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Hallo zusammen,
Ich habe eine Freundin die unter Agoraphobie leidet, sie kann nur paar Meter das Haus verlassen.
Sie ist nicht krankenversichert ,da sie es nicht bis zum Sozialamt/Arbeitsamt schafft.
Daher kann sie sich aber auch keine Hilfe beim Arzt holen.
Irgendwie dreht man sich da im Kreis.
Was kann man machen,ich möchte ihr so gerne helfen.

lg

17.06.2016 20:41 • 18.06.2016 #1


5 Antworten ↓


hallo

sie könnte beim Arbeitsamt anrufen, mit dem zuständigen Sozialarbeiter, nicht Arbeitsvemittler, verbinden lassen. Am besten bist Du dabei oder rufst von ihrer Wohnung aus an, wenn sie es nicht selbst kann. Und dann müßt ihr das Problem schildern. Meist sind die dort sehr hilfsbereit und machen auch schon mal einen Hausbesuch, wenn es gar nicht anders geht.
Ich kenne das von meinen Klienten, die eben aufgrund ihrer Erkrankung manchmal auch nicht schaffen, zur ARGE zu gehen.
Sie helfen auch beim Antrag auf Alg.
Wenn sie arbeitslos gemeldet ist, dann ist sie auch krankenversichert.

A


Agoraphobie ,nicht krankenversichert

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Es gibt auch in jeder größeren Stadt Hilfeeinrichtung von kirchlichen Einrichtungen, die auch bei Behördengängen unterstützen oder sie per Vollmacht übernehmen. Meistens Rotes Kreuz oder Caritas.
Einfach mal dort anrufen, den Fall schildern und um Kontaktadresse bitten. Gute Psychologen/Psychiater haben diese Kontaktdaten auch.

Der psychosoziale Dienst vom Gesundheitsamt ist in diesem Fall Ansprechpartner.

Bei der Sozialbehörde Antrag auf Leistungen stellen, dann wird sie automatisch auch krankenversichert.Sofern Hilfebedürftigkeit vorliegt, zahlt der Sozialträger die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig.

Zitat von Hexe880:
Ich habe eine Freundin die unter Agoraphobie leidet, sie kann nur paar Meter das Haus verlassen.
Sie ist nicht krankenversichert ,da sie es nicht bis zum Sozialamt/Arbeitsamt schafft.


wovon lebt die denn dann jetzt ? bei den Ämtern streichen die einem das Geld wenn man nicht erscheint zum Termin. und ohne Geld kann die auch keine Miete zahlen. und dann wird sie die Wohnung verlassen müssen. und zwar endgültig.





Dr. Christina Wiesemann
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