zeit dich mit deinen Ärzten zu besprechen hast aber die Frist für den Wiederspruch gewahrt.

ich habe auf Psyche und Bandscheiben HWS auch erst 30% bekommen. Habe Wiederspruch eingelegt mit der Begründung das der Bandscheibenschaden irreparabel ist und habe dann 40% unbegrenzt bekommen
unbegrenzt heißt: das sie mir die 40% mein Lebenlang nicht mehr wegnehmen können ohne diesen Zusatz kann dir die Behinderung ganz oder in teilen verringert oder aberkannt werden.

Wobei Schlaflose recht hat, so richtig was von der Behinderung hast du erst ab 50% ( behindertenausweis ect. ) aber wenn du arbeitest kannst du die Behinderung in der Steuer angeben und bekommst da ein paar Euros steuerfrei.
und... wir werden alle nicht jünger und auf so eine Behinderung kann man aufbauen ( Antrag auf verschlimmerung ) wer weiß denn schon was noch kommt?

Ich drück dir die Daumen

lG
Schnuddel

Zitat von Schnuddel:
aber wenn du arbeitest kannst du die Behinderung in der Steuer angeben und bekommst da ein paar Euros steuerfrei.


Das gilt nur dann, wenn es sich um eine Behinderung des Skeletts oder der Muskulatur handelt.

Zitat:
Das gilt nur dann, wenn es sich um eine Behinderung des Skeletts oder der Muskulatur handelt.


das ist mir neu, wo steht das geschrieben?
bei meinem Bescheid für die Steuer steht nicht dabei worauf sich die Behinderung bezieht!

du meinst § 33 b EStG

das wußte ich nicht.
das heißt wenn du keine Körperlicheeinschränkung hast bringt die Behinderung keine Vorteil?

oder doch, man kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen, ist doch auch schon mal ein Schritt nach vorne?!

also steuerliche vorteile sind mir wurscht. mir is die gleichstellung wichtig, die kann ich zumindest beantragen. werde mir die unterlagen montag besorgen wenn ich termin bei der ba habe. und widerspruch lege ich ein mit der bitte um vollständige akteneinsicht

ich drück alle Daumen

Zitat von Schnuddel:
das heißt wenn du keine Körperlicheeinschränkung hast bringt die Behinderung keine Vorteil?


Nein, steuerlich nicht.

Zitat von Schnuddel:
oder doch, man kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen, ist doch auch schon mal ein Schritt nach vorne?!


Ja, das kann man schon mit 30%. Habe ich auch vor 4 Jahren gemacht, ist aber abgelehnt worden. Ich war damals noch im Schuldienst und es hieß, dass eine Gleichstellung bei meinen Problemen in diesem Beruf nicht helfen würde. Ist aber nicht schlimm, denn ich habe den Schuldienst verlassen und habe eine Stelle in der Verwaltung. Als Angestellte im Öffentlichen Dienst hat man sowieso den Schutz des Staates als Dienstherr. Da muss man schon etwas Kriminelles machen, um entlassen zu werden.

Zitat:
denn ich habe den Schuldienst verlassen und habe eine Stelle in der Verwaltung.


wow, Hut ab, ich hab total angst meinen Job zu verlieren oder zu wechseln.

Es blieb mir nichts anderes übrig, denn ich konnte aufgrund meiner Schlafstörungen und der Psyche als Lehrerin einfach nicht mehr arbeiten. Ich war fast ein Jahr krank geschrieben und hatte dann das Riesenglück, dass im Bildungsministerium eine Stelle als Krankheitsvertretung frei wurde. Und dann ist meine Vorgängerin (die ich glaube 100% schwerbehindert war (Beinamputiert), sogar frühpensioniert worden und ich konnte bleiben.

ich glaube das nett man glück?

solche Berichte geben mir einwenig Hoffung evtl. auch mal glück zu haben.

ich bin aucg im öd, aber als angestellter und mein vertrag läuft aus und wird aufgrund von fehlendem geld net verlängert. aber ich hab einige bewerbungen im öd am laufen und da is die gleichstellung evtl. hilfreich. ma abwarten.

Zitat von Schnuddel:
ich glaube das nett man glück?

solche Berichte geben mir einwenig Hoffung evtl. auch mal glück zu haben.

Ich wünsche es dir

Zitat von Maldur:
ich bin aucg im öd, aber als angestellter und mein vertrag läuft aus und wird aufgrund von fehlendem geld net verlängert. aber ich hab einige bewerbungen im öd am laufen und da is die gleichstellung evtl. hilfreich. ma abwarten.


Ich bin auch Angestellte, aber unbefristet, schon seit 23 Jahren.
Sponsor-Mitgliedschaft

Hallo,

habe auch einen GdB , hatte immer 30 auf Arthrose im Knie ( also die sind beide richtig kaputt aber für neue Gelenke bin ich noch zu jung ...47) , habe dann auch auf Grund meiner psychischen Erkrankung Verschlimmerungsantrag gestellt, letzte Woche kam der Bescheid...., hab jetzt 40 und die ergeben sich so : Psychische Störung 30
Funktoionseinschränkung Knie 30
Schwerhörigkeit 20
daraus ergeben sich die 40 %, habe aber auch über die VdK Widerspruch eingelegt weil ich auch Rente beantragt habe und mit 50 % stehn die Chancen besser.

LG

Zitat von tanteemma:
Hallo,

habe auch einen GdB , hatte immer 30 auf Arthrose im Knie ( also die sind beide richtig kaputt aber für neue Gelenke bin ich noch zu jung ...47) , habe dann auch auf Grund meiner psychischen Erkrankung Verschlimmerungsantrag gestellt, letzte Woche kam der Bescheid...., hab jetzt 40 und die ergeben sich so : Psychische Störung 30
Funktoionseinschränkung Knie 30
Schwerhörigkeit 20
daraus ergeben sich die 40 %, habe aber auch über die VdK Widerspruch eingelegt weil ich auch Rente beantragt habe und mit 50 % stehn die Chancen besser.

LG


drei schlimme diagnosen, die zusammen nur 40 ergeben. muss man nich verstehen...

na was mich am meisten ärgert ist die Aussage der Psychiaterin die mich auf der RV einer Begutachtung unterzog, die lautet Nehmen Sie mehr Tabletten , dann gehts schon , hab das dann mit meinem behandelten Psychiater besprochen der hat gemeint das er da keinen Sinn drin sieht ...., das würde nichts bringen...., bin echt kein böser Mensch aber Menschen die so eine Äuserung von sich geben müßten mal nur 1 Tag in meiner Haut

A


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Dr. Reinhard Pichler
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