@mkaufmann also irgendwie sehe ich das Problem nicht so recht.
Erstens ist es egal, wer dein Auto zum Tüv oder zur Zulassungsstelle bringt. Bei Verwaltungsakten muss höchstens eine Bevollmächtigung deinerseits vorgelegt werden. Zulassungsdienste benötigen die ja auch. Das Auto in die Werkstatt oder zum Tüv bringen, darf jeder, der einen gültigen Führerschein hat und willens ist, dies zu tun.
Selbst wenn das Auto nicht sofort Tüv bekommt, wird es ja nicht automatisch einkassiert. Wenn die Mängel, so vorhanden, nicht so drastisch sind, dass dadurch eine Gefahr für einen selbst und Andere im Straßenverkehr besteht, kann man sein Auto auch ohne neue Plakette wieder mitnehmen. Lediglich die Frist bis zur Wiedervorführung muss eingehalten werden, weil man dadurch nicht nochmal die volle Prüfgebühr zahlen muss. Man darf aber das Auto auch später wieder Hinbringen, es entstehen nur mehr Kosten. Ohne Tüv in der Gegend rumfahren darf man allerdings nicht und muss mit Bußgeld oder Strafe rechnen, wenn man erwischt wird.
Mit Benzos Autofahren würde ich mir ohnehin überlegen, denn wenn sie die Fahrtüchtigkeit einschränken, ist das genauso Strafbewährt, wie fahren unter Alk.oholeinfluss.
22.08.2023 10:42 •
x 2 #23