So, Daniel, jetzt arbeite deinen Kassenhorror mal ganz entspannt auf.
Fakten: du hast Fehler gemacht, sprich, es gingen waren raus, die nicht gescannt wurden. Habe ich das richtig gelesen.
Rein rechtlich ist das so, dass Arbeitnehmer Fehler machen dürfen.
Fakt ist auch, dass diese Waren, da sie ja nicht über deine Kasse gegangen sind, als Verlust gebucht wurden. D.h. Die strafrechtliche Nachverfolgung kann nicht erbracht werden. Könnten ja auch gestohlen sein.
Rein rechtlich, also rein gesetzlich kann niemand nachverfolgen, wo diese Waren sind.
Bei einer Veruntreuung hätte man dich an Ort und Stelle erwischen müssen, sei es durch eine Kamera und dann hätte das auch Vorsatz sein müssen.
Aber warum hättest du das machen sollen? Da müsste der Kunde und du eine Abmachung getroffen haben, die dir dann einen Vorteil gebracht hätte. Das muss aber auch dann bewiesen werden.
Würdest du eine Anzeige bekommen, dann müsste das Geschäft dir beweisen, dass du bewusst und gewollt ein Unrecht getan hast.
Aber, das ganze ist doch schon lange her. Da kommt nix mehr. Und selbst, wenn was kommen sollte, ab zum Anwalt, der wird dir das gleiche sagen, was ich dir gesagt habe.
Es fehlen die Beweise. Ganz einfach.
Dass du jetzt davon krank wirst, ist eine andere Sache.
Entweder du hast wirklich was illegales getan, dann lernst du was daraus.
Oder du hast das nicht getan, also ein reines Gewissen, dann höre auf, dich zu kasteien.
Wir Menschen machen Fehler, und dürfen aus diesen Fehlern lernen.
06.03.2015 16:30 •
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