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nehmen sie mhr tabletten... au man. das wär was für mich gewesen^^ ich will von den tabs ja weg, das muss ja ein ziel sein, weg von tabletten, die einem immer wieder suggerieren, dass man krank ist.

ja wär auch mein Wunsch weg von den Tabletten , leiider gar nicht einfach, nehm dafür auch schon zu lange welche , wenn auch in geringer Dosierung jetzt, trotzdem kann ich mir nicht vorstellen ganz davon wegzukommen.

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Feststellungsbescheid GdB

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ich nehme die seit mitte 2008. dennoch is es mein ziel, mittelfristig wegzukommen. ich reduziere gerad auch udn will gucken ob ich in der reha auf null gehe um zu schauen wie es wird

so, hab die unterlagen beklommen. denke, ein begründeter widerspruch bringt nichts. meine psychiaterin schreibt, dass ich momentan an diffusen ängsten, aber unter keinen (keinen unterstrichen) depressionen leide. wieso auch immer^^ und der hno arzt schreibt, dass der tinnitus kaum da ist, mich nich nervt und ich keine behandlung wollte (die mich viel viel geld gekostet hätte). naja ich nehmd as alles mit zur reha und werd da mal mit dem sozialen dienst reden, vll haben die nen tipp. aber das sieht alles nich so aus, als wenn ne chance auf nen gdb von 50 und die anerkennung einer schwerbehinderung bestehen würde

hat hier wer erfahrung mit dem gleichstellungsantrag?

leider nein.

ich mußte meinen zurückziehen, der Chef....

Du musst beim Arbeitsamt einen formlosen Antrag stellen und die schicken dir daraufhin die Antragsunterlagen zu. Die musst du ausgefüllt wieder dorthin schicken.
Soweit ich mich erinnere muss man aber schon in einem Arbeitsverhältnis stehen und mindestens 18 Stunden die Woche arbeiten, damit man überhaupt Anspruch darauf hat.
Meiner ist schließlich auch abgelehnt worden.

Schnuddel, da stand keine Angabe zur Zusammensetzung der Behinderung ? Das ist aber erstaunlich.

Ich habe aufgrund meines Rheumas (was mehrere Folgekrankheiten nach sich zieht) und eines Wirbelkörperbruchs den ich mal hatte auch 30%. Aber normalerweise steht da genau woher das kommt (also die %)

Du musst mal in die Tabelle schauen Maldur. Ich glaube mit einer Angsterkrankung kommst Du niemals auf 50%. Da stehen schon wirklich sehr krasse Sachen bei 50% in der Tabelle. Vor Allem sind das nur irreversible Schäden, und nichts, was man mit Therapie behandeln würde.

%? Der GdB wird doch nicht in % gerechnet.
Bei psychischen Störungen, wo ein GdB unter 50 beschieden ist, sollte immer ein Widerspruch und der Begründung, einer beeinträchtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfolgen. Bei Persönlichkeitsstörungen und mittel- bis schwergradiger Depression kann sogar GdB 60 festgestellt werden. Der Bescheid wird allerdings selten mit einer Gültigkeitsfrist von über 2,5 Jahren ausgestellt und engmaschig überprüft.

Grüße

@ püppi123 ich meine es stand in dem Schreiben das ich bekommen habe aber das Schreiben das mit an´s Finanzamt geht enthält diese angaben nicht nur GdB unbegrenzt und Körperliche beeinträchtigung oder soo ähnlich, habe es gerade nicht zur hand.

Das ist klar, das Finanzamt geht die genaue Diagnose nichts an.

Zitat von Schlaflose:
Das ist klar, das Finanzamt geht die genaue Diagnose nichts an.


so sehe ich das auch

also ich hab nen gdb für ein psychisches leiden. hab die akteneinsicht bekommen und meine psychiaterin schreibt das ich unter keinen depressionen leider sondern nur unter diffusen ängsten. denke, ich werde kommende woche in der reha klinik mit dem sozialen dienst besprechen, ob ein begründeter widerspruch sinn macht.

mir ging es nu auch eher darum, ob wer erfolg hier mit seiner gleichstellung hatte. ich wollte das beantragen, aber mein vertrag läuft nu zum 31.12. aus, projektstelle, wird nicht neu aufgelegt. bisher habe ich noch nichts neues, nun ist die frage, ob es sinn macht den antrag nun zu stellen (unterlagen habe ich vom arbeitsamt) oder erst wenn ich nen job habe. oder nun zu stellen mit der begründung, das ich dadurch eher nen job finde (will im öd bleiben)

Wenn du im ÖD bleiben willst und auf Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt abzielst, dann reich den Antrag auf Gleichstellung ein. Das ist ja auch unabhängig davon, ob du im ÖD weiterbeschäftigt wirst. Stellt der AA fest, daß eine Gleichstellung für dich angezeigt ist, wird auch in der Arbeitsvermittlung der Umstand berücksichtigt. Das kann Vorteile haben, aber eben auch Nachteile.
Viel Glück!

So habe heute meinen Antrag auf Gleichstellung abgeschickt. Bin ich mal gespannt

ich drück alle daumen!
Sponsor-Mitgliedschaft

Danke dir

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Dr. Reinhard Pichler
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